Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 134 - Schleidener Straße - für den Bereich der Schleidener Straße, der Straße Auf der Kier und des ehemaligen Bahnhofs Walheim; hier: Aufhebungsbeschluss
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein veralteter Aufstellungsbeschluss für ein Gebiet in Kornelimünster/Walheim soll aufgehoben werden, da er durch neuere Bebauungspläne überholt ist.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 134 - Schleidener Straße - für den Bereich der Schleidener Straße, der Straße Auf der Kier und des ehemaligen Bahnhofs Walheim im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 134 - Schleidener Straße - für den Bereich der Schleidener Straße, der Straße Auf der Kier und des ehemaligen Bahnhofs Walheim im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim.
Erläuterungen
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 134 - Schleidener Straße - für den Bereich der Schleidener Straße, der Straße Auf der Kier und des ehemaligen Bahnhofs Walheim im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Einleitung
Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Diese sollen nun aufgehoben werden.
- Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Am 10.09.1999 wurde der Aufstellungsbeschluss A 134 für den Bereich zwischen der Schleidener Straße, der Straße Auf der Kier und dem ehemaligen Bahnhof Walheim gefasst. Ziel war es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und insbesondere unerwünschte Nutzungsänderungen, etwa im Bereich Einzelhandel, zu steuern. Anlass war ein eingereichter Nutzungsänderungsantrag, der den städtebaulichen Zielen für diesen Bereich widersprach.
Mittlerweile wird der Großteil des Geltungsbereichs von verschiedenen kleineren Bebauungsplänen mit konkreteren Zielsetzungen überlagert (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5, rechtskräftig seit dem 14.03.1996, BebauungsplanNr.835, rechtskräftig seit dem 23.03.2002, Bebauungsplan Nr. 839, rechtskräftig seit dem 31.10.2001). Für die Restflächen kann ein inzwischen 27 Jahre alter Aufstellungsbeschluss nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden. Insofern wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Im Falle eines erneuten Steuerungsbedarfs kann ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
- Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Die Checkliste findet in diesem Fall keine Anwendung, da es sich lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses handelt. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 134 - Schleidener Straße - im Bereich der Schleidener Straße, der Straße Auf der Kier und des ehemaligen Bahnhofs Walheim zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
2 Bebauungspläne
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KI-Analyse
Worum geht es?
Ein veralteter Aufstellungsbeschluss für ein Gebiet in Kornelimünster/Walheim soll aufgehoben werden, da er durch neuere Bebauungspläne überholt ist.
Projekt
Aufhebung Aufstellungsbeschluss Schleidener Straße
Auch: A 134
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
AufhebungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
Kornelimünster/WalheimModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 8.7.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 29.5.2026
Technische Details
ID: 1009415
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1009415
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1009415