Rheinlandtarif·2 VorlagenKI
Vorlage·AVV/0007/WP19·11. Juni 2026

Rheinlandtarif 2026

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Rheinlandtarif startet 2026 mit neuen Ticketangeboten und digitalen Lösungen für den Nahverkehr in der Region.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den dargelegten Ausführungen – insbesondere zum Kombi‑Ticket sowie zum Jobticket im Rheinlandtarif – zu.

Erläuterungen

Bisherige Beschlusslage und Einordnung

Aufbauend auf dem in der gemeinsamen Verbandsversammlung am 12. Dezember 2025 beschlossenen einheitlichen Bartarif wurden in den vergangenen Monaten zwischen den Verbundgesellschaften und den Verkehrsunternehmen im AVV und VRS weitere Tarifprodukte und Regelungen ausgearbeitet, fachlich bewertet und zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Beschlussfassung der gemeinsamen Zweckverbandsversammlung von AVV und VRS am 27. März 2026 wurden die wesentlichen verbleibenden Bestandteile der Tarifreform AVV / VRS beschlossen und damit die tarifliche Grundlage für die Einführung des Rheinlandtarifs zum 1. Juni 2026 entsprechend hergestellt. Gegenstand der Beschlussfassung waren insbesondere die Einführung eines rheinlandweiten Schülertickets, das Angebot im Sozialticketsegment, die Einführung von Monatstickets, Regelungen zur kommunalen Subventionierung, die Fortführung bestehender Übergangs- und grenzüberschreitender Tarife sowie weitere begleitende Maßnahmen im Rahmen der Tarifreform.

Die beschlossenen Produkte und Maßnahmen leiten sich konsequent aus den strategischen Leitplanken ab, die bereits in der gemeinsamen Verbandsversammlung von AVV und VRS am 3. April 2025 festgelegt wurden, mit dem Ziel, den Tarif für die Fahrgäste verständlicher und transparenter zu gestalten, digitale Angebote und vor allem eezy.nrw gezielt zu stärken, das Deutschlandticket systematisch einzubetten, die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu sichern und zugleich die Anschlussfähigkeit zu benachbarten Tarifräumen zu gewährleisten. Sämtliche Maßnahmen sind nicht als Einzelentscheidungen zu verstehen, sondern als Bestandteil eines abgestimmten Gesamtkonzepts, das kurz- und mittelfristige Umsetzbarkeit ebenso berücksichtigt wie langfristige Zielsetzungen.

Die Umsetzung des Rheinlandtarifs erfolgt bewusst in einem zweistufigen Verfahren. Mit der ersten Stufe zum 01.06.2026 wird die grundsätzliche Tarifumstellung vollzogen. In gesamtheitlich sensiblen Bereichen werden bestehende Regelungen zunächst temporär fortgeführt. Die Abschaffung der Kurzstrecke ist ungeachtet dessen bereits für die zweite Stufe verbindlich beschlossen. Die Übergangszeit bis zur zweiten Stufe am 01.06.2028 soll konsequent genutzt werden, um Fahrgäste gezielt an den eezy-Tarif heranzuführen und diesen als zentralen Tarif für Gelegenheitsverkehre zu etablieren. Die daraus resultierenden Nutzungsentwicklungen und Verlagerungseffekte werden in die künftige Konzeption der City-Tarife systematisch einbezogen.

Der digitale eezy-Tarif nimmt innerhalb des neuen Rheinlandtarifs eine zentrale Rolle ein. Er wirkt als ergänzendes und ausgleichendes Element insbesondere im Gelegenheitsverkehr und ermöglicht es, veränderte Preiswirkungen im klassischen Tarifgefüge systemkonform abzufedern. Die weitere Etablierung von eezy ist daher integraler Bestandteil der Tarifreform und Voraussetzung für deren erfolgreiche Umsetzung.

Mit der Beschlussfassung vom 27. März 2026 wird zum 01.06.2026 ein einheitlicher, zukunftsgerichteter Rheinlandtarif eingeführt, der den aktuellen Marktbedingungen Rechnung trägt und eine tragfähige Grundlage für die weitere tarifliche Entwicklung im Rheinland bildet.

Die Tarifbestimmungen wurden parallel auf Basis der inhaltlichen Ausarbeitungen erstellt. Nach Erteilung des Umlaufbeschlusses im Unternehmensbeirat wurde der erste Tarifantrag zum Rheinlandtarif bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Seit dem 08.05.2026 liegt die Tarifgenehmigung vor.

Entwicklungen in den weiteren Produktsegmenten

Kombitickets

Die beiden Verbundgesellschaften und die angeschlossenen Verkehrsunternehmen haben sich einvernehmlich zur künftigen Ausgestaltung der Kombitickets verständigt. Bestehende Verträge werden bis zum jeweiligen Laufzeitende unverändert mit bisherigen Preisen und Geltungsbereichen fortgeführt; eine Ausweitung auf das gesamte Rheinlandnetz erfolgt für Bestandsverträge nicht. Der Bestandsschutz gilt bis spätestens Ende 2028.

Für Neuverträge gilt künftig grundsätzlich das Rheinlandnetz als einheitlicher Geltungsbereich. Die Preisgestaltung erfolgt weiterhin auf individueller Kalkulationsbasis, wobei größere Preissprünge vermieden und die Akzeptanz bei Kooperationspartnern gesichert werden sollen.

Jobticket

Im Zuge der Tarifreform AVV / VRS wurde auch die zukünftige Ausgestaltung des Jobtickets diskutiert. Jobticketangebote hatten im AVV und insbesondere im VRS über viele Jahre eine hohe Bedeutung innerhalb der jeweiligen Tariflandschaften. Mit der Einführung des Deutschlandtickets sowie des Deutschlandticket Job haben sich die Rahmenbedingungen für Jobticketmodelle jedoch grundlegend verändert. Dies ging mit einer deutlichen Reduzierung der Nachfrage nach regionalen Jobticketangeboten, insbesondere nach fakultativen Angeboten, einher. Gleichwohl werden auch nach Einführung des Deutschlandtickets in beiden Verbünden weiterhin nennenswerte Stückzahlen regionaler Jobtickets – insbesondere im solidarischen Modell – nachgefragt. Damit werden weiterhin stabile Einnahmen erzielt, wenngleich auf einem gegenüber der Vergangenheit geringeren Niveau. Das Produktsegment Jobticket spielt somit aber auch künftig noch eine relevante Rolle innerhalb der Tariflandschaft.

Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Tarifreform der Gutachter beauftragt, in enger Abstimmung mit der Projektgruppe ein einheitliches Jobticketmodell für den Rheinlandtarif zu konzipieren. Analog zum Vorgehen im Bartarif wurde hierzu ein Simulationsmodell entwickelt, auf dessen Basis unterschiedliche Szenarien abgeleitet und die möglichen Auswirkungen verschiedener Modellvarianten hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung sowie ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit fundiert diskutiert und bewertet werden konnten.

In enger Abstimmung mit den Partnerunternehmen konnte sich auf Grundlage dieser Analysen auf ein gemeinsames Jobticket-Modell verständigt werden. Demnach soll ab dem 01.01.2027 neben dem Deutschlandticket Job als regionales Jobticketprodukt ausschließlich ein solidarisches Jobticket angeboten werden. Sowohl die grundlegende Preislogik als auch die Preishöhe orientieren sich eng an den bereits bestehenden Regelungen im AVV- und VRS-Gebiet.

Das solidarische Jobticket im Rheinlandtarif ist wie folgt ausgestaltet:

Geltungsbereich: Rheinlandnetz

Preis: abhängig vom Standort der Firma (drei Standortkategorien)

•Standort 1: Städte Köln und Bonn

•Standort 2: Heutige Standortkategorie 2 im VRS-Tarif

•Standort 3: Städte Aachen und Düren sowie alle übrigen Kommunen im Verbundgebiet des Rheinlandtarifs

Standortkategorie

Preis Solidarisches Jobticket

1

75,00 €

2

56,00 €

3

36,00 €

Zugangsvoraussetzung: Mindestunternehmensgröße von 15 Mitarbeitenden

Zusatzleistung Mitnahmeregelung: montags – freitags ab 19:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen Mitnahme einer erwachsenen Person und bis zu drei Kindern unter 15 Jahren

Obligatorische Abnahme für alle ständig beschäftigten Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der über den Ausnahmekatalog definierten Personengruppen.

Erweiterungsoption: Beibehaltung der Erweiterung nach Ostbelgien

Hinsichtlich der preislichen Einordnung der Kommunen in die drei Standortkategorien ist hervorzuheben, dass die Einordnung der AVV-Kommunen, inklusive der Stadt Aachen, in die günstigste Standortkategorie 3 maßgeblich durch die historisch gewachsenen deutlichen Preisunterschiede zwischen AVV und VRS begründet ist. Das Ausgangsniveau der Jobticketpreise im AVV liegt deutlich unter dem des VRS, sodass selbst die Zuordnung zur Standortkategorie 3 für die meisten Bestandskunden im AVV eine leichte Preissteigerung darstellt, wobei dem gegenüber eine deutliche Ausweitung des Geltungsbereiches steht. Um zur Einführung des Produktes möglichst keine Bestandskunden durch überproportional hohe Preissteigerungen zu verlieren, wurde daher bewusst eine Einstufung in die niedrigste Kategorie vorgenommen. Dennoch besteht mittelfristig die Notwendigkeit auch im Jobticket-Bereich, eine stärkere preisliche Angleichung zwischen AVV und VRS herzustellen, um langfristig ein konsistentes und nachvollziehbares Preisgefüge im Rheinlandtarif zu gewährleisten.

Bis zur Einführung des Jobticket im Rheinlandtarif werden bestehende regionale JobticketVerträge einheitlich bis zum 31.12.2026 fortgeführt. Ab dem 01.01.2027 erfolgt die Umstellung der Bestandskunden auf das neue Jobticket‑Produkt im Rheinlandtarif. Während der Übergangsphase bis zum 31.12.2026 können darüber hinaus interessierte Unternehmen weiterhin Verträge zu bestehenden regionalen AVV- bzw. VRS-Jobticket-Produkten abschließen. Diese Neuverträge sind entsprechend bis zum 31.12.2026 zu befristen oder mit einer Regelung zu versehen, die eine automatische Umstellung auf das neue Jobticket‑Produkt des Rheinlandtarifs zum 01.01.2027 vorsieht.

Ergänzend ist festzuhalten, dass für das neu konzipierte Jobticket im Rheinlandtarif zwischenzeitlich die Prüfung des MUNV im Hinblick auf die Förderrichtlinie zum Deutschlandticket erfolgt ist. Dabei wurde bestätigt, dass keine Konkurrenzsituation zum Deutschlandticket besteht. Damit liegt auch insoweit Klarheit für die weitere Umsetzung des Produkts vor.

Tarifkooperationsvertrag

Der Tarifkooperationsvertrag zwischen AVV und VRS wurde als umfassend ausgearbeitete und abgestimmte Grundlage für die Einführung des Rheinlandtarifs zwischenzeitlich unterzeichnet. Er ersetzt die bisherigen Regelungen und etabliert ein einheitliches, verbindliches Rahmenwerk für die gemeinsame Tarifstruktur im Rheinland. Der Vertrag definiert klar die Zuständigkeiten und Prozesse für Tarifgestaltung, Weiterentwicklung, Vertrieb, Einnahmenaufteilung, Marketing und Kundenkommunikation sowie die verbundübergreifende Zusammenarbeit. Insgesamt besteht damit eine tragfähige, rechtssichere und umsetzungsreife Grundlage für den Start und die Weiterentwicklung des gemeinsamen Tarifsystems.

Im Zuge der Umsetzung des Rheinlandtarifs soll ab dem Jahr 2027 ein einheitliches Tariffortschreibungsverfahren für den gemeinsamen Tarifraum umgesetzt werden. Dieses gilt für beide Räume und schafft eine konsistente Grundlage für die zukünftige Tarifentwicklung. Auf fachlicher Ebene wurde hierzu zwischen den beteiligten Räumen Einvernehmen über ein gemeinsames Verfahren erzielt. Damit liegt ein abgestimmtes und tragfähiges Modell vor, das die bisherigen Systeme in einem weiterentwickelten Ansatz zusammenführt und somit eine zukunftsfähige Grundlage darstellt. Das Verfahren basiert auf einem Indexmodell, das die wesentlichen Kostenentwicklungen systematisch berücksichtigt. Gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität der Unternehmen geleistet. Damit schafft das Verfahren eine ausgewogene Basis, die sowohl Planungssicherheit bietet als auch eine kontinuierliche und sachgerechte Weiterentwicklung des Tarifs ermöglicht.

Kommunikation

Der neue Rheinlandtarif sowie die Weiterentwicklung von eezy.nrw erfordern eine abgestimmte, verbundübergreifende Kommunikationsstrategie zwischen AVV und VRS. Die gemeinsame Kommunikationsstrategie der beiden Verbundgesellschaften und der Verkehrsunternehmen zielt darauf ab, den neuen Rheinlandtarif verständlich zu vermitteln und gleichzeitig den eTarif eezy.nrw deutlich stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Beide Verbünde verfolgen den Ansatz, durch hohe Sichtbarkeit Vertrauen aufzubauen – ein Leitmotiv, das sich im gesamten Maßnahmenpaket widerspiegelt. Die Kommunikation setzt auf einfache, wiedererkennbare Botschaften, die die Vorteile des digitalen Check‑in/Check‑out‑Systems hervorheben und Hemmschwellen abbauen.

Im Zentrum steht die konsequente Verknüpfung von Tarifreform und eTarif: eezy.nrw soll als modernes, unkompliziertes und oft günstigeres Angebot wahrgenommen werden, das die Komplexität klassischer Tarife reduziert. Dafür bündeln AVV und VRS ihre Kräfte in einer abgestimmten Marketingstrategie, die sowohl im öffentlichen Raum als auch digital präsent ist. Plakatierungen, Busbeklebungen, CityLights und Informationsmaterialien in Fahrzeugen sorgen für Sichtbarkeit im Alltag, während Social‑Media‑Kampagnen, Erklärvideos, Influencer‑Kooperationen und Programmatic Ads die digitale Reichweite erhöhen.

Ergänzend dazu stärken beide Verbünde den direkten Kontakt zu Fahrgästen: Infostände auf Stadtfesten, Präsenz bei regionalen Veranstaltungen, Marktforschung in Bussen sowie Schulungsangebote – insbesondere für ältere Menschen – schaffen Nähe und ermöglichen unmittelbare Rückmeldungen. Saisonale Aktionen wie Sommer‑, Oster‑ oder Adventskampagnen sowie gezielte Promotion zu Events erhöhen zusätzlich die Aufmerksamkeit.

Die AVV GmbH intensiviert die Kommunikation zur Tarifreform und zur Einführung des Rheinlandtarifs gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und geht auf Tour durch die Kommunen im Verbundgebiet. Mitarbeitende des AVV und der Verkehrsunternehmen treten dabei direkt mit Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog, um Fragen zur Tarifumstellung zu beantworten und insbesondere den eTarif eezy.nrw bekannter zu machen. Den Auftakt der Infotour bilden die Städte Baesweiler und Düren, in denen die Tarifreform besonders spürbare Veränderungen mit sich bringt.

Mit dieser kombinierten Vor-Ort-Präsenz, der engen Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen und dem Fokus auf eezy.nrw setzt der AVV ein starkes Zeichen für eine transparente, bürgernahe Einführung des Rheinlandtarifs.

Durch diese abgestimmte, mehrstufige Kommunikation entsteht ein konsistentes Bild: Der Rheinlandtarif bringt Vereinfachung, und eezy.nrw macht diese Vereinfachung im Alltag erlebbar. Ziel ist es, die Nutzung digitaler Tickets weiter zu steigern, neue Kundengruppen zu erreichen und die Verbünde als moderne, verlässliche Mobilitätsanbieter im Rheinland zu positionieren.

Am 27.05.2026 hat zudem ein Stakeholderevent zur Tarifreform – unter Teilnahme von Minister Krischer - stattgefunden, welches der Würdigung gegenüber zentralen Akteuren sowie der öffentlichen Sichtbarmachung diente. Die Durchführung in Düren unterstreicht bewusst das Zusammenwachsen der bisherigen Tarifräume.

Weiteres Vorgehen

Die Tarifreform im Rheinland ist als bewusst zweistufiger Prozess angelegt. Bereits mit der ersten Stufe werden substanzielle strukturelle Änderungen umgesetzt und ein neues, einheitliches und einfaches Tarifsystem eingeführt. Gleichzeitig werden in ausgewählten sensiblen Bereichen bestehende Regelungen zunächst stabil weitergeführt, um einen verlässlichen Übergang zu gewährleisten.

Die anschließende Phase bis zur zweiten Stufe ist als gezielte Weiterentwicklungs- und Steuerungsphase konzipiert. Sie dient dazu, die Wirkung der neuen Tarifstruktur im Markt systematisch zu beobachten, Nutzung und Akzeptanz zu bewerten und insbesondere digitale Angebote wie eezy weiter zu etablieren. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die nächste Entwicklungsstufe. Die Tarifentwicklung erfolgt dabei im Kontext der landesweiten Tariflandschaft in Nordrhein-Westfalen und bleibt auf Kompatibilität mit benachbarten Verbundräumen ausgerichtet.

Ziel der zweiten Stufe ist eine weitergehende Harmonisierung und Konsolidierung des Tarifsystems auf Basis der praktischen Erfahrungen, sodass ein langfristig tragfähiges, akzeptiertes und anschlussfähiges Gesamtsystem entsteht. Die hierfür erforderlichen Konzepte werden rechtzeitig vorbereitet, mit den relevanten Akteuren abgestimmt und den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

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Ergebnis

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Projekt: Rheinlandtarif

Zum Projekt

Der AVV und VRS planen die Einführung eines gemeinsamen Rheinlandtarifs, um die Tarifstruktur zu vereinfachen und die Nutzung des ÖPNV im Rheinland zu erleichtern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrUmsetzung beschlossen13. März 2025 – 11. Juni 20262 Vorlagen

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Worum geht es?

Der Rheinlandtarif startet 2026 mit neuen Ticketangeboten und digitalen Lösungen für den Nahverkehr in der Region.

Projekt

Rheinlandtarif

Auch: eezy.nrw, Rheinlandticket

Strategien & Programme

Nahverkehrsplan

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ÖPNVTarifreformDigitalisierungJobticket

Betroffene Gruppen

FahrgästePendler:innenSchüler:innenGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 8.7.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
31.5.2026
Technische Details