Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke vom 08. Mai 2026 - Teilnahme von Wohnungslosen an Wahlen und Bürger*innenentscheiden
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie können wohnungslose Menschen an Wahlen teilnehmen? Die Stadt informiert über bestehende Möglichkeiten und Unterstützungsangebote.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Bezugnehmend auf den Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Soziales und Demographie am 18.06.2026, mit dem Titel „Teilnahme von Menschen ohne festen Wohnsitz an Wahlen und Bürger*innenentscheiden“ wird folgendes ausgeführt:
Wohnungslose Personen können sich bei jeder Wahl und so auch bei einem Ratsbürgerentscheid oder der Seniorenratswahl, die als reine Briefwahl durchgeführt werden, in das Wähler- bzw. Abstimmungsverzeichnis eintragen lassen. Mit einem entsprechenden Formular (siehe Anlage 1 für den Ratsbürgerentscheid Olympia) bestätigen sie, dass sie sich gewöhnlich auf dem Stadtgebiet aufhalten. Eine feste Adresse ist dazu nicht zwingend erforderlich. Die Eintragung in das Wähler- bzw. Abstimmungsverzeichnis kann beim Wahlamt durch persönliche Vorsprache erfolgen. Nach der Eintragung ins Wähler- bzw. Abstimmungsverzeichnis können dann sofort vor Ort die Briefwahlunterlagen ausgehändigt und ausgefüllt werden. Institutionen wie das Café Plattform und das Sozialwerk Aachener Christen werden durch das Wahlamt im Vorfeld darüber informiert, innerhalb welches Zeitraums eine Eintragung in das Wählerverzeichnis möglich ist und gebeten, diese Informationen weiterzuleiten.
So wurden auch im Rahmen des Ratsbürgerentscheides zur Olympiabewerbung am 11.03.2026 die entsprechenden Institutionen per Email mit folgendem Wortlaut informiert:
„Abstimmungsunterlagen für Personen ohne festen Wohnsitz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebes Team des Café Plattform,
Personen ohne festen Wohnsitz können am Ratsbürgerentscheid zur Olympiabewerbung am 19.04.2026 teilnehmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass diese ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Stadt Aachen haben und in das Abstimmungsverzeichnis der Stadt Aachen eingetragen sind.
Ein entsprechender Antrag (s. Anhang) kann bis 29.03.2026 gestellt werden. Gerne können Sie mir wie gehabt die gesammelten Anträge der entsprechenden Personen bis zum 27.03.2026 zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Wahlamtes vorbeibringen.“
Zusätzlich erhielten diese Institutionen ebenfalls das Formular aus Anlage 1 vorab per Email, um eventuell interessierten Personen vorab Hilfestellung zu leisten.
Dokument
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie können wohnungslose Menschen an Wahlen teilnehmen? Die Stadt informiert über bestehende Möglichkeiten und Unterstützungsangebote.
Projekt
Wahlteilnahme Wohnungslose
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 8.7.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 2.6.2026
Technische Details
ID: 1010637
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1010637
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1010637