Verändertes Vorgehen der Verwaltung bei der Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stadt passt ihre Standards für Radverkehrsanlagen an: Roteinfärbungen sollen künftig gezielt an Konfliktstellen eingesetzt werden, um Kosten zu sparen und Sicherheit zu erhöhen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die im Rahmen der Umsetzung des Radentscheids Aachen angewandte Praxis der vollflächigen Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen dahingehend anzupassen, dass künftig ausschließlich Konfliktflächen, insbesondere in Knotenpunktbereichen, Einmündungen sowie an sonstigen Stellen mit erhöhtem Konfliktpotenzial, rot eingefärbt werden. In Fahrradstraßen wird künftig zusätzlich zur Markierung an Knotenpunktbereichen, Einmündungen sowie an sonstigen Stellen mit erhöhtem Konfliktpotenzial eine rote Begleitlinie markiert.
Erläuterungen
Anlass und Aufgabenstellung
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 15.07.2026 den Ratsantrag Nr.050/19 der Parteien CDU, SPD, Volt und FDP zu den Themen „Radverkehr und Innenstadtmobilität“ angenommen und an die Verwaltung zur Bearbeitung verwiesen.
Einen umfassenden Sachstand zum Ratsantrag erarbeitet die Verwaltung in der separaten Vorlage „Radverkehr und Innenstadtmobilität, Ratsantrag Nr. 050/19 von CDU, SPD, Volt und FDP vom 03.07.2026“ FB68/0119/WP19 mit dem Ziel diesen zur gleichen Sitzung des Mobilitätsausschusses vorzulegen.
Im Rahmen dieser Vorlage hat die Verwaltung den Punkt 1 des Ratsantrags „Einsatz von Roteinfärbung auf Radverkehrsanlagen“ bearbeitet, der anregt den Einsatz von Roteinfärbungen auf Radverkehrsanlagen künftig auf Konflikt- und Gefahrenstellen zu konzentrieren.
Erläuterungen
Vor der Annahme des Bürgerbegehrens „Radentscheid Aachen“ im November 2019 (FB 30/0037/WP17) erfolgte die Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet Aachen entsprechend der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) lediglich punktuell an besonderen Konfliktbereichen. Mit der Annahme des Radentscheids durch den Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 6. November 2019 wurde auch das Ziel einer einheitlichen Gestaltung von Geh- und Radwegen durch die Politik übernommen. Darin heißt es konkret zu Rotmarkierungen: „Neue oder zu sanierende Radfahrflächen sind – auch in Kreuzungsbereichen – deutlich durch rote Farbe (z.B. farbiger Asphalt) vom übrigen Straßenraum abgesetzt.“
Entsprechend wurden im Zuge der Umsetzung des Ratsbeschlusses die Praxis dahingehend weiterentwickelt, neu hergestellte und zu sanierende Radfahrflächen grundsätzlich vollflächig rot einzufärben.
Die vollflächige Roteinfärbung erhöht die Wahrnehmbarkeit und Wiedererkennbarkeit von Radverkehrsanlagen im Straßenraum. Radverkehrsanlagen werden so eindeutig von allen Verkehrsteilnehmenden erkannt. Die Idee folgt der Radinfrastruktur in den Niederlanden, die als beispielgebend für den Radentscheid diente.
Gegenüber einer punktuellen Markierung ist eine vollflächige Markierung mit erheblichen zusätzlichen Herstellungs-, Erneuerungs- und Unterhaltungskosten verbunden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sowie des Gebots eines wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes hat die Verwaltung die bisherige Praxis der vollflächigen Roteinfärbung im Sinne des Radentscheids Aachen überprüft.
Dabei ist festzustellen, dass die verkehrssicherheitsrelevante Wirkung der Roteinfärbung insbesondere in den Bereichen zum Tragen kommt, in denen Radverkehrsanlagen von anderen Verkehrsteilnehmenden gequert werden oder Nutzungskonflikte auftreten können. Dies betrifft insbesondere Kreuzungs- und Einmündungsbereiche.
So empfiehlt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 06.05.2025 den kommunalen Straßenbaubehörden, Radverkehrsanlagen standardmäßig in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen rot einzufärben, um die Sichtbarkeit des Radverkehrs und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Empfehlung des Ministeriums bestätigt damit den verkehrsfachlichen Ansatz, die Roteinfärbung gezielt auf Bereiche mit besonderer Sicherheitsrelevanz zu konzentrieren.
Die Gestaltung von Fahrradstraßen bedarf einer gesonderten Betrachtung. In den als Aachener Standard im Jahr 2018 entwickelten örtlichen Vorgaben ist noch keine Rotmarkierung enthalten (vgl. Vorlage FB 61/0915/WP17). Im „Leitfaden Fahrradstraßen“ der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen und Kreise in NRW (AGFS) wird eine hervorgehobene Gestaltung von Fahrradstraßen empfohlen, um deren Wahrnehmbarkeit und Wiedererkennbarkeit zu erhöhen. Neben einer vollflächigen Roteinfärbung der Fahrgasse – wie sie in Aachen unter Berücksichtigung der Ziele des Radentscheids umgesetzt wurde – wird alternativ die Markierung roter Begleitlinien empfohlen.
Vor diesem Hintergrund wird eine Ergänzung des Aachener Gestaltungsstandards für Fahrradstraßen als zielführend erachtet. Die Einführung roter Begleitlinien wird daher als wirtschaftliche und zugleich gestalterisch wirksame Alternative zur vollflächigen Roteinfärbung von Fahrradstraßen bewertet. Angelehnt an den AGFS-Leitfaden Fahrradstraßen wir die rote Begleitlinie als unterbrochener Schmalstrich ausgeführt.
Die vorgeschlagene Anpassung stellt die grundsätzliche Zielsetzung des Ratsbeschlusses zum Radentscheid Aachen nicht in Frage. Vielmehr erfolgt eine Konkretisierung der Ausführungsstandards für Radverkehrsanlagen anhand aktueller, fachlicher Empfehlungen sowie unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen. Die Erkennbarkeit und Sicherheit des Radverkehrs an konfliktträchtigen Stellen bleiben gewährleistet, während gleichzeitig eine Reduzierung der Investitions- und Unterhaltungskosten erreicht werden kann.
Die Verwaltung hält die Konzentration der Roteinfärbung auf Konfliktflächen, insbesondere in Knotenpunktbereichen und Einmündungen sowie die Ergänzung des Aachener Gestaltungsstandards für Fahrradstraßen um eine rote gestrichelte Begleitlinie, daher sowohl aus verkehrsfachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht für sachgerecht und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stadt passt ihre Standards für Radverkehrsanlagen an: Roteinfärbungen sollen künftig gezielt an Konfliktstellen eingesetzt werden, um Kosten zu sparen und Sicherheit zu erhöhen.
Projekt
Roteinfärbung Radverkehrsanlagen
Auch: Radentscheid Aachen, Rotmarkierung
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 27.8.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 23.8.2026
Technische Details
ID: 1010877
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1010877
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1010877