Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, hier: Einrichtung einer Hundeverbotszone auf dem Spielplatz Dinkermichsweg und der angrenzenden Wiese Prämienstraße/Dinkermichsweg Aachen Walheim
Inhalt
Erläuterungen
Ein Bürgerantrag fordert die Einrichtung einer Hundeverbotszone auf einem Spielplatz und einer angrenzenden Wiese in Walheim.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim verweist den nach § 24 GO NRW eingereichten Bürgerantrag zur fachlichen Stellungnahme an die zuständige Fachverwaltung.
Die Stellungnahme ist der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim zur abschließenden Beratung vorzulegen.
Erläuterungen
Nach Maßgabe des § 24 GO NRW hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.
Nach § 21 Ziffer 35 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 in der Fassung des achten Nachtrages entscheiden unter Beachtung der sich aus § 13 der Hauptsatzung ergebenden Begrenzung die Bezirksvertretungen insbesondere über Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW, die von überwiegend bezirklicher Bedeutung sind. Sofern eine bezirkliche Anregung und Beschwerde überbezirkliche Bedeutung entfalten kann, wird diese nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung an das Bürgerforum überführt.
Die Anregung betrifft ein im Bezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim gelegenes Grundstück. Eine überbezirkliche Bedeutung und ein daraus resultierender Verweis an das Bürgerforum lassen sich nicht erkennen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Bürgerantrag fordert die Einrichtung einer Hundeverbotszone auf einem Spielplatz und einer angrenzenden Wiese in Walheim.
Projekt
Hundeverbotszone Dinkermichsweg
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
Kornelimünster/WalheimModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 7.7.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 19.6.2026
Technische Details
ID: 1010886
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1010886
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1010886