Lebenszyklusmanagement und nachhaltige Weiternutzung von iPads und digitaler Ausstattung städtischer Aachener Schulen – Ratsanträge der Grünen Fraktion vom 04.02.2026 und CDU Fraktion vom 15.04.2026
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie lassen sich ausgemusterte digitale Geräte aus Schulen nachhaltig weiterverwenden? Die Stadt prüft Möglichkeiten für ein Lebenszyklusmanagement.
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Erläuterungen
Ausgangslage
Mit den Ratsanträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Nachhaltige Weiternutzung ausgedienter iPads aus städtischem Schulbestand“ (Nr. 015/19) sowie der CDU-Fraktion „Nachhaltige Nutzung und Lebenszyklusmanagement der digitalen Ausstattung an Aachener Schulen“ (Nr. 041/19) wird die Verwaltung gebeten, Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung, Weiterverwendung und wirtschaftlichen Steuerung digitaler Endgeräte und der IT-Infrastruktur an den Aachener Schulen zu prüfen und darzustellen. Beide Anträge verfolgen das Ziel, die im Rahmen der Digitalisierung der Schulen getätigten Investitionen langfristig zu sichern, Ressourcen zu schonen und Möglichkeiten einer Nachnutzung ausgemusterter Geräte zu untersuchen. Die Verwaltung hat die in den Anträgen aufgeführten Aspekte unter Berücksichtigung der technischen, rechtlichen, organisatorischen, datenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprüft.
Förderzeitraum und End of Life (EoL) der Geräte
Für die Bewertung möglicher Weiterverwendungs- und Nachnutzungsszenarien ist zunächst die Herkunft der in den Schulen eingesetzten Geräte i. S. d. Finanzierung zu betrachten. Die an den Aachener Schulen eingesetzten iPads stammen aus unterschiedlichen Beschaffungs- und Finanzierungsformen. Ein erheblicher Teil der Geräte wurde im Rahmen von Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes, insbesondere über die Sofortausstattungsprogramme zum DigitalPakt Schule und weitere Fördermaßnahmen, beschafft. Daneben existieren Geräte, die unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Stadt Aachen finanziert wurden, sowie Geräte, die durch Schulen im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Budgets angeschafft wurden. Die Herkunft der Geräte hat unmittelbare Auswirkungen auf die Möglichkeiten einer späteren Verwertung oder Weitergabe.
Insbesondere bei geförderten Geräten sind die jeweiligen Förderbedingungen zu beachten. Förderprogramme sehen regelmäßig Zweckbindungsfristen vor, innerhalb derer die beschafften Geräte entsprechend dem Förderzweck genutzt werden müssen. In vielen Förderprogrammen beträgt diese Zweckbindung regelmäßig fünf Jahre ab Anschaffung oder Ende des Förderungszeitraums. Erst nach Ablauf dieser Frist können die Geräte grundsätzlich anderweitig verwendet werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass mobile Endgeräte wie iPads einer vergleichsweisen kurzen technischen Lebensdauer unterliegen. Die von Apple bereitgestellten Sicherheits- und Betriebssystemupdates werden erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von etwa sechs Jahren bereitgestellt. Dies führt dazu, dass viele Geräte bereits kurz nach Ablauf der Zweckbindungsfrist das Ende ihres vom Hersteller unterstützten Lebenszyklus (EoL) erreichen oder sich diesem Zeitpunkt unmittelbar nähern.
Zielsetzung der Ratsanträge und tatsächliche Rahmenbedingungen
Die beiden Ratsanträge gehen davon aus, dass aus dem schulischen Bestand ausscheidende Geräte grundsätzlich noch für andere Zwecke nutzbar sein könnten. Dabei wird unter anderem die Weitergabe an Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte, die Nutzung in anderen städtischen Einrichtungen oder die Weitergabe an gemeinnützige Organisationen und soziale Einrichtungen genannt. Diese Überlegungen sind grundsätzlich nachvollziehbar und entsprechen dem Ziel eines nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen. Sie setzen jedoch voraus, dass die betreffenden Geräte zum Zeitpunkt ihrer Ausmusterung noch über einen relevanten technischen Nutzwert verfügen und sicher betrieben werden können. Genau dies ist in der Praxis regelmäßig nicht der Fall.
Lebenszyklusmanagement der Stadt Aachen
Die Stadt Aachen verfolgt bereits heute ein konsequentes Lebenszyklusmanagement für digitale Endgeräte. Die Geräte werden nicht aufgrund ihres Alters oder aufgrund haushaltsrechtlicher Abschreibungsfristen ausgetauscht, sondern verbleiben grundsätzlich solange im Einsatz, wie sie den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen des Schulbetriebs entsprechen. Maßgeblich für die Ausmusterung ist insbesondere die Verfügbarkeit von relevanten Sicherheitsupdates des Herstellers. Sobald ein Gerät das Ende seines vom Hersteller unterstützten Lebenszyklus erreicht hat und keine Sicherheitsupdates mehr erhält, kann ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Endgeräte nicht mehr durch den städt. IT-Dienstleister supportet bzw. durch das bestehende Service-Level-Agreement abgedeckt, da aufgrund ausbleibender Sicherheitsupdates keine Gewährleistung mehr übernommen werden kann. Zu diesem Zeitpunkt müssen und werden die Geräte aus dem Einsatz genommen.
Damit unterscheidet sich die tatsächliche Situation wesentlich von der Annahme, dass eine größere Anzahl technisch weiterhin uneingeschränkt nutzbarer Geräte zur Weitergabe zur Verfügung steht. Tatsächlich werden die Geräte bereits bis zum Ende ihrer sicherheitstechnisch vertretbaren Nutzungsdauer verwendet. Eine weitere Nutzung innerhalb der Stadtverwaltung, in Schulen oder in anderen städtischen Einrichtungen scheidet daher aus.
Informationssicherheit und technische Risiken
Besondere Bedeutung kommt hierbei den Aspekten der Informationssicherheit zu. Geräte, die das Ende ihres Herstellersupports erreicht haben, erhalten keine Sicherheitsupdates mehr. Neu entdeckte Schwachstellen können nicht mehr geschlossen werden. Damit steigt das Risiko von Schadsoftware, unbefugten Zugriffen oder Datenverlusten kontinuierlich an. Die Stadt Aachen hat als öffentliche Verwaltung eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der eingesetzten Informationstechnik und kann aus diesem Grund keine Geräte weiterbetreiben, die diese Anforderungen nicht mehr erfüllen.
Zu beachten ist hier, dass das Sicherheitsrisiko nicht nur für die Geräte, die keine Sicherheitsupdates mehr erhalten, besteht, sondern auch für sämtliche Geräte, die sich im gleichen (schulischen) Netzwerk befinden. Etwaige Schadsoftware auf einem solchen Gerät würde folglich nicht nur ein Risiko für das jeweils betroffene Gerät darstellen, sondern für alle im gleichen Netzwerk befindlichen Geräte einschließlich beispielsweise elternfinanzierter Endgeräte, die sich gemäß des bring your own device-Konzepts im gleichen schulischen Mobile Device Management befinden.
Auch die Weitergabe an Dritte ist vor diesem Hintergrund kritisch zu bewerten. Zwar würde eine Weitergabe dazu führen, dass die Geräte physisch weiterhin genutzt werden. Gleichzeitig würden jedoch Geräte in Umlauf gebracht, die aus Sicht der Stadt Aachen gerade wegen fehlender Sicherheitsupdates nicht mehr für einen sicheren Betrieb geeignet sind. Die Stadt würde damit bewusst Hardware weitergeben, deren sicherheitstechnische Defizite bekannt sind und deren Schutzmechanismen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Überdies wäre auch der Nutzen bspw. für Schülerinnen und Schüler fraglich, da zu keinem Zeitpunkt ein Datenaustausch u. ä. mit einem EoL-Gerät innerhalb eines städtischen Netzwerks oder auf sonstige Weise mit anderen städtischen Geräten erfolgen dürfte sowie eine Vielzahl von Apps die Installation einer aktuellen Firmware-Version voraussetzt.
Haftungs- und Gewährleistungsrechtliche Aspekte
Die Weitergabe von Geräten am Ende ihres Lebenszyklus wirft neben sicherheitstechnischen auch haftungsrechtlichen Fragestellungen auf. Im Falle einer Veräußerung der Geräte setzt sich die Kommune grundsätzlich Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen aus. Für digitale Geräte besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Updates (vgl. §§ 327 f., 475b BGB). Ein Gerät ist folglich mangelhaft, wenn keine Updates mehr zur Verfügung gestellt werden. Um dieses Sachmängelrisiko zu umgehen und Regressansprüche zu minimieren, müsste ein umfangreicher Kaufvertrag geschlossen werden, der Mängel und somit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit explizit benennt. Zudem müsste ausdrücklich und gesondert vereinbart werden, dass die Geräte von der Pflicht zur Bereitstellung von Updates abweichen.
Dies zeigt bereits, dass aufgrund der erforderlichen Vereinbarungen ein rechtliches Restrisiko fortwährend anzunehmen wäre.
Wirtschaftliche Betrachtung
Im Falle einer Schenkung bzw. unentgeltlichen Überlassung beschränkt sich das Risiko vornehmlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zu beachten ist jedoch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Hinsichtlich der Entsorgung der nicht mehr nutzbaren iPads ist seitens der Verwaltung vorgesehen, im Rahmen einer Ausschreibung ein Unternehmen mit dem IT-Remarketing zu beauftragen, sprich den Ankauf und Abholung der Altgeräte, die zertifizierte Datenlöschung, Aufbereitung und Wiedervermarktung. Auch wenn die Geräte bereits haushalterisch vollständig abgeschrieben sind, verfügen sie über einen Verkehrswert, so dass durch die Beauftragung eines vorgenannten Unternehmens die Möglichkeit besteht, Einnahmen zu generieren, sofern es sich nicht um Geräte aus einem Förderprogramm handelt. Bei Geräten aus einem Förderprogramm ist die Entsorgung mindestens kostenneutral.
Im Falle einer Schenkung an Dritte würden hingegen durch die Prüfung, Aufbereitung, Datenlöschung, Dokumentation und Weitergabe nicht unerhebliche Kosten entstehen. Hinzu kommen personelle Aufwendungen innerhalb der Verwaltung sowie gegebenenfalls Kosten externer Dienstleister (z. B. für die zertifizierte Löschung).
Im Ergebnis wäre die Beauftragung eines Unternehmens zur Entsorgung bzw. Weiterverwendung der Geräte gegenüber einer etwaigen Schenkung an Dritte die wirtschaftlichere Lösung.
Datenschutzrechtliche Anforderungen und Datenlöschung
Neben den sicherheitstechnischen Fragestellungen sind umfangreiche datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Vor einer Weitergabe müssten sämtliche Geräte vollständig von allen Daten bereinigt werden. Hierzu reicht die bloße Entfernung aus dem Mobile Device Management oder aus den Verwaltungsplattformen des Herstellers nicht aus. Die Geräte müssen zusätzlich zurückgesetzt und sämtliche gespeicherten Informationen gelöscht werden.
Nach Auskunft des beauftragten IT-Dienstleisters ist eine zentrale Löschung nur unter bestimmten technischen Voraussetzungen möglich. Geräte, die längere Zeit nicht mit dem Netzwerk verbunden waren oder technische Auffälligkeiten aufweisen, müssen einzeln manuell bearbeitet werden. Hierfür entsteht ein zusätzlicher personeller Aufwand. Eine zertifizierte Datenlöschung durch den externen IT-Dienstleister wäre zwar grundsätzlich möglich, würde jedoch weitere Kosten verursachen. Nach Einschätzung des IT-Dienstleisters würden diese Kosten den wirtschaftlichen Restwert der Geräte regelmäßig übersteigen.
Organisatorischer Aufwand einer Weitergabe
Darüber hinaus wäre die Umsetzung eines strukturierten Weitergabeverfahrens mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden. Vor jeder Weitergabe müsste zunächst geprüft werden, aus welcher Beschaffungsquelle das jeweilige Gerät stammt und ob förderrechtliche Einschränkungen bestehen. Anschließend wären die technische Überprüfung, die Entfernung aus den Verwaltungssystemen, die Datenlöschung, die Dokumentation sämtlicher Arbeitsschritte sowie die Organisation von Lagerung, Transport und Übergabe erforderlich. Zudem wird auf die oben beschriebenen Ausführungen hinsichtlich des Erfordernisses eines ausführlichen Kaufvertrags verwiesen.
Darüber hinaus müssten Kriterien entwickelt werden, nach denen eine Vergabe erfolgen soll. Die Ratsanträge nennen verschiedene mögliche Empfängergruppen wie Schülerinnen und Schüler, soziale Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen. Die Auswahl und Priorisierung möglicher Empfängergruppen müsste jedoch transparent, nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen. Hierfür wären zusätzliche Verwaltungsverfahren erforderlich.
Zusammenfassende Bewertung der Verwaltung
Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Zielsetzung der Ratsanträge hinsichtlich Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung deckungsgleich mit den Zielen der Verwaltung ist. Die Geräte werden bereits heute bis zum Ende ihrer sicherheitstechnisch vertretbaren Nutzungsdauer eingesetzt. Zum Zeitpunkt ihrer Ausmusterung befinden sie sich regelmäßig am Ende des vom Hersteller unterstützten Lebenszyklus und erhalten keine Sicherheitsupdates mehr. Eine anschließende Weitergabe an Dritte würde jedoch erhebliche sicherheitstechnische, datenschutzrechtliche, organisatorische, wirtschaftliche und haftungsrechtliche Fragestellungen aufwerfen.
Die Verwaltung bewertet daher die derzeit praktizierte Nutzung bis zum Ende des Herstellersupports mit anschließender geordneter Entsorgung als die wirtschaftlichste, sicherste und organisatorisch sinnvollste Vorgehensweise. Die Grundsätze eines nachhaltigen Lebenszyklusmanagements werden hierbei bereits berücksichtigt, indem die Geräte über ihre gesamte technisch und sicherheitstechnisch vertretbare Nutzungsdauer hinweg eingesetzt werden und darüber hinaus nach Möglichkeit dem IT-Remarketing zugeführt werden.
Sonderfall: Lebenszyklusmanagement für interaktive Displays
Im Rahmen des städtischen Lebenszyklusmanagements nehmen interaktive Displays eine Sonderrolle ein. Während mobile Endgeräte wie iPads aufgrund vergleichsweise geringerer Anschaffungskosten und einer kurzen technischen Lebensdauer der Hardware nach Ende des Herstellersupports ausgetauscht werden (müssen), erfordern interaktive Displays aufgrund ihrer deutlich höheren Investitionskosten eine anderweitige Strategie zur maximalen Nutzungsdauer. Interaktive Displays werden heute nicht mehr als reine Präsentationstechnik, sondern als vollwertige informationstechnische Geräte betrachtet. Damit unterliegen sie denselben Risiken wie andere IT-Infrastrukturen: Nach einem gewissen Zeitraum, der u. U. kürzer ist als bei iOS-Betriebssystemen,fehlen notwendige Sicherheitsupdates des Herstellers, was zu kritischen Sicherheitslücken führen kann. Da die Stadt Aachen eine besondere Verantwortung für die Informationssicherheit trägt und ein Betrieb von Geräten ohne aktuelle Schutzmechanismen das gesamte schulische Netzwerk gefährden würde, ist ein konsequentes Handeln bei Erreichen des Lebenszyklusendes erforderlich.
Die in der Stadt Aachen vornehmlich beschafften Displays der Hersteller Clevertouch und Prowise verfügen über standardisierte OPS-Schnittstellen (Open Pluggable Specification). Diese Schnittstellen ermöglichen eine nachhaltige Weiternutzung. Durch das Einsetzen eines vom Hersteller bereitgestellten Moduls ist die Sicherheitsgewährleistung garantiert. Auch wenn der interne Chipsatz des Displays keine Sicherheitsupdates mehr zulässt, kann der sichere Betrieb gemäß den städtischen IT-Standards durch den Einbau eines gesonderten OPS-Moduls fortgeführt werden. Die kontinuierliche Nutzung der Displays durch die Lehrkräfte wird durch die OPS-Module sichergestellt, die sowohl mit Windows-Betriebssystemen als auch mit herstellerspezifischen Oberflächen, wie zum Beispiel Clevertouch, kompatibel sind. Dadurch kann das Lehrpersonal weiterhin mit der gewohnten Benutzeroberfläche arbeiten. Außerdem werden Ressourcen geschont, da statt des kompletten Displays lediglich das Modul ausgetauscht wird.
Die Strategie der modularen Erneuerung steht im Einklang mit einer nachhaltigen Nutzung digitalen Ausstattung. Ziel muss es sein, getätigte Investitionen langfristig zu sichern und Ressourcen zu schonen. Im Vergleich zu einem vollständigen Hardwareaustausch bietet der regelmäßige Austausch der OPS-Module wesentliche Vorteile in mehreren strategischen Bereichen. Diese Vorgehensweise ist ökonomisch vorteilhafter, da die hohen Investitionskosten für die Display-Hardware durch eine signifikant längere Nutzungsdauer abgesichert werden und der wirtschaftliche Wert der Basisinfrastruktur erhalten bleibt. Gleichzeitig ist diese Strategie ökologisch nachhaltiger, da durch die gezielte Erneuerung einzelner Komponenten statt ganzer Geräte deutlich weniger Elektroschrott anfällt, was direkt dem Ziel eines ressourcenschonenden Umgangs mit der digitalen Ausstattung entspricht. Darüber hinaus ist das Konzept sicherheitstechnisch fundiert: Da nach derzeitigem Stand durch die neuen Module die Verfügbarkeit aktueller Sicherheitsupdates sichergestellt wird, können die strengen Anforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz dauerhaft erfüllt werden. Dies ermöglicht es dem IT-Dienstleister, die Geräte weiterhinzu supporten und einen sicheren Betrieb innerhalb des schulischen Netzwerks zu gewährleisten.
Auf Basis der Empfehlung des Euregionalen Zentrums für digitale Bildung ist seitens der Verwaltung vorgesehen, künftig, wenn die Displays herstellerseits keine Sicherheitsupdates mehr erhalten, bei vorhandenen OPS-Schnittstellen die modulare Aufrüstung dort, wo es wirtschaftlich und technisch sinnvoll erscheint, dem vollständigen Ersatz vorzuziehen, um ein nachhaltiges Lebenszyklusmanagement zu gewährleisten. Im Zuge dessen wird die Möglichkeit geprüft, inwieweit eine solche modulare Aufrüstung über Förderprogramme (bspw. DigitalPakt 2.0) künftig finanziert werden kann.
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Wie lassen sich ausgemusterte digitale Geräte aus Schulen nachhaltig weiterverwenden? Die Stadt prüft Möglichkeiten für ein Lebenszyklusmanagement.
Projekt
Nachhaltige IT-Nutzung Schulen
Auch: iPad-Weiternutzung, DigitalPakt Schule
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 7.7.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Geändert
- 26.6.2026
Technische Details
ID: 1010910
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1010910
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1010910