Bezuschussung von Begegnungszentren von Migrant*innen-Organisationen
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Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie unterstützt die Stadt Aachen Migrant*innen-Organisationen bei der Schaffung von Begegnungsräumen? Ein Förderprogramm für Mietzuschüsse wird fortgeführt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Seit 1994 werden Migrant*innen-Organisationen in der Stadt Aachen durch Mietzuschüsse darin unterstützt, niedrigschwellige Treffpunkte zu ermöglichen, für Austausch, Beratung, ehrenamtliches Engagement und soziale sowie sprachliche Unterstützung. Die Richtlinien für die Bezuschussung von Begegnungszentren von Migrant*innen-Organisationen vom 05.06.2024 sind der Anlage zu entnehmen (siehe Anlage 1). Der Haushaltsansatz von 35.000,00 Euro (PSP-Element: 4-050501-903-8) wurde im Sinne des Bestandsschutzes in Höhe der vorliegenden Anträge trotz Haushaltssperre freigegeben.
Aktuelle Antragslage:
Für das Förderjahr 2026 haben insgesamt 22 Antragstellende einen Antrag auf Gewährung eines Mietzuschusses gestellt. Die Antragstellenden sind im Einzelnen:
Aachen Halkevi - Türkisches Volkshaus in Aachen e.V.
AIESEC e.V. in Aachen
Alevitisches Kulturzentrum Aachen und Umgebung e.V.
Arbeitskreis Indonesien e.V.
Brücke e.V.
Centre Évangélique El Shaddai e.V.
Deutsch-Vietnamesischer Freundeskreis e.V.
Deutsch-Iranisches Forum Aachen (DIFA) e.V.
Eurotürk - Deutsch-Türkische Gesellschaft e.V.
Griechische Gemeinde Aachen und Umgebung e.V.
Kaukasus Haus e.V.
Kulturverein der Bosniaken e.V.
Kurdisches Volkshaus e.V.
Mosaik e.V.
Ngonda e.V.
Novus gGmbH
Polregio e.V.
Sada e.V.
Somali Community e.V.
Spanischer Kulturverein e.V.
Ungarisch Deutscher Freundeskreis e.V.
Verein der Togoischen zur Erziehung und der Kulturellen Entwicklung e.V. (A.T.E.D.C.)
Alle Vereine haben die notwendigen Unterlagen vorgelegt, sodass die Anträge auf ihre Förderfähigkeit hin geprüft werden konnten.
Nach Prüfung der Anträge und der eingereichten Unterlagen ergaben sich bei 19 Vereinen keine Zweifel an der Förderfähigkeit, sodass eine Bezuschussung zu den Mietkosten erfolgen kann.
Drei der Antragstellenden mussten abgelehnt werden, da sie die aktuellen Richtlinien für Mietzuschüsse nicht erfüllen. Bei diesen drei Antragstellenden handelt es sich um AIESEC e.V. in Aachen, Novus gGmbH sowie um Brücke e.V..
- AIESEC e.V. in Aachen: Der Verein hat laut den eingereichten Unterlagen seinen Sitz in Bonn. Gemäß den Richtlinien (Ziff. II 1 a) ist Voraussetzung für den Mietzuschuss jedoch, dass der Verein seinen Sitz in der Stadt Aachen hat. Da AIESEC in Aachen diese Voraussetzung (trotz seines Vereinstitels) nicht erfüllt, wurde der Antrag abgelehnt.
- Novus gGmbH: Hierbei handelt es sich nach den eingereichten Unterlagen um eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Gemäß den Richtlinien (Ziff. II 1 b) setzt eine Förderung jedoch voraus, dass der Antragsteller ein im Vereinsregister eingetragener Verein (e. V.) ist. Diesen Tatbestand erfüllt die Novus gGmbH nicht, weshalb eine Ablehnung erfolgte.
- Brücke e. V.: Nach den eingereichten Unterlagen des Vereins widerspricht die religiös geprägte Satzung den geltenden Richtlinien. Zudem setzt eine Förderung gemäß den Richtlinien voraus, dass es sich um eine Migrant*innen-Organisation (MO) handelt. Der Verein bestätigt nach eigenen Angaben, diese letzt genannte Voraussetzung nicht zu erfüllen, da der Verein nicht maßgeblich von Personen mit Einwanderungsgeschichte gegründet wurde bzw. getragen wird, sondern sich als ein Verein fürMenschen mit Einwanderungsgeschichte versteht. Da somit die Fördervoraussetzungen nicht vorliegen, erfolgte eine Ablehnung.
Im Jahr 2026 haben drei neue Vereine einen Antrag auf Mietzuschuss gestellt, die sich noch nicht dem ehemaligen Integrationsrat bzw. dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vorgestellt haben: Somali Community e.V. wird sich in der Sitzung am 02.09.2026 dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration mündlich vorstellen.
Die beiden anderen Vereine, Sada e.V. und Kaukasus Haus e.V., werden sich zu einem späteren Termin dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vorstellen. Die mündliche Vorstellung soll dabei pro Verein etwa 5 Minuten dauern.
Alle sonstigen Vereine haben sich bereits vorgestellt.
Betroffene Straßen
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Worum geht es?
Wie unterstützt die Stadt Aachen Migrant*innen-Organisationen bei der Schaffung von Begegnungsräumen? Ein Förderprogramm für Mietzuschüsse wird fortgeführt.
Projekt
Förderung Begegnungszentren Migrant*innen-Organisationen
Auch: Mietzuschuss Migrant*innen-Organisationen
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 18.8.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 6.8.2026
Technische Details
ID: 1011324
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1011324
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1011324