Vorlage·FB 36/0062/WP19·8. September 2026

Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1022 – Freunder Weg / Zeppelinstraße -

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein ehemaliges Industriegelände in Aachen soll zu einem Wohngebiet mit gefördertem Wohnraum umgewandelt werden. Dabei werden Umweltauswirkungen und Lärmschutzmaßnahmen geprüft.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt den Umweltbericht und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung des Bebauungsplans Nr. 1022 – Freunder Weg / Zeppelinstraße – zur Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung.

Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die Umsetzungder Freianlagenplanung gemäß dem städtebaulichen Konzept, welches in Form eines Freianlagenplans bis zum Satzungsbeschluss zu konkretisieren und im städtebaulichen Vertrag zu sichern ist.

Erläuterungen

Zusammenfassung

Lage des Plangebietes und Rechtsplan:

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 1022 - Freunder Weg / Zeppelinstraße - erstreckt sich über den südwestlichen Teilbereich des ehemaligen Areals der Firma Hutchinson (Hersteller von Gummidichtungen). Das ca. 0,6 ha große, weitgehend versiegelte und derzeit brachliegende Grundstück soll für Wohnnutzungen neu entwickelt werden, wobei der Bebauungsplan als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden soll. Insgesamt sind 139 Wohneinheiten vorgesehen, mit einem Anteil von 50% gefördertem Wohnen.

Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, nach §2a i. V. m. Anlage 1 BauGB ist zur Beurteilung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfung ermittelt, beschreibt und bewertet die möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bei einer Realisierung der geplanten Nutzung.

Der Umweltbericht wurde vom Büro ISR erstellt und von FB 36 fachlich geprüft.

Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter durch die Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten.

An mehreren Stellen im Plangebiet werden jedoch die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm überschritten, was Schallschutzmaßnahmen erforderlich macht.

Die Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm werden tagsüber eingehalten, nachts jedoch um bis zu 3 dB (A) überschritten. Diese Überschreitung wird durch die bestehenden Gewerbebetriebe im Umfeld des Plangebietes verursacht. Eine mögliche abschirmende Wirkung durch neue gewerbliche Bebauung im angrenzend geplanten B-Plangebiet Nr.1023 bleibt hierbei unberücksichtigt.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. a) BauGB können in einem Bebauungsplan Werte zum Schutz vor Geräuschimmissionen festgesetzt werden, die in begründeten Fällen von den Vorgaben der TA Lärm abweichen, wobei dennoch die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gemäß § 1 BauGB zu beachten sind.

So ist im vorliegenden Fall vorgesehen, für das Allgemeine Wohngebiet im B-Plan Nr.1022 einen nächtlichen Immissionswert von 43 dB(A) festzusetzen, obwohl dieser 3 dB über dem Richtwert für solche Gebiete liegt, jedoch unter dem Wert von 45 dB(A) für Mischgebiete und Urbane Gebiete.

Die Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. a) BauGB zur Abweichung von den Immissionsrichtwerten der TA Lärm wird aus umweltfachlicher Sicht kritisch gesehen. Ob ein begründeter Fall im Sinne des Gesetzes vorliegt, ist derzeit unklar, da die gesetzliche Definition fehlt und es noch keinen Präzedenzfall für die Anwendung von §9 Abs. 1 Nr. 23 lit. a) gibt. Diese Frage muss vor dem Satzungsbeschluss geklärt werden. Gegebenenfalls sind zusätzliche aktive Lärmminderungsmaßnahmen oder Anpassungen der Grundrisse erforderlich, um die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einzuhalten.

Der FNP AACHEN*2030 (Teil A Anlage 6) empfiehlt zum Schutz des Stadtklimas und zur Anpassung an den Klimawandel für Wohnbauflächen im Schutzbereich Stadtklima eine Begrenzung des Versiegelungsgrades auf 50%. Der aktuelle Versiegelungsgrad beträgt etwa 90% und wird sich im Rahmen der Planung auf ca. 70% reduzieren. Somit wird der empfohlene Versiegelungsgrad um rund 20% überschritten.

Innerhalb des Plangebietes sind Grünflächen, extensive und intensive Dachbegrünungen sowie die Pflanzung von 9 Bäumen geplant. 7 bestehende Bäume müssen gefällt werden, darunter 1 Baum, der unter die Baumschutzsatzung fällt.

Aufgrund des begrenzten Platzangebotes innerhalb des B-Plans Nr.1022 wird ein Teil der zu schaffenden (gemäß Ratsbeschluss vom 18.09.2013) öffentlich nutzbaren Grünflächen innerhalb des Plangebiets des B-Plans Nr.1023 realisiert. Insgesamt werden für ca. 50 familiengeeignete Wohneinheiten 1000 m² an öffentlich zugänglichen Grün- und Spielflächen geschaffen, davon ca. 330 m² innerhalb des B-Plan Nr.1022 und ca. 670 m² im Plangebiet des B-Plans Nr.1023.

Es wird angestrebt weitere umwelt-, klima- und gesundheitsbezogene Maßnahmen (z.B. zusätzliche Baumpflanzungen) über den städtebaulichen Vertrag festzulegen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich5.6 MB
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Weitere Dokumente (3)

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein ehemaliges Industriegelände in Aachen soll zu einem Wohngebiet mit gefördertem Wohnraum umgewandelt werden. Dabei werden Umweltauswirkungen und Lärmschutzmaßnahmen geprüft.

Projekt

Wohnbebauung Freunder Weg

Auch: Bebauungsplan Nr. 1022, B-Plan 1022

Strategien & Programme

FNP AACHEN*2030

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

BebauungsplanUmweltprüfungLärmschutzWohnraumförderungFlächennutzung

Betroffene Gruppen

AnwohnerMieterFamilien

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 24.8.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
16.8.2026
Technische Details