Vorlage·FB 36/0064/WP19·8. September 2026

Umweltbericht zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 1000 N – Erweiterung Uniklinik

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Warum ein Teil des Bebauungsplans für die Uniklinik aufgehoben wird – und was das für die zukünftige Entwicklung des Geländes bedeutet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt den Umweltbericht und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 1000 N – Erweiterung Uniklinik - zur Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung.

Erläuterungen

Zusammenfassung

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1000N umfasst unter anderem Teilflächen für das ursprünglich geplante Gebäude für neue zentrale Operationssäle (ZOP) des UKA sowie Flächen für die Umgestaltung des Haupteingangs, zur Umleitung des ÖPNV über den neu gestalteten Vorplatz, ein zusätzliches Parkhaus sowie den Ausbau der Notaufnahme-Zufahrt. Da der Ausbau des ZOP nicht wie ursprünglich geplant im Wesentlichen unterirdisch erfolgen soll, können die Festsetzungen des Bebauungsplans für diesen Teilbereich nicht mehr sinnvoll umgesetzt werden. Insbesondere die geringe Bauhöhe von bis zu 6 m über Gelände beschränkt die bauliche Umsetzung der notwendigen Erweiterung erheblich. Deshalb soll der Teilbereich des Bebauungsplans für den ZOP aufgehoben werden.

Lage der Teilaufhebung:

Der Umfang der Teilaufhebung des Bebauungsplans 1000N ergibt sich aus der Abgrenzung des SO1, dass für die Erweiterung des ZOP festgesetzt wurde. Das vollständige Sondergebiet SO1 soll aufgehoben werden. Hinzu kommt ein Teil der Verkehrsfläche Steinbergweg. Alle weiteren Teilflächen des wirksamen Bebauungsplans bleiben bestehen.

Mit der Teilaufhebung wird das Ziel verfolgt, die Fläche für die ZOP-Erweiterung planungsrechtlich in den Stand ohne Bebauungsplan zurückzuführen. Damit können Bauanträge im unbeplanten Innenbereich auf der Grundlage und nach Maßgabe des § 34 BauGB genehmigt werden.

Parallel zum Aufhebungsverfahren wird die Uniklinik einen neuen Masterplan erarbeiten, der die planerischen Ziele für eine langfristige Entwicklung der Uniklinik enthalten soll. Erst wenn dieser vorliegt und mit allen Beteiligten abgestimmt ist, soll entschieden werden, wie das entsprechende Planrecht geschaffen wird (Änderung des verbleibenden B-Plans 1000N oder Neuaufstellung).

Die Teilaufhebung des Bebauungsplans führt dazu, dass die Regelungen des Bebauungsplans für die Teilfläche SO1 aufgehoben sind. Das Aufhebungsverfahren führt nicht zu Regelungen für die Teilfläche sondern dazu, dass ausschließlich die Regelungen des § 34 BauGB maßgebend sind. Damit entfallen sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bei der Aufstellung von Bebauungsplänen gegeben sind.

Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB sind bei der Aufhebung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, nach §2a i. V. m. Anlage 1 BauGB ist zur Beurteilung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfung ermittelt, beschreibt und bewertet die möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bei einer Realisierung der geplanten Nutzung.

Der Umweltbericht wurde vom Büro BKI erstellt und von FB 36 fachlich geprüft.

Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter durch die Teilaufhebung zu erwarten.

Konkrete Maßnahmen zum Schutz der Umwelt- und Klimabelange bzw. zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich negativer Einwirkungen können nicht im Rahmen des Teilaufhebungsverfahrens festgelegt werden, und sind im Rahmen nachgelagerter Baugenehmigungsverfahren bzw. Bauleitplanverfahren umzusetzen.

Im Rahmen der zuletzt stattgefundenen Baumaßnahmen wurden die Bäume auf der Stellplatzfläche, die vor der Planung zum ZOP vorhanden waren, bereits entfernt. Die Stadt und die Uniklinik haben eine Vereinbarung über die Pflanzung von Ersatzbäumen getroffen, die teilweise bereits umgesetzt ist. Die Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Pflanzung der Ersatzbäume bestehen weiterhin. Bei den zukünftigen Planungen im Bereich der Teilaufhebung und in dem gesamten Umfeld, sollte besonders darauf geachtet werden, durch neue Baumpflanzungen mit möglichst großen Kronen eine gute Durchgrünung zu erreichen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Dokument

Sammeldokument öffentlich1.5 MB
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Projekt: Erweiterung Uniklinik Aachen

Zum Projekt

Die Stadt Aachen leitet die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1000 N ein, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen oberirdischen Erweiterungsbau der Uniklinik zu schaffen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungMaßnahme geplant16. Juni 2016 – 8. Sept. 202614 Vorlagen

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Worum geht es?

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Projekt

Erweiterung Uniklinik Aachen

Auch: B-Plan 1000N, ZOP-Erweiterung

Kategorien

StadtentwicklungGesundheit

Schlagworte

BauleitplanungKrankenhausinfrastrukturFlächennutzung

Betroffene Gruppen

PatientenAnwohnerBeschäftigte der Uniklinik

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 24.8.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
19.8.2026
Technische Details