Vorlage·E 49/0040/WP19·17. September 2026

Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen (KAStE) für das Jahr 2026; hier: unterjährige Anträge

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Kulturelle Projekte in Aachen werden gefördert – doch welche Anträge erhalten Unterstützung? Die Jury entscheidet über Fördermittel für die freie Szene.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS beschließt die in der Folge vorgeschlagenen Zuschüsse für die Kulturarbeit außerhalb städtischer Institutionen und Einrichtungen (KAStE).

Erläuterungen

12 Antragsteller*innen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bis zu einem zweiten Termin am 31. März 2026 für große Projekte (über 5.000 €) einen Förderantrag für das Jahr 2026 zu stellen.

Weiterhin wurde in der Sitzung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS am 29.01.2026 die Entscheidung über den Antrag von MuKuVa e. V. zurückgestellt, da noch Klärungsbedarf bestand. Es wurde beschlossen, dass die Verwaltung detaillierte Ausführungen - insbesondere zum Verwendungsnachweis 2025 - anfordert und prüft. Diese Prüfung ist zwischenzeitlich erfolgt, der Vermerk über das Prüfungsergebnis liegt bei.

Diese 13 Anträge (12 Neuanträge zuzüglich des Prüfungsergebnisses zum Antrag von MuKuVa e. V.) wurden der Jury aus der freien Szene und der Politik am 20.07.26 im Umlaufverfahren mit der Bitte um Stimmabgabe übersandt.

Das seitens der Jury abgegebene Votum (Mehrheit der abgegebenen Stimmen) wird hiermit zur Entscheidung vorgelegt.

Nachrichtlich liegt des Weiteren eine Übersicht über die vorläufige Verteilung der kleine KAStE bei. Über diese wird nach der Sitzung des Ausschusses Kultur, Theater und VHS am 17.09.2026 unmittelbar durch den Kulturbetrieb abschließend beschieden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Erläuterungen


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich444.5 KB
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Weitere Dokumente (3)

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Projekt: Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen

Zum Projekt

Die Stadt Aachen fördert 2022 Kulturprojekte außerhalb städtischer Einrichtungen mit insgesamt 609.000 Euro. Die Mittel wurden an 44 Antragsteller vergeben, darunter mehrjährige Zuwendungsempfänger und neue Projekte.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

KulturMaßnahme geplant22. Feb. 2022 – 17. Sept. 20262 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Kulturelle Projekte in Aachen werden gefördert – doch welche Anträge erhalten Unterstützung? Die Jury entscheidet über Fördermittel für die freie Szene.

Projekt

Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen

Auch: KAStE, Kulturföderung 2026

Kategorien

Kultur

Schlagworte

KulturföderungProjektförderungVerwendungsnachweis

Betroffene Gruppen

KulturschaffendeVereine

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 31.8.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Geändert
20.8.2026
Technische Details