Vorlage·BA 2/0009/WP19·9. September 2026

Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf bestellt Herrn städt. Verwaltungsrat Stephan Schmitz zur stellvertretenden Schriftführung.

Erläuterungen

Über die in der Bezirksvertretung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese wird gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. §§ 20, 25 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15.12.1995 in der Fassung der 5. Änderung vom 03.05.2017 von der Bezirksbürgermeisterin und einer/einem von der Bezirksvertretung zu bestellenden Schriftführer*in unterzeichnet. Sie ist vom Oberbürgermeister mit einem Sichtvermerk zu versehen.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 28.08.2024 wurde Frau Sylke Sommer zur Schriftführerin bestellt. Zur stellvertretenden Schriftführerin wurde in der Sitzung vom 11.11.2020 Frau Elke Schartmann bestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Stephan Schmitz als weiteren stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

SchriftführungGremienarbeit

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Eilendorf

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 27.8.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Geändert
27.8.2026
Technische Details