Änderung der Wochenmarktsatzung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Erläuterungen
Am 08.07.2026 wurde die Beratung der Vorlage „Änderung Wochenmarktsatzung“ in der Bezirksvertretung Mitte vertagt. Anlass hierfür waren Rückfragen an die Verwaltung sowie der Hinweis auf einen Fehler in der Wochenmarktsatzung.
Die korrigierte Fassung der Wochenmarktsatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
In seiner Sitzung am 15.07.2026 hat der Rat die Änderung der Wochenmarktsatzung beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass die Gebührenklasse für die Außenbezirke einheitlich auf die Stufe 3 festzulegen ist.
Die Umsetzung dieser Änderung erfordert eine gesonderte Anpassung der Wochenmarktgebührensatzung. Diese soll zeitnah mit der Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung erfolgen, die in der Zuständigkeit des Fachbereichs 32 – Sicherheit und Ordnung – liegt. Die hierfür erforderliche Abstimmung zwischen den beiden Fachbereichen erfolgt bereits.
Am 08.07.2026 wurden von der Bezirksvertretung folgende Fragen an die Verwaltung gestellt.
- Wer ist bei Rückfragen der Marktbeschicker*innen beim Thema „erlaubte alkoholische Getränke auf den Wochenmärkten“ zuständig?
Sämtliche Fragen der Marktbeschicker*innen können jederzeit vor Ort an die Marktmeister des FB 23 oder an die zuständige Teamleitung von FB 23/110 gestellt werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge von den Händlern während der Markzeit auf dem Marktplatz abstellt werden, aus denen kein Verkauf erfolgt. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass eine Marktbeschicker*in seine/ihre Waren sehr laut und intensiv über einen längeren Zeitraum anpreist. Dies sind zwei Vorkommnisse, die gem. der Wochenmarktsatzung nicht erlaubt sind. Hierzu wird um Stellungnahme der Verwaltung gebeten.
Überlicherweise werden die Fahrzeuge nur zum Be- und Entladen auf den Markplätzen abgestellt, jedoch nicht während der Marktzeiten. Verstöße werden von unseren Marktmeistern regelmäßig geahndet. In der letzten Zeit gab es keine derzeitigen Vorkommnisse mehr.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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Projekt: Wochenmarktsatzung
Zum ProjektDie Satzung für die städtischen Wochenmärkte in Aachen wird angepasst, unter anderem mit Änderungen zu Verkaufszeiten, Standplatzzuweisungen und Verhaltensregeln.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Änderung der Satzung für die städtischen Wochenmärkte Marktsatzung (Wochenmarktsatzung)FB 23/0077/WP17 · 20. Mai 2015
KI-Analyse
Projekt
Wochenmarktsatzung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 25.9.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 28.8.2026
Technische Details
ID: 1012053
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1012053
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1012053