Vorlage·FB 36/0071/WP19·15. September 2026

Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans der Stadt Aachen von 1988 für die Errichtung von Informations- und Gestaltungselementen im Rahmen des grenzüberschreitenden archäologischen Landschaftsparks der Gemeinde Simpelveld (NL) in Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen (Arbeitsgemeinschaft Charlemagne Grenzregion)

Inhalt

Beratungsfolge

Entscheidung
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein grenzüberschreitender archäologischer Landschaftspark in der Region Aachen-Simpelveld soll römische Geschichte erlebbar machen. Dafür sind Informations- und Gestaltungselemente im Landschaftsschutzgebiet geplant.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.

Erläuterungen

Anlass und Hintergrund

Die Arbeitsgemeinschaft Charlemagne Grenzregion ist eine Kooperation der grenzanliegenden Kommunen und Gebietskörperschaften, bestehend aus der StädteRegion Aachen, Parkstad Limburg, der Gemeinde Heerlen, der Gemeinde Vaals sowie den Kommunen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien. Sie wurde im Jahr 2011 mit dem Ziel gegründet, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der lokalen Verwaltungsebene zu stärken.

Komplementär zu den bestehenden euregionalen Strukturen fördert die Arbeitsgemeinschaft den direkten und operativen Informationsaustausch sowie die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Verwaltungen. Ziel ist es, die Attraktivität und die wirtschaftliche Entwicklung des gemeinsamen Grenzraums zu stärken, das grenzüberschreitende Arbeiten und Leben zu erleichtern sowie die Abstimmung von Planungen und Entwicklungen in der Region zu verbessern.

Die Arbeitsgemeinschaft wird durch einen Vorstand, der sich aus den Hauptverwaltungsbeamten der Partnerkommunen zusammensetzt, sowie durch eine trinational besetzte Arbeitsgruppe getragen. Darüber hinaus verfügt sie über ein gemeinsames Budget, das von der StädteRegion verwaltet wird. Innerhalb der Stadt Aachen ist die Arbeitsgemeinschaft den Fachbereichen FB 01 (Verwaltungs-leitung, Grundsatz und Dialog) und FB 02 (Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa) zugeordnet.

Im Rahmen des Interreg-Projekts ViaVia entwickelt die niederländische Gemeinde Simpelveld seit dem Jahr 2024 einen archäologischen Landschaftspark. Aufgrund römischer Fundstätten im Bereich des Bezirks Laurensberg entfaltet das Projekt auch grenzüberschreitende Bedeutung und eröffnet die Möglichkeit, historische Zusammenhänge über die Landesgrenzen hinweg sichtbar und erlebbar zu machen.

Vor diesem Hintergrund und auf Initiative der Gemeinde Simpelveld wurde – unterstützt durch die Arbeitsgemeinschaft Charlemagne Grenzregion (koordiniert durch den Fachbereich FB 01) – eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Dieser gehören Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Fachverwaltungen, FB61 Stadtentwicklung und Stadtplanung und FB 36 Klima und Umwelt, sowie des Bezirksamts Laurensberg an. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Entwicklung und Umsetzung des grenzüberschreitenden Abschnitts des archäologischen Landschaftsparks.

Die Gemeinde Simpelveld bietet der Stadt Aachen im Rahmen des Interregprojekts die Möglichkeit, sich mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand, an dem historisch und touristisch bedeutsamen Vorhaben des archäologischen Landschaftsparks zu beteiligen.

Eine Beteiligung eröffnet der Stadt Aachen die Chance, von den bereits vorgesehenen Projektstrukturen und -mitteln zu profitieren und zugleich die grenzüberschreitende Entwicklung eines für die Region bedeutenden kulturhistorischen und touristischen Projekts aktiv mitzugestalten.

Sollte sich die Stadt Aachen gegen eine Beteiligung entscheiden, würden die für sie eingeplanten Projektmittel entfallen. Eine zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich mögliche grenzüberschreitende Fortführung bzw. Erweiterung des archäologischen Landschaftsparks wäre voraussichtlich nur unter deutlich höheren finanziellen und organisatorischen Aufwendungen realisierbar.

Vor diesem Hintergrund bietet die Beteiligung im Rahmen des Interregprojekts eine günstige Gelegenheit, die Entwicklung des archäologischen Landschaftsparks grenzüberschreitend voranzubringen und langfristig von dessen kulturhistorischem und touristischem Potenzial zu profitieren.

Maßnahmen

Im Mittelpunkt der geplanten Maßnahmen steht die Inwertsetzung bereits bestehender Wanderwege und Wegebeziehungen. Diese sollen durch einzelne Informations- und Gestaltungselemente ergänzt werden, die die historischen Zusammenhänge und die grenzüberschreitende Bedeutung des römischen Erbes anschaulich vermitteln (s. Anlage S. 2). Die vorgesehenen Wegeführungen werden zugleich in die Öffentlichkeitsarbeit und die Informationsmaterialien des Interreg-Projekts ViaVia integriert und tragen so zur touristischen und kulturellen Sichtbarkeit des gemeinsamen Grenzraums bei.

Die betreffenden Wanderwege wurden bereits 2023 von der Bezirksvertretung Laurensberg sowie dem Naturschutzbeirat beschlossen. Änderungen oder Ausbauten des Wegenetzes sind im Rahmen des Projektes nicht geplant. Auf dem Aachener Stadtgebiet ist die Errichtung von fünf der o.g. Informations- und Gestaltungselemente entlang der Wanderwege geplant (s. Anlage S. 3, 4). Drei dieser Elemente sollen im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen liegen und werden im Folgenden näher beschrieben.

Station 1 (s. Anlage S. 5)

Vorgesehen ist die Errichtung eines interaktiven Fernglases (Fatscope) im Bereich des Vetschauer Bergs. Hierbei handelt es sich um kein übliches Fernglas, sondern es werden virtuelle Eindrücke der Landschaft aus der römischen Zeit dargestellt, um die mögliche Gestalt der früheren Umwelt zu visualisieren. Daneben kann eine zusätzliche Informationstafel aufgestellt werden. Der Landschaftsplan setzt an dieser Stelle ein Landschaftsschutzgebiet bzw. den besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern fest. Naturschutzfachlich ist der Standort als unkritisch anzusehen. Dieser wird mit einem Wegekreuz und einer Sitzbank schon genutzt, sodass die Elemente des Projekts hier eine gute Ergänzung darstellen können. Aufgrund der schon bestehenden freizeitlichen Nutzung der Flächen und der geringen Eingriffe werden die Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes wie auch der Charakter des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt, sodass die uNB beabsichtigt, eine Befreiung für die Errichtung der Station zu erteilen.

Station 2 (s. Anlage S. 6)

Weiterhin soll im Bereich des Bahnhofs Vetschau ein so genanntes Lararium errichtet werden (Anlage Station 2). Hierbei handelt es sich auch um die Darstellung interaktiver, virtueller Informationen zur Thematik des Projekts. Der geplante Standort ist ebenfalls bereits mit einer Bank-Tisch-Kombination sowie weiteren Informationen und Elementen freizeitlich genutzt. Der Standort liegt im Landschaftsschutzgebiet, ist aber aufgrund seiner Lage im Ortsbereich von Vetschau und seiner schon bestehenden Nutzung naturschutzfachlich ebenfalls als unkritisch anzusehen. Daher beabsichtigt die uNB, auch an dieser Stelle eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans zu erteilen.

Station 3 (s. Anlage S. 7)

An der Grenze zu den Niederlanden in Richtung Bocholtz ist ebenfalls die Errichtung eines Larariums geplant (Anlage Station 3). Hier ist ein genauer Standort noch mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen, um keine Eingriffe in die Gehölzstrukturen auszulösen. Ggf. liegt der Standort auch auf niederländischer Seite, sodass eine kleine Zuwegung zu dem Element geschaffen werden müsste. Der Standort befindet sich im Landschaftsschutzgebiet, ist aber bei einer engen Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde als umsetzbar anzusehen. Aufgrund des zeitlichen Rahmens des Projekts (s.u.) beabsichtigt die uNB, schon einen Beschluss des Naturschutzbeirates für die Möglichkeit einer Errichtung der Station in dem Bereich herbeizuführen, so dass eine naturschutzrechtliche Befreiung nach Festlegung des konkreten Standortes kurzfristig erteilt werden kannSobald der genaue Standort feststeht, wird der Naturschutzbeirat unmittelbar darüber informiert. Es sind aber keine großen Abweichungen von dem groben Standort zu erwarten, der Standort wird im Bereich des bestehenden Windparks liegen. Da hier auch keine erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie keine erheblichen Beeinträchtigungen des LSG an der Stelle zu erwarten sind, beabsichtigt die uNB, hier eine Befreiung von den Verboten des LSG zu erteilen. Sollte wider Erwarten die konkrete Standortwahl des Projektträgers von der Planung abweichen und sollten sich dadurch bedingt große Eingriffe in Natur und Landschaft abzeichnen, würde die uNB entweder die Maßnahme für den Standort doch ablehnen oder den Naturschutzbeirat erneut beteiligen.

Stationen 4 und 5

Zwei weitere angedachte Standorte liegen in Orsbach und außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans.

Zeitplan und weitere Vorgehensweise

Der Projektträger muss zur möglichen Umsetzung der Stationen noch Kontakt mit dem Fachbereich Immobilienmanagement bzw. auch dem Bezirksamt Laurensberg aufnehmen, um die Nutzung der überwiegend städtischen Flächen abzustimmen. Weiterhin müssen auch private Eigentümer angefragt werden und um Zustimmung gebeten werden. Hierzu und zu weiteren Fragestellungen laufen noch weitere Abstimmungen in der Stadtverwaltung und mit dem Projektträger.

Die Pflege und Unterhaltung der der Stationen/ Gestaltungselemente ist für die nächsten 5 Jahre durch den Projektträger gesichert. Von einer Verlängerung des Vertrages kann ausgegangen werden.

Der niederländische Zeitplan sieht folgendermaßen aus:

  • Ausschreibung der Objekte – hat bereits stattgefunden
  • Beauftragung nach der Sommerpause
  • Aufbau bis spätestens Juni 2027
  • Bis dahin steht auch die Kommunikationsstrategie
  • Ende des Projektes Sept 2027

Aufgrund des engen Zeitplans mit dem Projektabschluss Ende nächsten Jahres, sollen die nötigen Genehmigungen und Zustimmungen etc. bis spätestens Oktober 2026 eingeholt sein, damit die Aachener Seite in das Projekt eingebunden bleiben kann.

Daher erfolgt diese frühzeitige Beteiligung des Naturschutzbeirats, auch wenn einige Details noch nicht abschließend geklärt sind. Auch die Kompensation für die kleinräumigen Eingriffe ist noch genau festzulegen und mit der uNB abzustimmen. Hierzu kann die uNB gerne über die weiteren Entwicklungen im weiteren Verlauf der Planungen informieren.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich2.8 MB
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Anlage_Vorlage_NBR
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Worum geht es?

Ein grenzüberschreitender archäologischer Landschaftspark in der Region Aachen-Simpelveld soll römische Geschichte erlebbar machen. Dafür sind Informations- und Gestaltungselemente im Landschaftsschutzgebiet geplant.

Projekt

Archäologischer Landschaftspark Charlemagne

Auch: ViaVia-Projekt, Grenzüberschreitender Landschaftspark

Kategorien

KulturUmwelt & NaturStadtentwicklung

Schlagworte

KulturtourismusGrenzüberschreitende ZusammenarbeitLandschaftsschutzArchäologie

Betroffene Gruppen

TouristenAnwohner LaurensbergKulturschaffende

Handlungstyp

Neubau

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 4.9.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
3.9.2026
Technische Details