Vorlage·FB 45/0041/WP19·22. September 2026

Ratsantrag der UWG Partei “Zur Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen”

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Soll Aachen Broschüren zur Prävention von sexuellem Missbrauch flächendeckend verteilen? Die Verwaltung prüft den Antrag.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

In dem Ratsantrag der UWG-Partei zur „Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“ wird beantragt,

-die Broschüre „Was tun, wenn ich einen Verdacht habe?“ aus der Nicht-wegschieben-Reihe in ausreichender Zahl und in verschiedenen Sprachen drucken zu lassen und zu verteilen, so dass in möglichst jedem Haushalt und in jeder öffentlichen Einrichtung diese Broschüre vorhanden ist und

-das entsprechende Plakat in ausreichender Anzahl für alle öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungsgebäude drucken zu lassen und dort zentral sichtbar auszuhängen.

Bei der beschriebenen Broschüre des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) aus der Reihe „nicht wegschieben“ handelt es sich um die achtseitige Broschüre „Was kann ich tun bei Vermutung und Verdacht? – Wie Sie handeln können, wenn Sie glauben, dass ein Kind in Ihrer Umgebung missbraucht wird.“, die sich an Privatpersonen richtet, die einen Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in ihrem Umfeld haben. Sie erläutert, was zu tun ist, wenn ein Verdacht oder eine Vermutung auf sexuellen Missbrauch besteht und welche kostenfreien Angebote bundesweit zur Verfügung stehen.

2. Finanzierung und Umsetzung

Im April 2026 gab es in der Stadt Aachen 153.086 Haushalte. Bis zu 300 Broschüren können kostenfrei bestellt werden. 150.000 Exemplare kosten nach Aussage des Arbeitsstabes der UBSKM 12.000 € brutto.

Hinzu kommen die Kosten für die Verteilung der Broschüren.

Neben der Verteilung der Broschüren in alle Haushalte sollen die Broschüren zudem in jeder öffentlichen Einrichtung ausgelegt werden. Sinnvoll wäre es, die Broschüren sowohl in Verwaltungsgebäuden als auch in Schulen und Kindertageseinrichtungen etc. auszulegen.

Die Stadt Aachen verfügt über etwa 50 Verwaltungsgebäude, 56 Kindertageseinrichtungen, 72 Grund- und weiterführende Schulen inkl. der Privatschulen plus Förderschulen und Berufskollegs, in welchen die Broschüren ausgelegt werden könnten.

Wenn jede dieser Gebäude mit 30 Broschüren bestückt werden, würden etwa 10.000 weitere Exemplare benötigt. Folgt man dem Antrag nach Mehrsprachigkeit, würde sich die Zahl der benötigten Broschüren nochmals deutlich erhöhen.

Neben der Verteilung der Broschüren wird zudem beantragt, das Plakat der Kampagne „nicht wegschieben“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der UBSKM „7 Tipps, wie du Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen kannst“ in allen öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungsgebäuden zentral und sichtbar aufzuhängen.

Seitens des Arbeitsstabs der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird angegeben, dass der Stadt Aachen 100 Plakate kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Die Verteilung dieser könnte in den Verwaltungsgebäuden über die Hauspost erfolgen. Kosten würden hierdurch nicht entstehen.

3. Fachliche Einschätzung der Verwaltung

Die breite Öffentlichkeit im Hinblick auf sexuelle Gewalt von Kindern und Jugendlichen aufzuklären, gehört unbestritten zu den gesetzlichen Aufgaben der Koordinierungsstelle Kinderschutz des FB 45.

Durch die Koordinierungsstelle Kinderschutz des FB 45 werden sowohl Fachkräfte als auch Privatpersonen im Themenkomplex Kinderschutz, Kindeswohlgefährdungen, sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch aufgeklärt und geschult. In den Veranstaltungen wird die Öffentlichkeit zu den genannten Themen begleitet informiert und sensibilisiert.

Je nach Zielgruppe finden die Schulungen und Informationsveranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten statt. So kann der Schwerpunkt auf der Prävention oder auch auf dem Umgang (Erkennen und Handeln) mit Hinweisen auf einen Verdacht von sexueller Gewalt liegen. Die Inhalte können immer auf die jeweilige Zielgruppe der Schulung und auf deren Bedarfe und Wünsche abgestimmt werden.

Da es sich bei dem Thema jedoch um ein sehr sensibles Thema handelt, welches bei unterschiedlichen Adressaten sehr verschiedene und so auch sehr belastende Gefühle auslösen kann, wird von Seiten des FB 45 die Ansicht vertreten, dass eine freiwillige und bewusste Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs aus fachlicher Sicht sehr wichtig ist. Dies erlaubt es einer Person, sich im Vorfeld darauf vorzubereiten, indem jede Person selbst den für sie richtigen Rahmen und für sie passenden Schutz für den Umgang mit diesem Thema wählt. So kann einer Überforderung vorgebeugt und ein angemessener Zugang ermöglicht werden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Thema des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen häufig verdrängt wird, weil es schmerzhaft, unangenehm und schambesetzt ist. Eine bewusste Entscheidung, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, hilft dabei, die Angst und Scham zu überwinden, ein besseres Verständnis für die Realität zu entwickeln und sich dem Thema gegenüber informierter und empathischer zu positionieren.

Erst dies bietet die Grundlage und stärkt die Fähigkeit, sich dem Thema zu nähern, sich mit Anzeichen und Merkmalen auseinander zu setzen und bei Bedarf richtig zu handeln, Hilfe zu leisten und Unterstützung anzufragen.

Bei einer Verteilung der Broschüre in jeden (Privat-) Haushalt ist dies nicht gewährleistet.

4. Bewertung und Empfehlung

Aus den genannten fachlichen Gründen wird daher empfohlen, die Broschüren weiterhin in ausreichendem Umfang vorzuhalten und sie, wie bereits gehandhabt, im Rahmen von Schulungen und Informations-veranstaltungen zu verteilen, in öffentlichen Gebäuden wie Jugendamt, Beratungsstellen auszulegen und anlassbezogen auszuhändigen. Ein fortgesetzter Aushang der genannten Plakate wird angestrebt.

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.6 MB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Soll Aachen Broschüren zur Prävention von sexuellem Missbrauch flächendeckend verteilen? Die Verwaltung prüft den Antrag.

Projekt

Prävention sexueller Missbrauch

Auch: Nicht-wegschieben-Kampagne

Kategorien

Soziales & IntegrationGesundheit

Schlagworte

PräventionAufklärungKinderschutzÖffentlichkeitsarbeit

Betroffene Gruppen

KinderJugendlicheElternBürger

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 12.9.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
6.10.2026
Technische Details