Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft mbH: Abschluss der Konsortialvereinbarung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stadt Aachen und regionale Partner regeln verbindlich die Zusammenarbeit für die geplante Regiotram. Es geht um Finanzierung, Projektfortführung und rechtliche Rahmenbedingungen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten Konsortialvereinbarung zu.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Änderungen im Rahmen der weiteren Abstimmung mit den übrigen Gesellschafterinnen vorzunehmen. Dies gilt für redaktionelle oder unwesentliche Korrekturen sowie für Änderungen, die von der Bezirksregierung im Rahmen des Anzeigeverfahrens veranlasst werden.
Die Beschlussumsetzung steht unter dem Vorbehalt korrespondierender Beschlüsse der Mitgesellschafterinnen sowie eines positiv abgeschlossenen Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Köln gemäß § 115 GO NRW.
Erläuterungen
Die Städte Aachen, Alsdorf, Baesweiler und Würselen sowie die StädteRegion Aachen haben die Gründung der Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft mbH im Juli 2025 beschlossen (Beschluss des Rates der Stadt Aachen am 09.07.2025, Vorlagenummer FB 20/0361/WP18). Die Gründung der Gesellschaft erfolgte am 17.12.2025.
Die Stadt Aachen ist mit einem Anteil von 50 Prozent am Stammkapital der Gesellschaft (25.000 Euro) beteiligt. Weitere Gesellschafterinnen sind die Städte Alsdorf, Baesweiler und Würselen mit einem Anteil von jeweils 13,33 Prozent sowie die StädteRegion Aachen mit einem Anteil von zehn Prozent.
Ein Teil des o.g. Beschlusses war, dass die Gesellschafterinnen eine Konsortialvereinbarung vorbereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen. Die Konsortialvereinbarung ist der Bezirksregierung Köln vor der Unterzeichnung und damit verbundener Rechtskraft anzuzeigen.
Mit der nun zur Beschlussfassung vorgelegten Konsortialvereinbarung sollen die für die Geschäftsaufnahme der Gesellschaft, die laufende Finanzierung und die Komplementärfinanzierung der Investitionen erforderlichen Regelungen zwischen den Gesellschafterinnen verbindlich geordnet werden.
Die Höhe der Investitionen wurde in der Vergangenheit auf 330 Mio. Euro beziffert (ohne Kosten für den Betriebshof und die Fahrzeuge). Dieses Investitionsvolumen stammt aus der Machbarkeitsstudie mit Kostenstand von 2021 und ist aufgrund der Entwicklung des Baupreisindexes nicht mehr realistisch. Eine neue Kostenschätzung aus der aktuell laufenden Planung wird für Frühjahr 2027 erwartet.
Die Investitionen und deren Finanzierung sind Gegenstand des Wirtschaftsplans, der derzeit aufgestellt und dem Aufsichtsrat der Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft mbH zeitnah zur Prüfung vorgelegt werden wird. Im Anschluss wird dieser in den zuständigen politischen Gremien der beteiligten Gebietskörperschaften beraten werden.
Kernpunkte der Konsortialvereinbarung
Wirtschaftsplan und laufende Finanzierung
Die Geschäftsführung ist gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags sowie den Regelungen in § 1 Abs. 1 der Konsortialvereinbarung verpflichtet, so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan und eine fünfjährige Finanzplanung aufstellen, dass die von den Gesellschafterinnen zu tragenden Aufwendungen bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden können.
Für das Geschäftsjahr 2026 leisten die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen jeweils bis zu 50.000 Euro zur Finanzierung des Geschäftsaufwands der Gesellschaft.
In den Folgejahren wird die Finanzierung des Gesellschaftsbetriebs, der nicht verursachergerecht einer Gesellschafterin nach der Finanzierungssystematik zugeordnet werden kann, nach Gesellschafteranteilen aufgeteilt.
Abweichend von den Regelungen des Gesellschaftsvertrages bedarf der erste zu beschließende Wirtschaftsplan einschließlich der fünfjährigen Finanzplanung sowie ein eventuell erforderlicher vorläufiger Wirtschaftsplan der Zustimmung aller Gesellschafterinnen.
Komplementärfinanzierung der Investitionen
Die Realisierung der Regiotram Aachen steht unter dem Vorbehalt einer auskömmlichen Förderung aus Bundes- und/oder Landesmitteln, die in der noch vorzulegenden Wirtschaftsplanung unterstellt ist. Dabei wird von einem Fördersatz von 90 Prozent für die Planungskosten in Leistungsphase 3 und 4 und einem Fördersatz von 95 Prozent für die Infrastrukturinvestitionen (ohne Betriebshof) ausgegangen.
Nicht durch Förderung gedeckte Investitionsmittel werden grundsätzlich gemeindescharf zugeordnet. Allgemeine, nicht direkt zuordenbare Kosten werden nach dem Schlüssel Streckenlänge auf die Kommunen verteilt.
Für den Bau des Betriebshofs der Regiotramfahrzeuge erfolgt die Aufteilung der Investitionen nach dem Schlüssel Betriebsleistung.
Die für die Anbindung der Regiotram an die Euregiobahn in Alsdorf (Übergang Annapark) notwendigen Investitionsmittel werden zu einem Drittel von der Stadt Alsdorf, zu einem Drittel von der StädteRegion Aachen und zu einem Drittel von den Gesellschafterinnen nach dem jeweiligen Gesellschaftsanteil getragen. Die Stadt Aachen trägt damit einen Anteil von 16,7 Prozent an den Gesamtkosten des Übergangs Annapark.
Betreiberkonzept
Die Gesellschafterinnen beabsichtigen nach den gegenwärtigen Planungen, den Betrieb der Regiotram Aachen durch die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) durchführen zu lassen.
Die Vergabe soll rechtlich abgesichert als Inhouse-Geschäft über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) erfolgen. Die Aufgabenträgerinnen Stadt und StädteRegion Aachen binden die notwendigen Vorbetriebsleistungen für die Regiotram in den anstehenden öDA für das Busnetz ab 2027 ein.
Projektabbruch
Regelungen zu wesentlichen Projektänderungen und dem möglichen Abbruch des Projektes finden sich in § 6 der Konsortialvereinbarung.
Der Grundsatz ist, dass das Projekt Regiotram auf gemeinsamer Planung, Finanzierung und Umsetzung basiert. Ein einseitiger Ausstieg ist grundsätzlich ausgeschlossen; die politische Lage, eine schwierige Haushaltssituation oder ein verändertes Interesse rechtfertigen keinen Projektaustritt.
Ein Beendigungsverlangen ist wegen Unzumutbarkeit nur zu zwei festen Meilensteinen möglich: vor Beginn der Entwurfsplanung oder direkt nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens auf Basis des Förderbescheids. Außerhalb dieser Zeitpunkte ist das Ausstiegsverlangen nur in extremen Ausnahmefällen (z.B. Wegfall der Förderung, massive Kostensteigerungen, oder nationale Krisen) nach schriftlicher Begründung zulässig.
Ein solches Ausstiegsverlangen beendet weder die Beteiligung noch die Finanzierungspflicht. Es startet ein gemeinsames Prüfverfahren aller Gesellschafterinnen, um Optionen wie Fortführung, Anpassung, Ruhendstellung oder Beendigung des Projekts sowie die mögliche Kostenübernahme durch andere Gesellschafterinnen zu bewerten.
Projektänderungen oder neue Finanzierungsstrukturen dürfen für keine Gesellschafterin ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu Mehrkosten oder höheren Risiken führen.
Hauptamtliche Geschäftsführung
Derzeit ist Birk Müller, Projektleiter Regiotram Aachen bei der Aachener Verkehrsverbund GmbH, als Geschäftsführung im Nebenamt bestellt.
Zur Einstellung einer hauptamtlichen Geschäftsführung wird das Findungsverfahren ab dem 3. Quartal 2026 vorbereitet. Angestrebt wird die Besetzung bis zum 2. Quartal 2027 auf der Grundlage eines ergangenen Förderbescheids.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Derzeit wird der Wirtschaftsplan erstellt, der zunächst vom Aufsichtsrat der Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft mbH geprüft werden wird. Im Anschluss daran erfolgt die Beratung in der Politik und die Berücksichtigung der Auswirkungen in den kommunalen Haushaltsplanungen.
Die von der Stadt Aachen im Jahr 2026 maximal zu leistenden 50.000 Euro stehen bei PSP-Element 4-120201-992-2 „Regio Tram“, Kostenart 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ zur Verfügung.
Hier sind die Mittel eingeplant, die sich aus der Planungs- und Finanzierungsvereinbarung zum Regiotram-Projekt zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen einerseits und der Aachener Verkehrsverbund GmbH andererseits ergeben. Diese gilt in der aktuellen Phase der Vorplanung bis Mitte 2027 soweit keine andere Regelung durch die Gesellschafterinnen der Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft mbH geschaffen wird (§ 7 Abs. 2 der Konsortialvereinbarung).
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
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KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stadt Aachen und regionale Partner regeln verbindlich die Zusammenarbeit für die geplante Regiotram. Es geht um Finanzierung, Projektfortführung und rechtliche Rahmenbedingungen.
Projekt
Regiotram Aachen
Auch: Regiotram, Regiotram Infrastrukturgesellschaft
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 3.9.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 2.9.2026
Technische Details
ID: 1012235
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1012235
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1012235