Vorlage·FB 01/0121/WP19·14. Oktober 2026

19. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen

Inhalt

Beratungsfolge

Entscheidung
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Anpassungen der Hauptsatzung an gesetzliche Änderungen und redaktionelle Optimierungen – von Ausschussstrukturen bis zu Bekanntmachungsregeln.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügte 19. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen.

Erläuterungen

Die Hauptsatzung der Stadt Aachen wurde zuletzt mit Beschluss des Rates vom 13.03.2024 in der Fassung des 18. Nachtrages geändert.

Die Verwaltung schlägt vor, die Hauptsatzung an geänderte gesetzliche Grundlagen sowie redaktionell anzupassen. Die wesentlichen Anpassungen werden nachfolgend beschrieben:

Bildung des Haupt- und Finanzausschusses:

Durch Beschluss des Rates der Stadt vom 05.11.2025 (Vorlage FB 01/0719/WP18) wurde ein Haupt- und Finanzausschuss gebildet. Die Formulierung des § 9 Abs. 1 Satz 1 ist aufgrund der eigenständigen Nennung des Hauptausschusses und des Finanzausschusses redaktionell anzupassen. Ferner beschreibt § 10 die Zusammensetzung des Hauptausschusses. Aufgrund v.g. Zusammenlegung ist der § 10 redaktionell anzupassen.

Gesetzesänderung bzgl. des ehemaligen Integrationsrats:

Mit Neufassung des § 27 GO NRW wurde der Integrationsrat ab dem 01.11.2025 in einen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration überführt. Die Hauptsatzung ist an den entsprechenden Stellen, insbesondere § 20, anzupassen.

Entschädigungsleistungen:

Entschädigungsleistungen der Gremienmitglieder sind in der derzeitigen Fassung der Zuständigkeitsordnung an keine Antragsfrist gebunden. Dies kann dazu führen, dass rückwirkende Abrechnungen aus Vorjahren ein Haushaltsjahr in besonderem Maße beeinträchtigen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Antragsfrist zum 31.03., analog zu den Haushaltsgrundregeln, einzuführen.

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, die vergütete Teilnahme sachkundiger Bürger*innen an Fraktions- und Arbeitskreissitzungen von 50 auf 40 Sitzungen je Kalenderjahr zu reduzieren. Die Auszahlung von Sitzungsgeldern für Ausschusssitzungen sind hiervon unberührt.

Öffentliche Bekanntmachungen:

Gem. § 4 BekanntmVO NRW sind öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, u.a. in einer oder mehreren in der Hauptsatzung hierfür allgemein bestimmten, regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen zu vollziehen.

Die Stadt Aachen veröffentlicht ihre amtlichen Mitteilungen bislang in der Tageszeitung der Aachener Zeitung. Durch die strukturellen Veränderungen bei der Tageszeitung, insbesondere neue Festformate und die veränderte Ausgabenlogik, ist eine isolierte Belegung der Stadt Aachen dort nicht mehr möglich. Die Veröffentlichung erfolgt nur noch in einer größeren Kombination inklusive Aachen-Land. Für die Stadt Aachen führt dies zu einer wirtschaftlich nicht optimalen Streuung, da der kommunikative Bedarf im Kern auf das Stadtgebiet Aachen ausgerichtet ist.

Gleichzeitig steht die Stadt Aachen unter erheblichem Druck zur Haushaltskonsolidierung. Ziel ist daher eine Lösung, die die gesetzlich beziehungsweise kommunal erforderliche Veröffentlichung weiterhin zuverlässig sicherstellt, die Reichweite im Stadtgebiet Aachen gezielt abbildet und den vorhandenen Etat wirtschaftlich verantwortungsvoll einsetzt.

Die an jedem Sonntag im Jahr erscheinenden „Aachener Zeitung am Sonntag“ des Mediahuis ermöglicht eine gezielte Belegung der Ausgabe F Stadt Aachen und vermeidet damit unnötige Streuverluste außerhalb des städtischen Kerngebiets. Die Ausgabe F erreicht rund 98.600 Haushalte im Stadtgebiet Aachen und stellt damit eine breite lokale Verteilung sicher. § 26 – Öffentliche Bekanntmachungen ist entsprechend anzupassen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Sitzungsgeld sachkundige Bürger*innen:

Sachkundigen Bürger*innen wird gem. § 2 Abs. 4 EntschVO NRW ein Sitzungsgeld in Höhe von 67,60 € pro Sitzung für die Teilnahme an Ausschuss- und Fraktions- und Arbeitskreissitzungen gewährt. Durch eine Verringerung der abrechenbaren Fraktionssitzungen von 50 auf 40 Sitzungen, würde die Zahlung von Sitzungsgeldern für Fraktions- und Arbeitskreissitzungen auf derzeit 2.708 € p.a. zzgl. der Sitzungsgelder für Ausschusssitzungen begrenzt.

Öffentliche Bekanntmachungen:

Durch die Umstellung der öffentlichen Bekanntmachungen in der Sonntagszeitung können trotz einer um 25 % vergrößerten Anzeige die Aufwendungen um 13,00 € je Veröffentlichung reduziert werden. Im Wege umfangreicher Veröffentlichungen können durch die v.g. Umstellung die Aufwendungen um 281,00 € je Veröffentlichung reduziert werden.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich460.4 KB
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Worum geht es?

Anpassungen der Hauptsatzung an gesetzliche Änderungen und redaktionelle Optimierungen – von Ausschussstrukturen bis zu Bekanntmachungsregeln.

Projekt

Hauptsatzung Stadt Aachen

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

SatzungsänderungGremienstrukturÖffentlichkeitsarbeit

Betroffene Gruppen

RatsmitgliederBürgerinnen und Bürger

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 3.10.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
2.10.2026
Technische Details