Monschauer Straße: Ergebnisse und Bewertung der bisherigen Machbarkeitsstudien sowie Busspur in Mittellage in den Stau-Bereichen der Monschauer Straße B258 - Antrag der Fraktionen Bündnis 90/ die Grünen, ZUKUNFT und LINKE im Rat der Stadt Aachen vom 01.04.2021
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie lässt sich die Monschauer Straße als wichtige Verkehrsachse zukunftsfähig gestalten? Die Stadt prüft Lösungen für besseren ÖPNV, Rad- und Fußverkehr.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf Basis der dargestellten Erkenntnisse gemeinsam mit der StädteRegion Aachen und den Eifelkommunen Roetgen, Simmerath und Monschau auf den Straßenbaulastträger Straßen.NRW bzw. das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zuzugehen, um die Beschleunigung des ÖPNV auf der Bundesstraße 258 weiter voranzutreiben.
Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung auf Basis der dargestellten Erkenntnisse gemeinsam mit der StädteRegion Aachen und den Eifelkommunen Roetgen, Simmerath und Monschau auf den Straßenbaulastträger Straßen.NRW bzw. das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zuzugehen, um die Beschleunigung des ÖPNV auf der Bundesstraße 258 weiter voranzutreiben.
Der Antrag vom 01.04.2021 gilt als behandelt
Erläuterungen
- Anlass
Die Monschauer Straße (B258) bildet eine der wichtigsten Verkehrsachsen zwischen dem Aachener Stadtgebiet und dem südlichen Umland. Sie verbindet die Stadt Aachen mit den Kommunen Roetgen, Simmerath und Monschau und übernimmt dabei eine zentrale Erschließungs- und Verbindungsfunktion. Aufgrund ihrer hohen verkehrlichen Bedeutung sowie der unterschiedlichen Anforderungen des motorisierten Individualverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), des Rad- und Fußverkehrs steht die zukünftige Entwicklung dieses Straßenraums seit mehreren Jahren im Fokus fachlicher und politischer Diskussionen.
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse liegen aus den letzten Jahren zwei umfangreiche Untersuchungen vor, die unterschiedliche planerische Ansätze verfolgen. Das im Auftrag des Landesbetriebs Straßen.NRW erstellte Gutachten aus dem Jahr 2020 untersucht schwerpunktmäßig die verkehrlichen Auswirkungen eines Ausbaus der Bundesstraße B258 zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs. Die im Jahr 2024 im Auftrag der StädteRegion Aachen erarbeitete Machbarkeitsstudie „Zukunftsfähige Mobilität für den Südraum“ verfolgt demgegenüber einen integrierten Ansatz mit dem Schwerpunkt auf der Beschleunigung des ÖPNV unter Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen sowie der Anforderungen einer regionalen und umweltverträglichen Mobilitätsentwicklung.
Der Städteregionsausschusses hat die Machbarkeitsstudie im Juni 2025 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung der StädteRegion beauftragt, gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW und dem zuständigen Ministerium die Möglichkeiten einer Beschleunigung des ÖPNV auf der B258 weiter zu verfolgen.
Darüber hinaus liegen mit dem Ratsantrag „Busspur in Mittellage in den Stau-Bereichen der Monschauer Straße B258“ vom 01.04.2021 (siehe Anlage 1) sowie dem Antrag zur Tagesordnung vom 24.06.2026 (siehe Anlage 2) zwei politische Beratungsanlässe vor, die sich mit der zukünftigen Entwicklung der Monschauer Straße befassen. Aufgrund von § 48 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 der GeschO ist die Ausschussvorsitzende verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass für einen aktuellen Bericht über die Monschauer Straße (B258). Dafür wird im Folgenden zunächst die Ausgangslage detailliert beschrieben. Anschließend werden die wesentlichen Ergebnisse der beiden Gutachten dargestellt. Abschließend erfolgt eine fachliche Bewertung der Studien seitens der Verwaltung und es werden Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreitet.
- Ausgangslage
Die Monschauer Straße ist Teil des übergeordneten klassifizierten Straßennetzes. Im betrachteten Bereich zwischen der BAB 44 Anschlussstelle Aachen-Lichtenbusch und Schleidener Straße / Relais Königsberg verläuft sie als Bundesstraße 258 (B258) und liegt damit nicht in der Zuständigkeit der Stadt Aachen. Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßen.NRW. Maßnahmen, die den Straßenraum, die Leistungsfähigkeit, die Verkehrsführung oder bauliche Anpassungen betreffen, bedürfen des Einvernehmens mit Straßen.NRW.
Die Monschauer Straße bildet, wie bereits dargestellt, eine zentrale Verkehrsachse zwischen Aachen und dem südlichen Teil der StädteRegion. Ihre hohe verkehrliche Bedeutung zeigt sich insbesondere in den ausgeprägten Pendlerverflechtungen zwischen der Stadt Aachen und den südlichen Kommunen der StädteRegion. Im Jahr 2024 pendelten aus Roetgen, Simmerath und Monschau insgesamt 7.295 Personen werktäglich nach Aachen; in der Gegenrichtung waren es 1.179 Personen (Quelle: Pendleratlas Deutschland / Pendlerrechnung der Länder, Datenstand Dezember 2024). Der Korridor ist neben dem dargestellten Pendlerverkehr auch zudem für den Wirtschafts- und Freizeitverkehr sowie für lokale Verkehre in den südlichen Stadtteilen von hoher Bedeutung. Neben der Haupterschließung der Ortsteile Lichtenbusch und Oberforstbach erfolgt auch die Erschließung des Gewerbegebietes Pascalstraße über diesen Abschnitt der Monschauer Straße.
Im vorhandenen Straßenraum treffen unterschiedlichen Nutzungsansprüche der Verkehrsarten aufeinander und führen insbesondere in den Hauptverkehrszeiten zu Nutzungskonflikten. Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend die heutige Ausgangslage für die verschiedenen Verkehrsmittel dargestellt.
- Motorisierter Individualverkehr
Der Streckenabschnitt der Monschauer Straße zwischen der Autobahnanschlussstelle Aachen-Lichtenbusch und der Pascalstraße in Oberforstbach beinhaltet fünf Lichtsignalanlagen (LSA) und weist überwiegend einen dreistreifigen Straßenquerschnitt auf. Dieser besteht in der Regel aus jeweils einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung sowie einem zusätzlichen Abbiegestreifen. Die Monschauer Straße hat folgende Kfz-Belastungen:
Die Dauerzählstelle 5303/5208 „Friesenrath West“ des Landesbetriebs Straßen.NRW befindet sich am Knotenpunkt Monschauer Straße / Schleidener Straße. Im Jahr 2024 wurde dort ein durchschnittlicher werktäglicher Verkehr (DTV Mo–Fr) von 15.621 Kraftfahrzeugen je 24 Stunden im Querschnitt erfasst. Die Verkehrsbelastung bewegt sich damit seit mehreren Jahren auf einem vergleichbaren Niveau: 2013 wurden 15.074 und 2019 15.950 Kfz je 24 Stunden (DTV Mo–Fr) erfasst.
Ergänzende Verkehrszählungen der Stadt Aachen aus dem Jahr 2025 zeigen eine hohe Verkehrsbelastung im Abschnitt zwischen Pascalstraße und Nerscheider Weg. Dort wurden, hochgerechnet auf 24 Stunden, rund 21.300 Kfz im Querschnitt erfasst. Im Abschnitt zwischen Oberforstbacher Straße und der BAB-Auffahrt waren es rund 24.800 Kfz. Im Vergleich zu Verkehrszählungen aus dem Jahr 2012 ist in diesem Abschnitt ein leichter Rückgang festzustellen. Damals wurden zwischen Pascalstraße und Nerscheider Weg rund 24.900 Kfz erfasst. Zwischen Oberforstbacher Straße und der BAB-Auffahrt waren es rund 25.500 Kfz.
In den Hauptverkehrszeiten kommt es vor den signalisierten Knotenpunkten im Bereich Oberforstbach-Lichtenbusch teilweise zu Rückstaus. Diese treten in Fahrtrichtung Aachen hauptsächlich während der Morgenspitze sowie in der Gegenrichtung insbesondere während der Nachmittagsspitze auf.
- Öffentlicher Personennahverkehr
Auf dem betrachteten Streckenabschnitt der Monschauer Straße verkehren mehrere Buslinien (Hinweis: Die genannten Taktangaben beziehen sich auf die Werktage von Montag bis Freitag):
- Schnellbuslinie SB63 (Aachen Bushof – Burtscheid – Oberforstbach – Lichtenbusch – Roetgen – Simmerath): montags bis freitags im 30-Minuten-Takt
- Linie 36 (Aachen Bushof – Burtscheid – Pascalstraße – Schleckheim Kapelle): drei Fahrten vormittags stadtauswärts, fünf Fahrten nachmittags/abends stadteinwärts
- Linie 11 (Walheim – Schleckheim – Oberforstbach – Lichtenbusch – Burtscheid – Bushof – Mariadorf): 30-Minuten-Takt
- Linie 55 (Vaals Grenze – Bushof – Brand – Niederforstbach – Kornelimünster – Schleckheim – Lichtenbusch): 30-/60-Minuten-Takt
- Linie 65 (Elisenbrunnen – Bushof – Brand – Niederforstbach – Kornelimünster – Schleckheim – Lichtenbusch): 60-Minuten-Takt
Insbesondere an die SB63 wird eine hohe Anforderung an die Pünktlichkeit gestellt, da in Roetgen an der Haltestelle „Post“ ein sogenannter Punktanschluss an die SB66 besteht: Beide Linien treffen fahrplanmäßig annähernd zeitgleich ein und warten aufeinander, sodass ein gesicherter Umstieg zwischen den Linien ermöglicht wird.
In der Arbeitsgruppe „Starke Achsen“ innerhalb des Netzwerks NEMORA wurden ÖPNV-Hauptkorridore definiert. Die Monschauer Straße ist einer dieser Korridore. ÖPNV-Angebotsausweitungen sind ein Teil der Mobilitätsstrategie in Aachen. Längerfristiges Ziel ist es, auf diesen Hauptachsen ein Premiumbusnetz mit guter ÖPNV-Infrastruktur und dichtem ÖPNV-Takt aufzubauen. Ziel für die Monschauer Straße wäre ein 15-Minuten-Takt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise im Rahmen der finanziellen und kapazitiven Möglichkeiten.
Zur kurzfristigen Stärkung der ÖPNV-Erschließung des Gewerbegebiets Pascalstraße ist die Einführung zweier stündlich verkehrender Linien geplant und bereits in 2022 politisch beschlossen:
- SB76 (Aachen Bushof – Hbf – Burtscheid – Pascalstraße – Walheim): 60-Minuten-Takt
- Linie 80 (Uniklinik – Preusweg – Jahnplatz – Siegel – Pascalstraße): 60-Minuten-Takt
Beide Linien sollen über die Monschauer Straße geführt werden. Die Umsetzung hat sich verzögert und ist derzeit vorbehaltlich der haushalterischen Situation für das Jahr 2028 vorgesehen.
Darüber hinaus ist ein Ausbau des Angebots auf der SB63 vorgesehen. Ein entsprechender Förderantrag im Rahmen der Förderung regionaler Schnellbusverbindungen durch das Land NRW wurde im März 2026 durch die StädteRegion Aachen gestellt und bewilligt. Beantragt und bewilligt wurde ein 30-Minuten-Takt montags bis freitags – anders als heute auch in der Schwachverkehrszeit – samstags ebenfalls ein 30-Minuten-Takt 10-19 Uhr, samstags früh und spät sowie sonn- und feiertags ein 60-Minuten-Takt. Eine gesonderte politische Beratung ist in Vorbereitung.
Die Zuverlässigkeit der Schnellbuslinien wird insbesondere in den Hauptverkehrszeiten durch Störungen im Verkehrsablauf beeinträchtigt. Aufgrund der Funktion der Monschauer Straße als regionale Hauptverkehrsachse kommt einer möglichst störungsarmen und leistungsfähigen Verkehrsabwicklung daher eine besondere Bedeutung zu.
- Fuß- und Radverkehr
Im betrachteten Streckenabschnitt wird der Radverkehr überwiegend gemeinsam mit dem Fußverkehr auf straßenbegleitenden Nebenanlagen geführt. Der vorhandene gemeinsame Geh- und Radweg weist eine Breite von rund 3,0 m auf. Die Monschauer Straße ist Bestandteil des 2023 beschlossenen Radhauptnetzes der Stadt Aachen und dort als Radhauptverbindung (Stufe 2) eingestuft. Sie besitzt damit eine hohe Bedeutung für den Radverkehr, insbesondere für die Verknüpfung der südlichen Stadtteile mit dem Aachener Stadtgebiet. Im städteregionalen Radverkehrsnetz / NEMORA ist sie als „regional bedeutsame Achse“ eingestuft.
Eine formale Einordnung der Monschauer Straße in ein hierarchisches Fußverkehrsnetz der Stadt Aachen liegt nicht vor. Eine besondere Bedeutung für den Fußverkehr besteht im Bereich der Bushaltestellen sowie der angrenzenden Gewerbe- und Siedlungsbereiche. Im Zuge einer Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes ist mit einer zunehmenden Bedeutung der Zu- und Abwege zu den Haltestellen zu rechnen. Bei einer Umgestaltung des Straßenraums sind daher ausreichende Gehwegbreiten, eine möglichst konfliktarme bzw. getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr sowie barrierefreie und sichere Querungen besonders zu berücksichtigen. Im Bestand sind die Zuwegungen und Querungen an Lichtsignalanlagen vorhanden und sicher nutzbar.
- Studien zur Monschauer Straße
- Verkehrsuntersuchung „Aachener Südraum – Ergebnisbericht zur B258, Ausbau Monschauer Straße“
Das Gutachten aus dem Jahr 2020 „Verkehrsuntersuchung Aachener Südraum – Ergebnisbericht zur B258, Ausbau Monschauer Straße“ (s. Anlage 3) untersucht im Auftrag des Landesbetriebs Straßen.NRW die verkehrlichen Wirkungen eines Ausbaus der B258 / Monschauer Straße im Aachener Südraum zwischen der BAB 44 Anschlussstelle Aachen-Lichtenbusch und Relais Königsberg / Rotterdell. Auftragnehmer war das Büro PTV Transport Consult GmbH mit Unterauftrag an VE-Kass Ingenieurgesellschaft mbH. Anlass sind zunehmende Pendlerverkehre, erwartete Siedlungsentwicklungen und bereits heute hohe Belastungen auf der Verbindung zwischen Aachen und der Eifel. Der untersuchte Ausbauabschnitt ist rund 6 km lang und umfasst einen etwa 1,5 km langen Abschnitt von der Anschlussstelle Lichtenbusch bis zur Pascalstraße sowie einen etwa 4,5 km langen Abschnitt von der Pascalstraße bis Rotterdell.
Als Analysejahr wurde der Bestand 2018 zugrunde gelegt; die Prognose bezieht sich auf das Jahr 2030. Für die Prognose wurden ein Prognosebezugsfall 2030 ohne Ausbau der B258 und ein Prognoseplanfall 2030 mit Ausbau der B258 berechnet. Die Prognose basiert unter anderem auf der Verflechtungsprognose 2030 des Bundesverkehrswegeplans; für das Untersuchungsgebiet wurde von 2018 bis 2030 eine Zunahme von 5,4% im motorisierten Individualverkehr und 19,4% im Schwerlastverkehr erwartet.
Die Analyse des Verkehrsflusses im Bestand und im Prognosebezugsfall zeigt, dass mit der Bestandssituation eine hohe Auslastung vorliegt, wodurch regelmäßig Staus und zum Teil auch Überlastungen eintreten. Staus können jedoch schnell abgebaut werden und Koordinierungen von Lichtsignalanlagen ermöglichen einen Verkehrsfluss über mehrere Knotenpunkte hinweg.
Im Prognoseplanfall 2030 wurde ein Ausbau der B258 untersucht, darunter ein vierstreifiger Ausbau im Bereich Oberforstbach / Lichtenbusch sowie eine dreistreifige Führung im weiteren Verlauf. Der Ausbau erhöht die Attraktivität der Verbindung und führt laut Gutachten zu einer Verlagerung von Verkehr von anderen Straßen auf die B258. Laut Gutachten kann trotz Verlagerungswirkung, besonders nach weiterer Optimierung mit einer zweistreifigen Kfz-Führung in Fahrtrichtung Eifel bis hinter den Knotenpunkt Pascalstraße, an allen Knotenpunkten eine ausreichende Verkehrsqualität nach Regelwerk erreicht werden.
Anmerkungen der Verwaltung:
Das vorliegende Gutachten bildet eine wichtige fachliche Grundlage für die weitere Befassung mit dem Korridor Monschauer Straße. Dabei fokussiert das Gutachten im Wesentlichen auf den Kfz-Verkehr. Nach aktueller Datenlage sind die im Gutachten bis 2030 prognostizierten Steigerungen des Kfz-Verkehrsaufkommens auf der Monschauer Straße bis heute anteilig nicht eingetreten. ÖPNV, Rad- und Fußverkehr werden nicht als eigenständige Wirkungsfelder vertieft behandelt. Eine qualitative Bewertung der Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr – etwa zu Sicherheit, Wegeführung, Querungsqualität, Barrierefreiheit oder Aufenthaltsqualität – ist im Gutachten nicht enthalten. Auch eine eigenständige Bewertung der Auswirkungen auf den Busverkehr, beispielsweise Fahrzeit, Pünktlichkeit oder ÖPNV-Priorisierung, wird in den Erläuterungstexten nicht vorgenommen. Ohne eine integrierte Betrachtung besteht das Risiko, dass die Maßnahme vor allem zusätzlichen Kfz-Verkehr in Richtung Aachen erleichtert und damit anderer Ziele der Aachener Mobilitätsstrategie entgegenwirkt. Außerdem werden massive Eingriffe in den Landschaftsraum dargestellt.
- Machbarkeitsstudie „Zukunftsfähige Mobilität für den Südraum“
Die StädteRegion Aachen hat die Studie „Zukunftsfähige Mobilität für den Südraum“ im Jahr 2024 vorgelegt (s. Anlage 4). Auftragnehmer war das Büro PTV Transport Consult GmbH mit dem Unterauftragnehmer TTK Transport Technologie-Consult GmbH. Untersucht wurden konkrete Lösungsansätze für eine zukunftsfähige Mobilität zwischen den Eifelkommunen Roetgen, Simmerath und Monschau und Aachen mit Stärkung des ÖPNV. Die Untersuchung wurde in drei Arbeitspakete aufgeteilt:
- Beschleunigung des ÖPNV
- Seilbahngestütztes Mobilitätsangebot
- Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken bzw. Verlängerung der Regiotram durch Burtscheid bis Oberforstbach und weiter in Richtung Eifel
Schwerpunktziel der Untersuchung war die Beschleunigung des ÖPNV auf der Monschauer Straße, z.B. mittels Busspuren oder Signalbeeinflussung.
Basierend auf den Ergebnissen durchgeführter Kosten-Nutzen-Untersuchungen empfiehlt der Gutachter ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des ÖPNV auf der Monschauer Straße mit abschnittsweisen Bussonderfahrstreifen im Bereich Lichtenbusch / Oberforstbach sowie eine Verdichtung des Angebots auf den Schnellbuslinien SB63 und SB66 auf einen 15-Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten. Damit einhergehend werden Fahrbahnverbreiterungen in einzelnen Abschnitten empfohlen, um punktuelle Leistungsfähigkeitsdefizite im Kfz-Verkehr zu beheben und um die Einrichtung einer Busspur zu ermöglichen.
Die Variante mit einer Seilbahn bzw. einer Kombination Bus/Seilbahn erzielte ein sehr schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis und wird nicht weiterempfohlen.
Der dritte Ansatz mit einer Reaktivierung von Schienenstrecken betrachtet eine Verlängerung der Euregiobahn RB20 von Breinig bis Schmithof sowie eine mögliche Verlängerung einer Regiotram in Richtung Südraum. Die Untersuchung zeigt zwar positive Nachfrageeffekte, erreicht aber nur einen geringen Nutzen-Kosten-Effekt.
Der Gutachter schlägt auf dieser Grundlage vor, kurzfristig die Prüfung und Abstimmung möglicher Busbeschleunigungsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW vorzunehmen sowie mittel- bis langfristig die vertiefte Untersuchung einer Regiotram-Verlängerung bis Oberforstbach einschließlich Busnetzoptimierung und Verknüpfung mit P+R-Angeboten.
Anmerkungen der Verwaltung:
Die im Gutachten positiv bewertete Busbeschleunigung auf der Monschauer Straße ist fachlich nachvollziehbar, ist jedoch hinsichtlich der technischen und rechtlichen Umsetzung und Zuständigkeiten nicht aussagekräftig. Darauf wird nachfolgend näher eingegangen. Aus Sicht der Stadt Aachen ist die Maßnahme zudem nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der ÖPNV-Beschleunigung zu betrachten. Vielmehr sind auch die Flächeninanspruchnahme, mögliche Eingriffe in bestehende Grün- und Straßenräume, die Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr sowie die Leistungsfähigkeit der betroffenen Knotenpunkte zu berücksichtigen.
Bei einer Weiterverfolgung der vorgeschlagenen Busbeschleunigungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass u.a. die Belange des Fuß- und Radverkehrs gleichrangig in die weitere Planung einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere ausreichende Breiten, sichere und verständliche Führungen an Knotenpunkten, konfliktarme Haltestellenbereiche, barrierefreie Querungsmöglichkeiten sowie die durchgängige Führung der Fuß- und Radverkehrsverbindungen. Im Gutachten fehlt eine vertiefende Analyse des heutigen ÖPNV-Betriebs als Basis für die Entwicklung von Busbeschleunigungsmaßnahmen.
- Fachliche Einordnung der Verwaltung
In Ergänzungen zu den jeweils studienspezifischen Anmerkungen in Abschnitt 3 folgt nun eine konsolidierte Einordnung hinsichtlich der Aktualität, der verkehrlichen Auswirkungen sowie möglicher Auswirkungen auf den Straßenraum bzw. die Umwelt.
- Datengrundlagen und Aktualität
Beide Gutachten bauen auf Verkehrsprognosen und Annahmen auf, die mittlerweile veraltet sind und deshalb überprüft werden müssen. So zeigen aktuelle Zähldaten aus 2025 tatsächlich einen Rückgang des Verkehrs.
Auch sind die aktuellen Signalprogramme an den Lichtsignalanlagen (LSA) in Oberforstbach / Lichtenbusch zugrunde zu legen, während in den Gutachten teilweise noch auf vorherige nicht mehr genutzte Signalprogramme referenziert wird.
Es wird nicht im Detail auf die heutige Situation im ÖPNV-Betrieb eingegangen, Schwachstellen mit Zeitverlusten werden nicht konkret benannt.
Aus diesen Gründen sind die Ergebnisse nur eingeschränkt nutzbar.
- Bewertung der verkehrlichen Situation
Verkehrstechnische Bewertung
Für die verkehrstechnische Untersuchung in der Machbarkeitsstudie „Zukunftsfähige Mobilität für den Südraum“ wurde die Verkehrsanalyse aus dem Gutachten des Landesbetrieb Straßen.NRW übernommen. Hier wurden in der Morgenspitze erhebliche Zeitverluste vor den beiden Knotenpunkten Oberforstbacher Straße bzw. Pascalstraße jeweils in Richtung Ortsdurchfahrt Oberforstbach festgestellt. In der Abendspitze traten insbesondere vor der Oberforstbacher Straße in Fahrtrichtung Eifel Rückstausituationen auf. Zudem kam es auch in der Gegenrichtung zu Stauungen vor der Pascalstraße und dem Nerscheider Weg. Darüber hinaus wurde aus dem angrenzenden Gewerbegebiet eine deutliche Verkehrszunahme mit entsprechendem Rückstau festgestellt.
Diese Analyse basiert auf dem Stand von 2018. Zwischenzeitlich wurden Anpassungen an der Signaltechnik vorgenommen. Insbesondere die teilweise sehr langen und nicht genutzten Vor- und Nachlaufzeiten für Linksabbieger an allen drei Knotenpunkten wurden reduziert oder vollständig beseitigt. Die dadurch gewonnenen Freigabezeiten wurden der Hauptrichtung, der Monschauer Straße, zugeschlagen. Infolge dieser Maßnahmen hat sich der Verkehrsfluss insgesamt verbessert. Besonders die Stauungen in der Abendspitze in Richtung Eifel wurden erheblich reduziert. Für eine belastbare Beurteilung der aktuellen Situation ist eine aktualisierte Verkehrsanalyse notwendig.
Aktuelle Beobachtungen zeigen zudem, dass insbesondere in der Morgenspitze weiterhin Rückstausituationen in Fahrtrichtung Aachen vor der Pascalstraße auftreten. Dieser Knoten wird teilverkehrsabhängig gesteuert. Eine Freigabe können Verkehre aus der Pascalstraße sowie der Fußgänger über die Monschauer Straße anfordern. Eine Verkehrszählung vom Februar 2026 zeigt, dass die Verkehrsmengen in Richtung Aachen bereits um 5:45 Uhr deutlich ansteigen. Der konkurrierende Verkehrsstrom, der Linksabbieger in die Pascalstraße, nimmt hingegen erst ab etwa 7:45 Uhr zu. Da dieser Verkehrsstrom nicht detektiert wird, aber bei dem starken Gegenverkehr eine Möglichkeit zum Abfließen haben muss, erhält er bereits ab 6:30 Uhr eine regelmäßige separate Freigabe wodurch die Grünzeit der Monschauer Straße in Fahrtrichtung Aachen reduziert wird.
Durch eine Erweiterung der Detektion und einer situationsgerechteren verkehrsabhängigen Steuerung an diesem Knotenpunkt könnten sowohl Anzahl als auch Dauer der Linksabbiegerfreigaben besser an die tatsächlichen Verkehrsmengen angepasst werden. Eine daraus resultierende verlängerte Freigabezeit für die Monschauer Straße Richtung Aachen würde es ermöglichen, bereits vor dem Anstieg des Linksabbiegeverkehrs einen größeren Teil der morgendlichen Verkehrsspitze abzuwickeln und damit den frühzeitigen Aufbau des Rückstaus zu reduzieren. Die beiden nachfolgenden Knotenpunkte sollten ebenfalls verkehrsabhängig gesteuert werden, um eine Verlagerung des Rückstaus zu vermeiden.
Die Verwaltung verfolgt den Ausbau der Lichtsignalanlage mit zusätzlicher Detektion, sodass eine möglichst gesamthafte Verkehrsabhängigkeit geschaffen werden kann.
Dazu steht die Verwaltung im Austausch mit dem Landesbetrieb Straßen NRW, der die Baulast für die Strecke und damit auch für die LSA hat.
Busbeschleunigung
In einem Ratsantrag der Fraktionen GRÜNE, Zukunft und DIE LINKE vom April 2021 (siehe Anlage 3) wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW, dem AVV und der ASEAG die Einrichtung einer Busspur in Mittellage auf der B258 / Monschauer Straße zwischen der BAB 44 Anschlussstelle Aachen-Lichtenbusch und dem Gewerbegebiet Pascalstraße zu untersuchen. Vorgeschlagen wird die Einrichtung einer „flexiblen Multispur in Richtungswechselbetrieb“. Dabei handelt es sich um eine mittig angeordnete Fahrspur, deren Fahrtrichtung in Abhängigkeit von der jeweiligen Verkehrsbelastung flexibel angepasst werden kann. Die Mittelspur soll vorrangig der Beschleunigung des Busverkehrs dienen, könnte jedoch bei entsprechender Freigabe auch von anderen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden. Auf diese Weise kann eine Beschleunigung des Busverkehrs in beiden Fahrtrichtungen erreicht und zugleich die vorhandene Straßenverkehrsfläche effizienter genutzt werden.
Für die Umsetzung wären geeignete Ein- und Ausfädelungsbereiche, eine entsprechende Gestaltung und Anordnung der Bushaltestellen sowie ein intelligentes Verkehrssteuerungssystem erforderlich. Dieses müsste insbesondere Lichtsignalanlagen (LSA), Fahrstreifensignale, Detektoren zur Erfassung des Verkehrsaufkommens und der sich nähernden Busse umfassen. Dabei wäre sicherzustellen, dass die Mittelspur jeweils nur für eine Fahrtrichtung freigegeben wird und ein sicherer Wechsel zwischen den Fahrtrichtungen gewährleistet ist.
Eine besondere Herausforderung stellt die Anordnung und Erreichbarkeit der Bushaltestellen im betrachteten Straßenabschnitt dar. Sofern die Busse abhängig von der jeweiligen Freigabe wechselweise in Mittel- und Seitenlage geführt werden, würden sich zusätzliche Anforderungen an die Linienführung, die Ein- und Ausfädelung sowie die Haltestellenanordnung ergeben. Alternativ könnten sämtliche Busse in beiden Fahrtrichtungen über die mittlere Fahrspur geführt werden. Dies würde bei gegenläufigen Busfahrten jedoch häufige Richtungswechsel erfordern, die mit einem erhöhten Steuerungsaufwand und potenziellen Wartezeiten verbunden wären. Insbesondere bei einer hohen Busfrequenz erscheint ein solcher Betrieb nur eingeschränkt praktikabel. Darüber hinaus müssten bei einer dauerhaften Führung der Busse in Mittellage die Haltestellen entsprechend in den Straßenraum verlegt werden. Hierfür wären ausreichend dimensionierte und barrierefrei erreichbare Haltestellenbereiche sowie sichere Zu- und Abgänge für die Fahrgäste vorzusehen.
Die Verwaltung hat im Rahmen einer umfassenden Recherche keine unmittelbar vergleichbaren Praxisbeispiele für einen flexiblen Multispur-Richtungswechselbetrieb in Deutschland identifizieren können. Die technische und betriebliche Umsetzung des vorgeschlagenen Systems wird daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht empfohlen.
Die im Gutachten von TTK positiv bewertete Busbeschleunigung auf der Monschauer Straße ist fachlich nachvollziehbar., beinhaltet jedoch klassische Einrichtungsbusspuren und keine Wechselspur. Der Nutzen wurde jedoch nicht quantifiziert. Die Verwaltung hat die Betrachtung daher in Abstimmung mit der ASEAG vertieft und hierzu die Fahrzeiten der Schnellbuslinie SB63 (Aachen – Roetgen – Simmerath) zwischen Aachen Bushof und Roetgen näher analysiert. Ausgewertet wurden Betriebsdaten aus dem Zeitraum September bis Dezember 2024 (montags bis freitags).
Die Fahrplanzeit in Fahrtrichtung Aachen zwischen den Haltestellen „Relais Königsberg“ und „Siegel“ beträgt über den gesamten Tagesverlauf und an allen Wochentagen 12 Minuten. Ab der Haltestelle „Relais Königsberg“ bis in den Bereich Oberforstbach/Lichtenbusch kommt es vor allem in der Morgenspitze zwischen 7 und 9 Uhr zu einem deutlichen Verspätungsaufbau. In diesem Zeitraum betragen die Verspätungen auf der Monschauer Straße im Abschnitt Oberforstbach–Lichtenbusch durchschnittlich etwa 5 Minuten. Besonders problematisch ist dabei der Knoten Pascalstraße, da sich hier der starke Pendlerverkehr in Richtung Aachen mit dem Zielverkehr des Gewerbegebietes Pascalstraße überlagert. Ein Abbau der Verspätungen im weiteren Verlauf der Monschauer Straße bis Siegel und anschließend durch Burtscheid bis in die Innenstadt ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu dieser Zeit kaum möglich, so dass diese Fahrten meist verspätet am Hbf eintreffen.
In Fahrtrichtung Eifel entstehen vor allem im innerstädtischen Linienabschnitt bis zur Haltestelle „Siegel“ Verspätungen von bis zu etwa 4Minuten während der Hauptverkehrszeiten, vor allem am Nachmittag. Zwischen Siegel und Roetgen ist fahrplanseitig grundsätzlich ein Verspätungsabbau vorgesehen, der jedoch während der Hauptverkehrszeiten nicht in ausreichendem Maße gelingt. Bis zur Haltestelle „Oberforstbach Gewerbegebiet“ verbleiben die Verspätungen etwa auf dem zuvor erreichten Niveau. Im weiteren Verlauf der Monschauer Straße können sie hingegen teilweise abgebaut werden, sodass die Linie in den Normal- und Schwachverkehrszeiten Roetgen weitgehend pünktlich erreicht. In der Hauptverkehrszeit, vor allem nachmittags, wurden durchschnittliche Verspätungen von bis zu 3 Minuten (16-17 Uhr) bei Ankunft gemessen. Bei größeren Verspätungen kann der Punktanschluss an die Linie SB66 in Roetgen je nach Tageszeit gefährdet sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die planmäßige Fahrzeit in dieser Fahrtrichtung zwischen den Haltestellen „Siegel“ und „Relais Königsberg“ tagsüber an allen Wochentagen konstant 15 Minuten beträgt und somit keine tageszeitabhängige Anpassung an unterschiedliche Verkehrsbelastungen erfolgt.
Die Auswertung der Betriebsdaten der Linie SB63 zeigt insgesamt, dass sich die Verspätungssituation in Zeiten hohen Verkehrsaufkommens zwar verschärft, die festgestellten Verspätungen insgesamt jedoch als moderat einzustufen sind.. Besonders auffällig ist die morgendliche Hauptverkehrszeit in Fahrtrichtung Aachen, in der die stärksten Beeinträchtigungen der Fahrplanstabilität auftreten.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, zunächst weniger flächen- und eingriffsintensive Maßnahmen zur Busbeschleunigung umzusetzen und deren Wirkung zu bewerten. Als erster Schritt trägt die oben beschriebene signaltechnische Verbesserung für den Kfz-Verkehr zur Busbeschleunigung auf der Monschauer Straße bei. Im Rahmen der geplanten verkehrsabhängigen Steuerung der Lichtsignalanlagen (LSA) in Oberforstbach kann zusätzlich eine geeignete Priorisierung des Busverkehrs geplant werden.
Die im Ratsantrag vorgeschlagene Busspur in Mittellage mit Richtungswechselbetrieb wird vor diesem Hintergrund zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zur weiteren Planung empfohlen. Eine erneute Prüfung kann erfolgen, sofern sich nach Umsetzung und Evaluation der signaltechnischen Maßnahmen weiterhin ein erheblicher und dauerhaft nicht anderweitig zu bewältigender Beschleunigungsbedarf für den Busverkehr zeigt.
- Auswirkungen auf Straßenraum und Umwelt
Die in den beiden Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen gehen mit einem teils erheblichen Flächenbedarf und damit verbundenen Eingriffen einher, die bisher nicht weiter vertieft wurden und für die Einwohnenden in Oberforstbach und Lichtenbusch deutliche Auswirkungen z.B bezüglich Lärm, Ortsbild, Trennwirkung und Querbarkeit der Straße hätten.
Kritisch ist die zusätzliche Flächeninanspruchnahme insbesondere im Innerortsbereich von Lichtenbusch/Oberforstbach sowie über landwirtschaftlich genutzte Flächen südlich des Knotens Pascalstraße zu bewerten. Darüber hinaus wurde der gemeinsame Geh- und Radweg in den empfohlenen Querschnitten mit teilweise nur 2,25 m nach Regelwerken zu schmal bemaßt, sodass von einem zusätzlichen Flächenbedarf ausgegangen wird.
Im weiteren Planungsprozess ist sicherzustellen, dass die Belange des Fuß- und Radverkehrs gleichrangig berücksichtigt werden. Dies umfasst insbesondere ausreichende Breiten, sichere und verständliche Führungen an Knotenpunkten, konfliktarme Haltestellenbereiche, barrierefreie Querungsmöglichkeiten sowie die durchgängige Führung der Fuß- und Radverkehrsverbindungen.
- Fazit und weiteres Vorgehen
Die vorliegenden Untersuchungen leisten einen wichtigen Beitrag zur fachlichen Diskussion über die zukünftige Mobilität im Aachener Südraum und zur Verbesserung der Pendlerbeziehungen. Das gemeinsame Ziel, insbesondere die ÖPNV-Anbindung des Südraums zu verbessern und insbesondere die Schnellbusverbindungen auf der Achse Monschauer Straße zuverlässiger und attraktiver zu gestalten, wird ausdrücklich unterstützt. Hierfür stehen die StädteRegion Aachen, die Stadt Aachen, die südlichen Kommunen, die ASEAG und die weiteren beteiligten Akteure bereits im konstruktiven Austausch. Die vorgeschlagenen Maßnahmen liegen überwiegend auf Aachener Stadtgebiet; Straßenbaulastträger der B258 ist dort der Landesbetrieb Straßen.NRW, mit dem eine enge Abstimmung gesucht wird.
Die PTV-Machbarkeitsstudie „Zukunftsfähige Mobilität für den Südraum“ von 2024 zeigt nachvollziehbar auf, dass die ÖPNV-Beschleunigung auf der Monschauer Straße ein fachlich wertvoller Ansatz ist. Gerade für die Pendlerbeziehungen zwischen Aachen, Oberforstbach, Roetgen, Simmerath und Monschau ist eine verlässlichere und leistungsfähigere ÖPNV-Achse von hoher Bedeutung. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Machbarkeitsstudie auf einer vergleichsweise abstrakten Ebene arbeitet. Die dargestellten Maßnahmen und Trassierungsvorschläge können daher nicht unmittelbar als umsetzungsreife Planung verstanden werden. Für konkrete bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen sind deutlich vertieftere Detailbetrachtungen erforderlich.
Aus Sicht der Stadt Aachen ist kritisch zu bewerten, dass einzelne Trassierungs- und Ausbauvorschläge im Innerortsbereich Lichtenbusch/Oberforstbach die Trennwirkung zwischen den Ortsteilen verstärken können. Zusätzliche Fahrstreifen oder großmaßstäbliche Straßenraumaufweitungen bewirken zwar verkehrliche Vorteile für den ÖPNV oder den Kfz-Verkehr. Zugleich verschlechtert sich aber die Querbarkeit des Straßenraums und die Luft- und Lärmsituation für Anwohnende verschlechtert sich zusätzlich. Diese Zielkonflikte sind in einer weiteren Planung sorgfältig abzuwägen. Eine alleinige Betrachtung der Leistungsfähigkeit reicht hierfür nicht aus.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Ergebnisse der Gutachten als fachliche Grundlage für eine gestufte Weiterbearbeitung zu nutzen. Ziel sollte ein realistischer Dreiklang aus kurzfristig umsetzbaren Verbesserungen, mittelfristig prüfbaren Maßnahmen im Bestand und langfristigen Infrastrukturperspektiven sein.
Zunächst wird die verbesserte verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen vorgeschlagen, die bereits in Abstimmung mit Straßen.NRW durch die Verwaltung untersucht wird und deren Umsetzung zeitnah geschehen kann, wenn Straßen.NRW als Straßenbaulastträger seine abschließende Zustimmung gibt.
Mittelfristig sollte geprüft werden, ob im Bestand versuchsweise Anpassungen der Fahrbahnaufteilung möglich sind. Dies kann insbesondere dort sinnvoll sein, wo Busse nach Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen noch regelmäßig im Rückstau stehen und eine temporäre oder abschnittsweise Bevorrechtigung ohne unverhältnismäßige Eingriffe in Seitenräume, Rad- und Fußverkehrsanlagen oder private Flächen möglich ist. Auch punktuelle Arbeiten an Knotenpunkten sollten vertieft untersucht werden.
Langfristig können Bussonderfahrstreifen sowie weitergehende bauliche Anpassungen in Szenarien weiter betrachtet werden. Eine durchgehende Busspur auf der Monschauer Straße lässt sich aus heutiger Sicht nicht ohne vertiefende Prüfung ableiten. Erforderlich ist eine abschnittsweise Bewertung, die den tatsächlichen Nutzen für den ÖPNV, die heutige und künftige Taktung, die Flächenkonflikte, die Auswirkungen auf die Ortsteile sowie die Belange des Rad- und Fußverkehrs berücksichtigt.
Neben der ÖPNV-Beschleunigung dürfen auch die Voraussetzungen für Pendlerinnen und Pendler im motorisierten Individualverkehr und im Radverkehr nicht ausgeblendet werden. Für den MIV sind insbesondere geordnete, stadtverträgliche und möglichst konfliktarme Pendlerbeziehungen zu betrachten, etwa im Zusammenhang mit P+R, Verknüpfungspunkten und einer sinnvollen Lenkung der Verkehre. Für den Radverkehr sind sichere, durchgängige und ausreichend breite Anlagen sowie gute Anschlüsse an die Ortsteile und an regionale Verbindungen erforderlich.
Vor einer konkreten planerischen Festlegung ist eine Aktualisierung beziehungsweise Plausibilisierung der Verkehrsdaten erforderlich. Dies sollte auch aktuelle ÖPNV-Angebotsplanungen, veränderte Pendlerverkehre, Entwicklungen im Gewerbegebiet Oberforstbach sowie die städtischen Ziele zur Mobilitätswende berücksichtigen.
Die Verwaltung empfiehlt, auf dieser Grundlage gemeinsam mit der StädteRegion Aachen und den Eifelkommunen Roetgen, Simmerath und Monschau auf den Straßenbaulastträger Straßen.NRW bzw. das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zuzugehen, um die Beschleunigung des ÖPNV auf der Bundesstraße 258 weiter voranzutreiben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
8 Straßen
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KI-Analyse
Worum geht es?
Wie lässt sich die Monschauer Straße als wichtige Verkehrsachse zukunftsfähig gestalten? Die Stadt prüft Lösungen für besseren ÖPNV, Rad- und Fußverkehr.
Projekt
Monschauer Straße Mobilitätskonzept
Auch: B258 Mobilitätskonzept, ÖPNV-Beschleunigung Monschauer Straße
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 25.10.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 24.10.2026
Technische Details
ID: 1012809
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1012809
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1012809