Vorlage· Dez. I/0001/WP19·14. Oktober 2026

„Aachen wehrhaft und handlungsfähig“ – Strategische Vorbereitung der Stadt Aachen auf die Aufgaben der Zivilen Verteidigung

Inhalt

Beratungsfolge

Entscheidung
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie kann Aachen auf Krisen und Bedrohungsszenarien vorbereitet werden? Die Stadt entwickelt ein Konzept zur Zivilen Verteidigung, das bestehende Strukturen nutzt und grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärkt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen unterstützt die Bemühungen der Verwaltung zum schrittweisen Aufbau resilienter Verwaltungsstrukturen mit dem Ziel der gesamtstädtischen Handlungsfähigkeit im Bereich der Zivilen Verteidigung.

Erläuterungen

1. Anlass

Die Anforderungen an die Zivile Verteidigung (ZV) haben in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit dem Operationsplan Deutschland und den aktuellen Arbeitshilfen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werden insbesondere auch Anforderungen an die kommunale Ebene konkretisiert.

Die Zivile Verteidigung umfasst dabei weit mehr als die klassische Gefahrenabwehr. Zu den maßgeblichen Aufgaben gehören die Aufrechterhaltung staatlicher und kommunaler Handlungsfähigkeit, der Schutz und die Versorgung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der Streitkräfte.

Für Aachen ergeben sich aufgrund seiner Lage im unmittelbaren Grenzraum zu Belgien und den Niederlanden zusätzliche Anforderungen. Verkehrs- und Versorgungsachsen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Euregio Maas-Rhein sowie die Funktion der Region als westlicher Zugang nach Deutschland sind bei der Vorbereitung besonders zu berücksichtigen. Das bestehende, grenzüberschreitende Netzwerk zur Einsatz- und Krisenbewältigung EMRIC (Euregio Meuse-Rhine Incident Response and Crisis Management) bietet hierfür eine etablierte grenzüberschreitende Kooperationsstruktur mit Belgien und den Niederlanden, die künftig auch Verteidigungsszenarien berücksichtigen soll.

2. Strategischer Ansatz der Stadt Aachen

Mit dem Konzept „Aachen wehrhaft und handlungsfähig“ soll keine eigenständige Planungswelt neben dem bestehenden Katastrophenschutz geschaffen werden. Ausgangspunkt sind vielmehr die vorhandenen Strukturen, Planungen und Fähigkeiten. Diese werden daraufhin überprüft, ob sie auch unter den besonderen Bedingungen der Zivilen Verteidigung tragfähig sind.

Besondere Bedeutung haben dabei drei gegenüber klassischen Schadenslagen veränderte Rahmenbedingungen: vorsätzlich herbeigeführte und gegebenenfalls wiederholte Schädigungen, eine deutlich längere Dauer der Lage sowie die eigene Betroffenheit der handelnden Behörden und Organisationen. Damit können insbesondere Personal, Kommunikation, Energieversorgung und gegenseitige Unterstützung nicht im gewohnten Umfang vorausgesetzt werden.

Die Stadt verfolgt deshalb einen pragmatischen Ansatz: Zunächst wird die eigene Handlungsfähigkeit untersucht. Darauf aufbauend werden vorhandene Planungen anhand konkreter Szenarien überprüft, Defizite systematisch erfasst und erforderliche Maßnahmen priorisiert.

3. Steuerung und Umsetzung

Die Aufbauphase ist zunächst auf 18 Monate angelegt und soll anschließend in einen Regelbetrieb überführt werden. Sie umfasst den Aufbau der notwendigen Steuerungsstrukturen, die Sensibilisierung und Einbindung der Verwaltung, eine systematische Bestandsaufnahme sowie darauf aufbauende Planbesprechungen und Übungen.

Die Gesamtsteuerung erfolgt durch den Oberbürgermeister. Zur verwaltungsweiten Koordination wird ein Steuerungskreis Zivile Verteidigung eingerichtet. Die Geschäftsführung liegt bei der dem Oberbürgermeister unmittelbar zugeordneten Stabsstelle Sicherheit und strategische Gefahrenabwehr. Sie bereitet die Sitzungen vor, hält Aufträge und Fristen nach, konsolidiert Zulieferungen und berichtet. In Abstimmung mit und im Namen des Oberbürgermeisters übermittelt sie Aufträge an die Fachbereichsleitungen. Die konkrete verwaltungsinterne Umsetzung wird durch eine Verfügung des Oberbürgermeisters geregelt.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Überprüfung der Handlungsfähigkeit der gesamten Stadtverwaltung. Hierzu werden die relevanten Organisationseinheiten schrittweise in die Szenarienarbeit einbezogen. Die Ergebnisse bilden zugleich eine Grundlage für die Beschreibung vorhandener Fähigkeiten, Abhängigkeiten und Lücken.

In einer ersten Informationsveranstaltung wurden die Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen anhand der als Anlage beigefügten Präsentation in die Thematik und das weitere Vorgehen eingeführt.

4. Fachliche Rollen und organisatorische Weiterentwicklung

Das Konzept unterscheidet zwischen der gesamtstädtisch-strategischen Steuerung der Zivilen Verteidigung und den operativ-fachlichen Aufgaben der Gefahrenabwehr. Die Stabsstelle Sicherheit und strategische Gefahrenabwehr übernimmt insbesondere die gesamtstädtische ZV-Koordination, interdisziplinäre Szenarienarbeit, strategisches Krisenmanagement, Verwaltungsresilienz und übergreifende Übungsplanung. Die Feuerwehr (FB 37) bleibt zwingender Partner und verantwortet die feuerwehr- und rettungsdienstfachlichen sowie sonstigen operativ-fachlichen Beiträge der Gefahrenabwehr.

Parallel zur Umsetzung des Konzepts ist vorgesehen, den Bevölkerungsschutz und das Krisenmanagement (FB 37/240) organisatorisch weiterzuentwickeln. Der derzeit innerhalb des Fachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst verortete Bereich 37/240 soll perspektivisch aus dem Fachbereich herausgelöst und als S 38 – Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement im unmittelbaren Verantwortungsbereich des Oberbürgermeisters neu aufgestellt werden.

Das Konzept berücksichtigt diese Entwicklung bereits, indem es gesamtstädtisch-strategische Kooperationsaufgaben insbesondere gegenüber Bundeswehr, Kreisverbindungskommando, Landeskommando, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und im Bereich der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit der Stabsstelle beziehungsweise dem künftigen Stabsbereich Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement zuordnet.

5. Einbindung der politischen Gremien

Die politische Einbindung erfolgt gestuft und unter Berücksichtigung der jeweils erforderlichen Vertraulichkeit. Das Konzept sieht zunächst die Information der Fraktions- und Gruppenvorsitzenden, anschließend eine nichtöffentliche Befassung des Rates oder des Haupt- und Finanzausschusses unter Einbeziehung fachlicher Akteure sowie ggf. eine öffentliche Ratsinformation vor. Art und Umfang der jeweils zugänglichen Informationen richten sich nach ihrem Schutzbedarf.

6. Ressourcen und finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe wird zunächst ohne zusätzliche Haushaltsmittel begonnen. Die Umsetzung erfordert jedoch Arbeitszeit in den beteiligten Organisationseinheiten und kann zu Priorisierungskonflikten mit bestehenden Regelaufgaben führen.

Investive oder zusätzliche personelle Bedarfe werden nicht pauschal vorweggenommen. Sie werden im Zuge der Bestandsaufnahme und Szenarienarbeit konkret ermittelt, bewertet und priorisiert. Investive Bedarfe sollen erst auf Grundlage festgestellter Lücken mit belegter Erfordernis angemeldet werden.

7. Weiteres Vorgehen und Berichtswesen

Die Umsetzung erfolgt entlang der im Konzept beschriebenen Aufbauphasen. Die verwaltungsinterne Steuerung und die politische Einbindung werden dabei parallel entwickelt. Die Stabsstelle berichtet dem Verwaltungsvorstand quartalsweise über den Sachstand, offene Zulieferungen und erkannte Lücken.

Dem Rat der Stadt wird jährlich über den Umsetzungsstand berichtet. Dabei wird abgewogen werden müssen, welche Berichtsteile öffentlich, nichtöffentlich oder aufgrund ihres Schutzbedarfs in anderer geeigneter Form behandelt werden dürfen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.5 MB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie kann Aachen auf Krisen und Bedrohungsszenarien vorbereitet werden? Die Stadt entwickelt ein Konzept zur Zivilen Verteidigung, das bestehende Strukturen nutzt und grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärkt.

Projekt

Zivile Verteidigung Aachen

Auch: Aachen wehrhaft und handlungsfähig

Kategorien

Feuerwehr & RettungStadtentwicklung

Schlagworte

KrisenmanagementBevölkerungsschutzVerwaltungsresilienzGrenzüberschreitende Zusammenarbeit

Betroffene Gruppen

BevölkerungKommunale AkteureGewerbetreibende

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.10.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat I
Geändert
1.10.2026
Technische Details