Rathausstr., ehemaliger Sportplatz Sachstand geplante Sanierungsmaßnahme sowie Beauftragung von Zusatzleistungen
Inhalt
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
- Die Bezirksvertretung Aachen Laurensberg empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung des HHP 2027 den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem AAV (Teil 2) zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme.
- Der Planungsausschuss empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung des HHP 2027 den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem AAV (Teil2) zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme.
- Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung des HHP 2027 den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem AAV (Teil2) zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme.
- Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung des HHP 2027 den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem AAV (Teil 2) zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme.
Erläuterungen
Die Fläche
Die ehemalige Sportplatzfläche an der Rathausstraße (Gemarkung Laurensberg, Flur 21, Flurstück 836 und 837, Gesamtfläche insg. 10.170 m² (sh. Anlage 1) sowie die östlich anschließende Fläche der St. Laurentius Schützenbruderschaft (Flurstück 791) sind im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen als Altablagerung erfasst. Die Flächen wurden Anfang der 1950er Jahre mit Trümmerschutt aufgefüllt und die städtischen Grundstücke als Sportplatz mit Umkleidegebäude genutzt. Aufgrund der Entwicklung des Sportplatzgeländes am Hander Weg wurde beschlossen, die Nutzung des Sportplatzes und des Umkleidegebäudes an der Rathausstraße aufzugeben. Bereits vorliegende Untersuchungen hatten ergeben, dass das Auffüllungsmaterial z.T. erheblich mit PAK und diversen Schwermetallen belastet ist und für die Umnutzung des Sportplatzes zugunsten einer Wohnbebauung ein Sanierungs- und Sicherungsbedarf erforderlich ist. Die Verlagerung des Sportplatzes von der Rathausstraße war aufgrund des Neubaus eines Kunstrasenplatzes und eines Umkleidegebäudes am Handerweg geplant. Die Nutzung des Sportplatzes Rathausstraße wurde aufgrund notwendiger Probebohrungen und Schürfe als Grundlage für die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts im Herbst 2024 aufgegeben.
Sanierungsziel
Die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Entwicklung eines neuen Wohngebiets wurde 2020 beschlossen. Gemäß Altlastenerlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport „darf ein Bebauungsplan jedoch keine städtebaulichen Missstände hervorrufen oder festschreiben“.
Aufgrund der Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch ist gem. § 4 Abs.4 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) eine Altlastensicherung und -sanierung notwendig. Als Sanierungsziel wird nach der Sanierung die Einhaltung "gesunder Wohnverhältnisse" definiert. Hierfür ist sicherzustellen, dass ein Direktkontakt mit schadstoffhaltigen Auffüllungen unterbunden ist.
Damit den politischen Gremien ausreichend Informationen und Zusammenhänge zwischen den Vorlagen von FB 61 und FB 23 zur Rathausstraße, ehemaliger Sportplatz, für die Kenntnisnahme und Empfehlung bzw. den Beschluss der jeweiligen Vorlage vorliegen, wurde abgestimmt, dass die Vorlagen von FB 23 zum Konzeptverfahren, zum Stand der Sanierungsmaßnahme sowie zu genossenschaftlichem Wohnen und die Vorlagen von FB 61 zum Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans sowie zur klimaneutralen Siedlung zeitgleich in die politischen Gremien gebracht werden.
Sanierungsuntersuchung / Sanierungsplan
Für die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und der Erstellung eines auf den Ergebnissen aufbauenden Sanierungskonzepts für alle im Eigentum der Stadt Aachen befindlichen Flächen im Plangebiet wurde im Januar 2023 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (Teil 1) zwischen dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung NRW (AAV) und der Stadt Aachen abgeschlossen. Grundlage hierfür ist der positiv beschiedene Bewilligungsbescheid zu einem gemeinsam eingereichten Förderantrag von FB 36 als fachlich zuständigem Fachbereich und FB23 als Vermarkter des Grundstücks. Bestandteil des Vertrages ist ebenfalls die Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts für das Umkleidegebäude im nord-östlichen Teil der Fläche. Der öffentlich-rechtliche Vertrag sieht vor, dass der AAV Auftraggeber der durchzuführenden Sanierungsuntersuchungen ist und die Stadt, bei einer 80-prozentigen Förderung durch den AAV, einen Eigenanteil in Höhe von 20% der Kosten der Maßnahmen trägt. Die Eigenmittel wurden in den Haushalt 2023 eingestellt und die noch nicht abgerufenen Restmittel bisher per Ermächtigungsübertragung in die Folgejahre übertragen.
Der AAV hat nach öffentlicher Ausschreibung dem Büro Hydr.O. Geologen und Ingenieure, Aachen (Hydr.O) den Auftrag zur Durchführung der notwendigen Untersuchungen erteilt. Über die geplante Sanierungsuntersuchung wurde mit einem Sachstandsbericht (Vorlage FB23/0148/WP18) bereits Ende 2022 in der Bezirksvertretung Laurensberg, im Planungsausschuss und im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss berichtet.
Grobe Zusammenfassung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse
Es wurden neben 24 Baggerschürfen Kleinrammbohrungen zw. 5 und 8 m unter Geländeoberkante (GOK) ausgeführt, sowie Bodenproben in unterschiedlichen Tiefenbereichen entnommen und analysiert.
Anhand dieser Untersuchungen lassen sich die Auffüllungen bis zum gewachsenen Boden grob in 3 Schichten gliedern:
Schicht 1: Bis ca. 0,3 m unter Geländeoberkante (GOK) ist auf dem Grundstück unbelasteter Oberboden vorhanden, so dass zu keiner Zeit der Nutzung als Sportplatz ein Gefährdungspotential vorhanden war.
Schicht 2: Ab 0,3 m bis 0,8 m unter GOK befinden sich „Tragschichten“, die in erster Linie aus Ziegelbruchmaterial bestehen und aufgrund geringer Schadstoffgehalte in tieferen Lagen wieder eingebaut werden können.
Schicht 3: Ab einer Tiefe von ca. 0,8 m unter GOK sind die Boden-Bauschutt-Gemische aufgrund höherer Schadstoffgehalte für eine Wiederverwertung nicht geeignet und müssen auf einer Deponie entsorgt werden.
Sanierungsvarianten
Die Ergebnisse der Felderkundungen wurden in einem Sanierungskonzept (im Auftrag des AAV) auf der Grundlage des aktuellen Planungsstands des Bebauungsplanentwurfs zusammengefasst und 3 Sanierungsvarianten gegenübergestellt, die der Verwaltung im Februar 2026 vorgelegt wurden.
Bei allen 3 Varianten wird empfohlen, den Oberboden abzuschieben und zwischenzulagern, damit dieser im Anschluss an die Sanierungsmaßnahme bei der geplanten Baumaßnahme oberflächennah wiederverwendet werden kann.
Im Folgenden wird daher der Umgang mit den Schichten ab 0,3 m unter GOK kurz zusammengefasst:
Sanierungsvariante 1 umfasst im Wesentlichen die aus gutachterlicher Sicht mindestens notwendigen Maßnahmen, die zur Schaffung gesunder Wohnverhältnisse auf der untersuchten Altablagerung umzusetzen sind. Hierbei wäre ein flächiger Aushub der Tragschichten bis 0,8 m Tiefe erforderlich. Der Aushub müsste auf einer Deponie der Klasse DK 1 entsorgt werden.
Da keine weiteren Maßnahmen unterhalb einer Tiefe von 0,8 m unter GOK erfolgen, sind nach Abschluss der Sanierung und vor der Bebauung des Grundstücks jedoch weitere Eingriffe unterhalb der sanierten Fläche notwendig.
Bei Sanierungsvariante 2 wird ein Austausch der vorhandenen Auffüllungen bis zu einer für die geplante Neubebauung aus geotechnischer Sicht sinnvollen Tiefe von 1,5 m unterhalb der Bodenplatte der geplanten Gebäude vorgenommen. Das Ziegelbruch-Material aus der Tragschicht (0,3 – 0,8 m unter GOK) wird ausgehoben, zwischengelagert und kann zum Wiederaufbau des Untergrundes wiederverwendet werden. Der Aushub der Boden-Bauschutt-Gemische unterhalb von 0,8 m unter GOK ist aufgrund der Analyseergebnisse auf einer Deponie der Klasse DK 1 zu entsorgen.
Durch die Sanierungsvariante 2 wird neben der Schaffung eines tragfähigen Untergrundes gegenüber der Sanierungsvariante 1 eine Reduktion des vorhandenen Schadstoffpotentials im Hinblick auf den Wirkungspfad Boden – Grundwasser sowie der daraus potenziell resultierenden Umweltauswirkungen erreicht, jedoch keine vollständige Sanierung der Altablagerung.
Sanierungsvariante 3 sieht den vollständigen Aushub der Auffüllungen vor. Diese Variante wird aufgrund der großen Mengen an Aushub- und Auffüllmaterial sowie den daraus resultierenden finanziellen Aufwendungen nicht näher betrachtet.
Die zuvor beschriebenen Sanierungsvarianten werden zur Veranschaulichung in einer schematischen Darstellung in Anlage 2 gegenübergestellt.
Der AAV hat die Sanierungsvariante 2 (Abtragung bis 1,5 m Tiefe und anschließender Wiederaufbau des Bodenprofils bis zu einer Tiefe von 1,0 m unter GOK) genehmigt und das Büro Hydr.O mit der Erstellung eines Sanierungsplans beauftragt.
Die im öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem AAV vereinbarten Sanierungsmaßnahmen stellen sicher, dass ein Direktkontakt mit schadstoffhaltigen Auffüllungen unterbunden wird. Es werden jedoch keine weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Bebaubarkeit des Bodens im Hinblick auf die Folgenutzung betrachtet oder durchgeführt. Seitens des AAV wird die Vergabe und Durchführung derartiger Maßnahmen parallel zur Sanierungsmaßnahme nicht zugelassen.
Daher ist im Anschluss an die Sanierungsmaßnahme die Herstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Erschließungs- und Platzflächen durch FB 68 / Regionetz zu beauftragen.
Im Zuge der Errichtung der Wohnbebauung ist die Herstellung eines bebaubaren und befahrbaren Bodens sowie die Tragfähigkeit des Bodens für die künftigen Wohngebäude auf der Grundlage eines Baugrundgutachtens durch die künftige Bauherrin / Bauherrn herzustellen.
Nach Abschluss der Untersuchungen und vor Beginn der Sanierungsmaßnahme ist der Abschluss eines zweiten öffentlich-rechtlichen Vertrags (ÖrV) zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme zwischen Stadtverwaltung und dem AAV notwendig.
Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist wiederum der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans sowie der gemäß §13Abs. 6 BBodSchG für verbindlich erklärte Sanierungsplan. Die Verhandlungen zum öffentlich-rechtlichen Vertrag (Teil 2) werden daher frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2027 aufgenommen.
Finanzieller Aufwand
Für die Durchführung der Sanierungsarbeiten auf den städtischen Grundstücken werden die Kosten zu 80% vom AAV getragen, die Stadt wird mit einem Eigenanteil in Höhe von 20% an den Kosten beteiligt. Mit dem vorliegenden Sanierungskonzept Stand 09.02.2026 werden grobe Kostenschätzungen für die drei untersuchten Sanierungsvarianten gegenübergestellt. Für die empfohlene Sanierungsvariante 2 werden für die Sanierung der städtischen Grundstücke einschließlich Niederlegung des Umkleidegebäudes und Nebenkosten für Gutachter, Analytik und Beweissicherung überschlägige Kosten auf rd. 1,1 Mio. € brutto beziffert. Da erst mit Genehmigung des Sanierungsplans abschließende Kostenberechnungen Anfang 2027 vorgelegt werden können, sind aktuell Mehr- oder Minderkosten in Höhe von bis zu 40% möglich. Ausgehend von einem max. Sanierungsaufwand von rd. 1,5 Mio. € wären für den 20%-igen Eigenanteil der Stadt Aachen demnach 300.000 € im Haushalt einzuplanen.
Gemäß § 25 BBodSchG ist ein Wertausgleich zu entrichten, wenn durch den Einsatz öffentlicher Mittel für Sanierungsmaßnahmen der Verkehrswert eines Grundstücks erheblich steigt. Der Wertausgleich ist auf die Höhe der eingesetzten Mittel begrenzt.
Da derzeit noch keine Entscheidung darüber gefallen ist, ob die Grundstücke verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden, und weitere Investitionen seitens der Stadt in die Entwicklung des Standorts fließen, wird mit dem AAV die Zahlung eines Wertausgleichs z.B. im Rahmen einer Beteiligung an den Erbbauzinseinnahmen im Rahmen des Abschlusses des 2. ÖrV noch zu verhandeln sein.
Die Verwaltung empfiehlt unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung des HHP 2027, den öffentlich-rechtlichen Vertrag (Teil 2) mit dem AAV abzuschließen und die Haushaltsmittel zur Deckung des städtischen Eigenanteils an der Sanierungsmaßnahme im Jahr 2028 in Höhe von 300.000 € einzuplanen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| X |
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5-011305-500-00100-100-1 – SK 78520000 Rathausstraße, Sportplatz - Geländesanierung | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 21.873,51 € | 400.000 € | 400.000 € | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Kosten der durch den AAV NRW zu beauftragenden Sanierungsmaßnahmen auf den städtischen Flächen werden gemäß vorliegendem Sanierungskonzept rd. 1.500.000 € betragen. Die Stadt wird mit einem Eigenanteil in Höhe von 20%, entsprechend rd. 300.000 €, an den Kosten beteiligt.
Bei der Haushaltsplanung 2027 ff. sind für die Geländesanierung im PSP-Element 5-011305-500-00100-100-1, SK 78520000 für das Haushaltsjahr 2028 städtische Eigenmittel i.H.v. 300.000 € eingeplant.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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KI-Analyse
Projekt
Sanierung Rathausstraße Sportplatz
Auch: Altlastensanierung Rathausstraße, Bodensanierung Laurensberg
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SanierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
LaurensbergModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.11.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 28.10.2026
Technische Details
ID: 1013065
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1013065
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1013065