Vorlage·Dez VII/0008/WP19·17. November 2026

Aachener Hitzeaktionsplanung (AHAP) - Ziele, Maßnahmen und weiteres Vorgehen im Prozess

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie bereitet sich Aachen auf zunehmende Hitzeperioden vor? Ein Hitzeaktionsplan soll Schutzmaßnahmen für Risikogruppen und städtische Infrastruktur koordinieren.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

I. Einführung

Angesichts der für die Zukunft zu erwartenden weiter steigenden Temperaturen, der damit verbundenen deutlich ansteigenden Zahl von Hitzetagen (tagsüber >30 °C) und Tropennächten (nachts >20 °C) sowie der zunehmenden UV-Strahlung gewinnt eine systematische und koordinierte Hitze- und Gesundheitsvorsorge auch für die Stadt Aachen erheblich an Bedeutung. Die Hitzeperioden Ende Juni 2026 und Anfang August 2026 haben ein weiteres Mal nach 2018, 2019, 2022 und 2024 gezeigt, dass auch die Stadt Aachen eine systematische und wirksame Hitze- und Gesundheitsvorsorge benötigt.

Im Gesamtstädtischen Klimafolgenanpassungskonzept Aachen von 2018 (KAK) wurden bereits wichtige Hitzevorsorgemaßnahmen wie Erhalt von Kaltluftschneisen, Entsiegelungen und Begrünung von Flächen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen, Offenlegen von Bächen, Trinkwasserbrunnen u. ä. verankert. Zwei der wenigen Maßnahmen des KlAKs, die noch nicht umgesetzt sind, adressieren die Themen Hitze/ Aufheizung von Gebäuden und öffentlichen Räumen bzw. Kommunale Hitzeaktionsplanung (HAP).

Im Oktober 2026 hat der Landtag NRW die Novellierung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG NRW) beschlossen, mit dem die neuen Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KANG) in Landesrecht umgesetzt werden. Das KlAnG NRW ermächtigt die Landesregierung, diejenigen öffentlichen Stellen zu bestimmen, die für die Gebiete der Gemeinden und Kreise Klimaanpassungskonzepte aufstellen, und die Anforderungen an die Klimaanpassungskonzepte festzulegen. Die entsprechende „Verordnung zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte (Klimaanpassungskonzeptverordnung – KlAnKVO“) wird zum 01.01.2027 in Kraft treten.

Das Gesamtstädtische Klimafolgenanpassungskonzept erfüllt die formalen Anforderungen der KlAnKVO voraussichtlich nicht, es erscheint aber mit Blick auf das Hochwasser 2021 und insbesondere die vermehrt auftretenden Hitzeperioden erforderlich, das Aachener Konzept bald bzgl. neuer Wissensstände, Standards und Zuständigkeiten, heute bekannter Vorsorgeerfordernisse und des aktuellen Rechtsrahmens (s.o.) zügig zu aktualisieren. Neben der städtischen Klimaanalyse, der umfassenden Kommunikation zur Klimavorsorge, dem kommunalen Starkregenmanagement, den Aktivitäten der Stadt zur Hochwasservorsorge und der Grün- und Gestaltungssatzung stellt die Aachener Hitzeaktionsplanung (AHAP) einen wesentlichen Teil eines neuen Klimavorsorgekonzepts der Stadt Aachen dar.

Der FB 36 Klima und Umwelt begann bereits 2022, auf Basis der vorhandenen stadtklimatischen Analysen und Erfahrungen eine Kommunale Hitzeaktionsplanung (HAP) vorzubereiten. Gemeinsam mit dem für die Stadt Aachen zuständigen Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wurden wesentliche Informationen und Empfehlungen zur Hitze- und Gesundheitsvorsorge abgestimmt und auf die jeweiligen Websites der Stadt und der StädteRegion gesetzt (https://www.aachen.de/in-aachen-leben/klima-umwelt/klimaanpassung/umgang-mit-starker-hitze/). Eine weitere Unterstützung der HAP der Stadt Aachen, bspw. im Bereich Gesundheitsvorsorge und Prävention und durch Mitarbeit in einer HAP-Steuerungsgruppe, kann das Gesundheitsamt mit Verweis auf ihre begrenzten Zuständigkeiten (Information, Koordination und Beratung auf Anfrage der Kommunen) nicht leisten. Gleichwohl finden seit 2023 zweimal jährlich Austauschtreffen zum Fortschritt im AHAP statt.
Die verwaltungsinternen Arbeitstreffen zur AHAP, zu denen FB 36/700 Mitte 2023 verwaltungsintern breit eingeladen hatte, brachten trotz Unterstützung seitens des damaligen LZG Landeszentrums Gesundheit NRW (heute: Landeskoordinierungsstelle für gesundheitsbezogenen Hitzeschutz am LfGA NRW) nicht die intendierte Mitwirkung der relevanten Fachbereiche an Maßnahmen der Hitze- und Gesundheitsvorsorge in Aachen. Nachfolgend führte FB 36 deshalb verschiedene Einzelgespräche mit Fachbereichen wie Wohnen und Soziales, Presse/ Kommunikation, Schule und KiTas, um den Status und die Bedarfe zu Hitzeschutz und Hitze- und Gesundheitsvorsorge zu erheben.

Seit Anfang 2025 koordiniert das Klimavorsorgemanagement im Dezernat VII gemeinsam mit FB 36/700 die Ausarbeitung und Entwicklung der AHAP sowie die Einbindung weiterer relevanter Fachbereiche und Betriebe in den gesamtstädtischen AHAP-Prozess. Dieser Prozess

  • verfolgt als „dynamischer Hitzeaktionsplanungsprozess“ ein priorisierendes und schrittweises Vorgehen (wie u. a. in den Städten Dortmund und Nürnberg) und nutzt die Materialien und Erfahrungen eigener Fachbereiche wie auch anderer Städte und Projekte,
  • ist ein kontinuierlicher Kommunikations- und Koordinationsprozess innerhalb der Verwaltung und mit diversen externen Institutionen und Akteuren,
  • erfordert die verantwortungsvolle, aktive Mitarbeit aller Beteiligten an der Erstellung und Umsetzung der kommunalen Hitzeaktionsplanung als gemeinsame Aufgabe,
  • eine kontinuierliche Zusammenarbeit aller Beteiligten mit festgelegten Zielen, Strukturen, Prozessen und Maßnahmen sowie
  • ein kontinuierliches Verbessern und Nachsteuern („Nach dem Sommer ist vor dem Sommer“).

Ziel des Aachener Hitzeaktionsplanungs(AHAP)-Prozesses ist die schrittweise Ausarbeitung von Maßnahmen und Vereinbarungen für alle acht Kernelemente der HAP (vgl. Anhang 1) und die Erarbeitung von wirksamen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen für alle Risikogruppen (vgl. Anhang 2).

Jährliche Berichte zum Stand des Hitzeschutzes in der Stadt Aachen wurden dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK) jeweils im Juni 2023, 2024 und 2025 vorgelegt (FB 36/0318/WP18 (AUK 29.08.2023); FB 36/0387/WP18 (AUK 04.06.2024), FB 36/0595/WP18 (AUK 01.07.2025)). Ein erster Zwischenstand zum Prozess der Aachener Hitzeaktionsplanung wurden dem AUK am 09.06.2026 vorgestellt (FB 36/0042/WP19).

Der Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 26.05.2026 die für wesentliche Hitzevorsorgeaspekte oder Risikogruppen zuständigen Fachbereiche und Betriebe (FB 02, 12, 13, 17, 32, 36, 37, 45, 52, 54, 56 und 61 sowie E 18 und E 26) beauftragt, unter Federführung des Dezernats VII die bereits begonnene Aachener Hitzeaktionsplanung (AHAP) als verwaltungsübergreifenden Prozess der kommunalen Hitze- und Gesundheitsvorsorge schrittweise umzusetzen, weiterzuentwickeln und zu verstetigen, sowie als gemeinsames Arbeits- und Abstimmungsformat der AHAP eine entsprechende Arbeitsgruppe einzurichten.

II. Beauftragung externer Unterstützung durch erfahrene und gut referenzierte Beratungsunternehmen

Im Spätsommer 2025 wurde deutlich, dass die Aachener Hitzeaktionsplanung ohne eigene Personalressourcen einer externen Unterstützung bedarf, um weiter ausgearbeitet zu werden. Dies galt sowohl für den Aufbau eines kontinuierlichen Kooperations- und Koordinationsprozesses für die kommunale Hitze- und Gesundheitsvorsorge, dessen Arbeitsstrukturen sowie einer konkreten Arbeitsplanung, als auch für eine bezogenen, strategischen und zielgruppengerechten Kommunikation der Stadt mit verwaltungsexternen Akteure des Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor, bürgerschaftlichen Gruppen oder Elternvertretungen und deren Trägervereinen. Die externe Beratung und Unterstützung durch geeignete und in der HAP und der Hitzevorsorge-Kommunikation erfahrene Beratungsunternehmen sollte außerdem den neuesten Stand des Wissens und die Umsetzungserfahrungen in Deutschland für die Stadt Aachen verfügbar machen.

Auf Basis einer beschränkten Ausschreibung wurden Ende Oktober 2025 die fachlich geeigneten und einschlägig referenzierten Beratungsunternehmen Climaticon GmbH Berlin/ Düsseldorf und ecolo GmbH Agentur für Ökologie und Kommunikation, Bremen mit inhaltlich und terminlich abgegrenzten Leistungen in den Bereichen
- Unterstützung des Prozesses, Ausarbeitung und Weiterentwicklung der AHAP und Einbundung weiterer verwaltungsinterner Akteure, und
- Strategische und zielgruppengerechte Kommunikation zur Hitze- und Gesundheitsvorsorge in Aachen sowie verwaltungsexterne Akteure und Maßnahmen u.a. im Gesundheits- und Pflegesektor
durch das Dezernat VII beauftragt.

Die einzelnen Unterstützungsaktivitäten umfassten i.W.:

  • Analyse der bisherigen Arbeitsstands der AHAP (Grundlagen und Dokumente, verwaltungsinterne Kontakte, erfolgte Abstimmungen, abgeschlossene Vorarbeiten und Produkte, Schlüsselakteure, laufende Arbeiten, bisherige Erfahrungen in der kommunalen HAP)
  • Erarbeitung einer langfristig tragfähigen Prozess- und Arbeitsstruktur sowie Ausrichtung der AHAP und des zugehörigen Aufbau-, Kommunikations- und Kooperationsprozesses auf Basis des bisherigen Arbeitsstands
  • Identifizierung der relevanten verwaltungsexternen Akteure und Institutionen in Aachen (bspw. Sozialverbände, Hilfsorganisationen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, medizinische und pflegerische Einrichtungen, lokale Ärzteschaft usw.)
  • Exemplarische Ausarbeitung und Abstimmung von bis zu zwölf priorisierten Hitzeschutz- und Hitzevorsorge-Maßnahmen
  • Unterstützung beim schrittweisen Aufbau und der Verstetigung einer stadtweiten AHAP-Arbeits- und Steue-rungsgruppe und beim Aufbau des stadtweiten Akteursnetzwerks zur AHAP
  • Erarbeitung von Empfehlungen und Beratung zur strategischen und zielgruppengerechten Kommunikation zur Hitze- und Gesundheitsvorsorge in Aachen
  • Erarbeitung eines einfachen, aber wirksamen Monitoring- und Evaluationskonzepts für die Umsetzung der ausgearbeiteten Hitzeschutzmaßnahmen
  • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Fortsetzung und Weiterentwicklung der AHAP

Der gemeinsame Arbeitsprozess von Dezernat VII und FB 36 mit Climaticon und ecolo startete Anfang November 2025 und wurde am 31.07.2026 abgeschlossen.

III. Wesentliche Ergebnisse der externen Beratungsunterstützung

1. Übergeordnete inhaltliche Ziele der Aachener Hitzeaktionsplanung (AHAP):

  • Schutz der Bevölkerung, von Arbeitenden und Besuchern in Aachen vor außergewöhnlichen Belastungen durch Hitze und Strahlung, um Gesundheit und Wohlbefinden zu sichern.
  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes Aachen und Sicherung der unternehmerischen Wettbewerbsfähigkeit durch systematische Hitze- und Gesundheitsvorsorge auf der Ebene der Aachener Betriebe und Gewerbegebiete.
  • Sicherung der sozialen Teilhabe im Klimawandel unter besonderer Berücksichtigung von hitzebedingten Risiken für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen in der Stadt Aachen.
  • Information und Sensibilisierung der Aachener Bevölkerung und Unternehmen für Hitzerisiken sowie Motivation zur Eigenvorsorge und gesundheitsbewusstem Verhalten bei Hitze.
  • Kontinuierliche Anpassung kommunaler Infrastrukturen und Gebäude als Teil der Aachener Daseinsvorsorge zur Reduktion von Hitzestress und Sicherung der kommunalen Funktionsfähigkeit.

2. Risikogruppen und Zuordnung von Fachbereichen, Betrieben und zentralen externen Akteuren

In der Stadt Aachen sind neben Bevölkerung und Arbeitenden prinzipiell alle Risikogruppen (vgl. Anhang 2) von Hitze betroffen und bedürfen geeigneter Schutz- oder Vorsorgemaßnahmen. Entsprechend der Zielsetzung des AHAP sollen diese Maßnahmen schrittweise erarbeitet und umgesetzt werden, startend mit solchen, durch die die Verwaltung aufgrund ihrer Zuständigkeiten unmittelbar oder aufgrund ihrer Expertise und Erfahrung als Multiplikator Einfluss auf Verhalten (von Personen und Gruppen) oder Verhältnisse (baulich, strukturell) hat.

Im Rahmen der Unterstützung des AHAP-Prozesses wurden für die Erfassung laufender und Vorbereitung weiterer, prioritärer Maßnahmen den Risikogruppen prinzipiell zuständige oder fachlich betroffene Fachbereiche der Verwaltung sowie zentrale externe Akteure zugeordnet (vgl. Anhang 2).

3. Arbeitsstrukturen für den AHAP-Prozess

Wesentliche Elemente im kontinuierlichen AHAP-Prozess sind:
- die Arbeitsgruppe AHAP (bestehend aus ‚sprechfähigen Hitzebeauftragten‘ der relevanten FBs und Betriebe (vgl. Anhang 2bzw. gem. VV-Auftrag unter I.) und Vertreter*innen des Gesundheitsamts bei der SR Aachen)
- die AHAP-Koordinierungsstelle (beim Dezernat VII angesiedelt) und
- die verwaltungsinterne Klimakonferenz als übergeordnete Steuerungsgruppe.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der AHAP-AG sind insbesondere (vgl. auch Anhang 3):
- Informationsaustausch über Entwicklungen im Hitzevorsorgebereich und Vorstellung (neu) entwickelter/ abgestimmter Maßnahmen in eigenen Bereichen
- Vor- und Nachbereitung von Hitzeereignissen im Sommerhalbjahr
- Umsetzungsevaluierung und –monitoring, Prozessevaluierung, kontinuierliche fachliche Begleitung und Weiterentwicklung der AHAP, Bearbeitung von Synergien und Zielkonflikten.
Die AG kooperiert mit weiteren Gremien und Institutionen der Stadt im Bereich Klimavorsorge, Grün, Mobilität, Soziales, Gesundheit und Bildung. Vertreter*innen zentraler externer Akteure des entstehenden AHAP-Netzwerks wie die freien Wohlfahrtsverbände oder die Ärzteschaft sollen perspektivisch ebenfalls teilnehmen.
Die AHAP AG trifft sich regelmäßig im Frühjahrs (März) und im Herbst (Oktober) und berichtet jährlich an die verwaltungsinterne Klimakonferenz, bei Bedarf auch an den VV und die zuständigen Ausschüsse. Das erste Herbsttreffen hat am 07.10.2026 stattgefunden.

4. Strategie Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit für eine proaktive kommunale Hitze- und Gesundheitsvorsorge

Die zentrale Leitlinie der städtischen Hitzekommunikation sollte sein, einheitlich, schnell und wertschätzend in Bezug auf Anfragen, Beschwerden, Vorschläge/ Anregungen und Medienanfragen rund um Hitze und UV-Strahlung in Aachen zu kommunizieren. Hier geht es insbesondere darum, als Verwaltung bereits deutlich vor einem Hitzereignis gemeinsam sehr gut vorbereitet zu sein. Federführend sind hier der FB 13 als Unterstützer der Verwaltungsspitze und der Fachbereiche.

Die Kernbotschaften der strategischen Hitzekommunikation sollten sein:
„Aachen nimmt die Folgen zunehmender Hitze und UV-Strahlung ernst und arbeitet daran, Menschen besser zu schützen und die Stadt klimaangepasst weiterzuentwickeln.“
„Aachen stellt sich auf zunehmende Hitze ein – mit Information, Vorsorge, Schutzmaßnahmen und langfristiger Klimaanpassung.“
Als ergänzende Grundlagen der Hitzekommunikation der Stadt sollten die Erweiterten Botschaften(Anhang 4) und die Übergeordneten inhaltlichen Ziele der Aachener Hitzeaktionsplanung (AHAP) (s.o. unter Nr. 1) herangezogen werden. Anhang 5 zeigt beispielhaft Reaktions- und Formulierungsvorschläge, wie auf Beschwerden oder Hinweise aus der Bevölkerung, aus Institutionen, Elternschaften oder auch der Politik regiert werden kann.

Die strategische Hitzekommunikation der Stadt vor, während oder nach einem Extremereignis ist als Maßnahme der AHAP fachlich und von den Zielsetzungen her klar zu unterscheiden von der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und Informationsbereitsstellung zur Hitzevorsorge, bspw. auf aachen.de, und den formalen Hitzewarnungen der Stadt auf Basis der offiziellen Hitze- und UV-Warnungen des deutschen Wetterdienstes (DWD).

5. Maßnahmen der Hitze- und Gesundheitsvorsorge

In diversen Fachbereichen und Betrieben der Stadt wurden in den letzten Jahren wirksame Maßnahmen zum Hitzeschutz und zur Hitze- und UV-Vorsorge für Mitarbeitende, zu Betreuende oder die Bevölkerung entwickelt und umgesetzt. Diese wurden durch die externen Berater analysiert, in Einzelgesprächen mit den umsetzenden Bereichen dokumentiert und hinsichtlich der Bereitschaft zur kontinuierlichen Umsetzung abgestimmt, und dann im Rahmen der AHAP-Unterstützung in die erste Zusammenstellung von Maßnahmen zum Hitzeschutz bzw. -vorsorge aufgenommen. Zu nennen sind hier bsph. die Hitzeschutzaktivitäten des Stadtbetriebs (E 18) und des Ordnungsamts (E 32) für ihre Mitarbeitenden oder die kontinuierliche Information und Sensibilisierung der der Mitarbeitenden in KiTas, Schulen und Ganztagsschulen bzgl. Hitze- und UV-Schutz durch die FBs 45 und 54.
Gleichzeitig wurden neue Maßnahmen wie die Einrichtung des Hitzewarnsystem der Stadt Aachen (S 2 Warnkaskade, s. Anhang 6) oder die „Karte der kühlen Orte“ (A 2) gemeinsam mit den umsetzenden Fachbereichen 13 bzw. 36 ausgearbeitet und gleich im Juni 2026 erfolgreich erprobt.

Seitens der Berater wird vorgeschlagen, die Maßnahmen, die der AHAP zugeordnet werden können oder sollen, den folgenden sechs Clustern zuzuordnen, um einen schnellen Überblick und eine thematische Strukturierung zu schaffen (vgl. Anhang 6):
S - Hitzeschutz steuern und auslösen
W - Warnen, informieren, sensibilisieren
A - Abkühlung und Versorgung im öffentlichen Raum
P - Alltagseinrichtungen und städtische Praxisfelder hitzefest machen
G - Besonders gefährdete Menschen gezielt erreichen
Q - Soziale Unterstützung und erreichbare Hilfe im Quartier

Bisher wurden in Abstimmung mit der AHAP-Koordination und den Fachbereichen seitens der Berater 18 recht zügig und ohne größere Kosten umsetzbare Maßnahmen in sog. Maßnahmensteckbriefen (vgl. Anhang 7) dokumentiert und ausdifferenziert. Diese Steckbriefe liegen im Entwurf vor und werden über den Winter 2026/ 2027 durch die AHAP-AG bzw. der -Koordinierungsstelle final abgestimmt und freigegeben. Ungeachtetdessen sind ein Großteil dieser Maßnahmen durch die verschiedenen Zuständigen bereits umgesetzt oder in der kontinuierlichen Umsetzung, sodass der Fokus des AHAP-Prozesses nun darauf liegt, noch fehlende prioritäre Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu erarbeiten und verschiedene Herausforderungen, die sich in der operativen Umsetzung gezeigt haben, zu adressieren.

In die Maßnahmenliste der AHAP werden regelmäßig weitere Maßnahmen aufgenommen, wie die Akut-Maßnahme „Sprühschläuche für öffentliche Plätze“ oder die mittel- bis langfristig angelegten Maßnahmen zum „Hitzeschutz auf Außenflächen von Schulen und KiTas“, für mehr Bäume und grüne Verschattung im öffentlichen Raum, für die Entsiegelung von Flächen (Entsiegelungskampagne „Aachen macht Boden gut“) oder die Reduzierung der Aufheizung resp. Kühlung von Innenräumen (HAP-Kernelement IV).
Außerdem wurden weitere Hitzeschutz-Maßnahmen für spezifische Risikogruppen, die breite Bevölkerung oder auch Unternehmen und Institutionen identifiziert, die prioritär in die weitere Arbeitsplanung des AHAP-Prozesses aufgenommen und entsprechend verfügbarer Kapazitäten werden sollten.

6. Monitoring-Tool für die Hitzeaktionsplanung Aachen

Das Kernelement VII Montitoring & Evaluation der Maßnahmen (vgl. Anhang 1) ist ein wichtiger Baustein jeder kommunalen Hitzeaktionsplanung. Für den dynamischen AHAP-Prozess wurde im gemeinsamen Arbeitsprozess herausgearbeitet, dass durch die AHAP AG bzw. die FBs und Betriebe, die die Hitzeschutz- oder Hitzevorsorge-Maßnahmen umsetzen, bis auf Weiteres ein „Umsetzungsmonitoring“ durchgeführt werden sollte, um jeweils mit vergleichweise begrenztem Aufwand ein erfolgreiches Wirken zeigen zu können.
Das Konzept wird über den Winter 2026/2027 weiter ausgearbeitet und in den AHAP-Prozess eingeführt. Eine Übersicht über die Konzeption des Monitoring- und Evaluationstools befindet sich in Anhang 8.

7. Weiterer Ausbau des stadtübergreifenden AHAP-Netzwerks (externe Akteure)

In einer nächsten Phase ist vorgesehen, das bestehende verwaltungsinterne AHAP-Netzwerk schrittweise um im Sinne der Hitze- und Gesundheitsvorsorge relevante verwaltungsexterne Akteure und Institutionen zu erweitern, um wichtige Multiplikatoren mit Zugängen zu Bevölkerungsgruppen zu schaffen, zu denen die Verwaltung keinen Zugang hat oder im engeren Sinne keine Zuständigkeit hat. Dazu zählen bspw.:
- Freie Wohlfahrtsverbände und andere Träger sozialer Einrichtungen
- Kammern/Vereinigungen im Gesundheitsbereich
- Kliniken, niedergelassene Ärzte, Apotheken
- Krankenkassen (verpflichtet zu beiträgen zur kommunalen Gesundheitsprävention)
- Vereine, Beratungsstellen und Initiativen, und
- Religiöse Gemeinschaften und Gemeinden.

IV. Weiteres Vorgehen und Maßnahmen zur Verstetigung der AHAP

  • Die Umsetzungsvorbereitung der erarbeiteten und neuer Maßnahmen für den Sommer 2027 wird, unterstützt durch die Koordinierungsstelle beim Dezernat VII, durch die zuständigen Bereiche vorangetrieben, einschließlich der Konkretisierung von Abläufen, Ressourcen und Zuständigkeiten.
  • Gemeinsam mit der StädteRegion Aachen wird das Dezernat VII über das aktuelle Förderprogramm des Gesundheitsministeriums NRW (MAKS) zeitlich befristete zusätzliche Personalressourcen für die Koordination und Kommunikation im AHAP-Prozess, die weitere Entwicklung und Umsetzungsvorbereitung relevanter Maßnahmen der Verwaltung und den Ausbau des AHAP-Netzwerks beantragen.
  • Die Zusammenarbeit des Gesundheitsamts bei der SR Aachen mit der AHAP-Koordinierungsstelle und die Mitarbeit in der AHAP-AG sollte baldmöglichst geklärt werden.
  • Die Arbeitstruktur der AHAP soll verstetigt werden durch:
    - regelmäßige Frühjahrs- und Herbsttreffen der AHAP-Arbeitsgruppe (Kooperation und Austausch),
    - Klärung von Rollen, Arbeitsweise, Kommunikationswegen und nächsten Prioritäten der AG,
    - Aufbau einer gemeinsamen digitalen Arbeitsplattform der AHAP,
    - jährliche Berichterstattung zur Stand der AHAP an die „Klimakonferenz“ bzw. allen relevanten Ausschüssen,
    - Schaffung längerfristiger Kapazitäten für die AHAP-Koordinierungsstelle.
  • Das Monitoring- und Evaluationskonzept für die Maßnahmenumsetzung wird schrittweise eingeführt.
  • Das AHAP-Netzwerk soll durch Einbindung ausgewählter externer Akteure und Multiplikatoren aus dem Gesundheits- und Sozialbereich in der Stadt Aachen schrittweise ausgebaut werden.
  • Zur öffentlichkeitswirksamen Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, sozialer Einrichtungen, Unternehmen, Verbänden und ehrenamtlicher Initiativen sollte eine Informationsbroschüre über die AHAP erstellt und veröffentlicht werden.
  • Ein Beschluss der relevanten Ausschüsse und des Rats zur kontinuierlichen Weiterführung der AHAP, zur dauerhaften Verankerung der Hitzevorsorge als ressortübergreifende Aufgabe innerhalb der Stadtverwaltung und zur Umsetzung prioritärer Maßnahmen zum Hitzeschutz und zur Hitze- und Gesundheitsvorsorge sollte baldmöglichst angestrebt werden.


Anlage/n:

1. Die acht Kernelemente der kommunalen HAP als konzeptionelles Gerüst für deren Ausarbeitung und Weiterentwicklung
2. Fachbereiche, Betriebe und externe Akteure mit Zuständigkeit für oder Einfluss auf das Verhalten und/ oder (Lebens-)Verhältnisse der Risikogruppen
3. Aufgaben der AHAP - Arbeitsgruppe
4. Erweiterte Botschaften der Aachener Kommunikation zu Hitze
5. Reaktions- und Formulierungsvorschläge für Antworten auf Beschwerden und Hinweise
6. Übersicht Status quo Maßnahmenplanung AHAP
7. Beispiel eines Maßnahmensteckbriefs
8. Übersicht über Konzeption des Monitorings und der Evaluation der Maßnahmenumsetzung

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Projekt

Aachener Hitzeaktionsplanung

Auch: AHAP, Hitze- und Gesundheitsvorsorge

Strategien & Programme

Gesamtstädtisches KlimafolgenanpassungskonzeptKlimaanpassungsgesetz NRW

Kategorien

GesundheitEnergie & KlimaSoziales & Integration

Schlagworte

KlimafolgenanpassungGesundheitsschutzStadtklimaRisikomanagement

Betroffene Gruppen

SeniorenKinderChronisch KrankeArbeitende im Freien

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.11.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat VII
Geändert
30.10.2026
Technische Details