Vorlage·FB 01/0143/WP19·4. November 2026

Haushaltskonsolidierung: Steuerbare Positionen

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die in der Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügten Konsolidierungsvorschläge und beauftragt die Verwaltung diese bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2027 zu berücksichtigen.

Erläuterungen

Im Zeitraum vom 24.03. bis zum 30.06.2026 haben die Fachbereiche und Eigenbetriebe steuerbare Positionen ihrer Organisationseinheit an eine Steuerungsgruppe bestehend aus FB 01, 20 und 11 gemeldet. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Steuerungsgruppe zusätzlich beraten. Die Steuerungsgruppe hat die gemeldeten Positionen anschließend aufbereitet und überprüft. Der Verwaltungsvorstand hat die wesentlichen Positionen der gesammelten Rückmeldungen erstmalig auf einer zweitägigen Klausurtagung am 16. und 17.07.2026 beraten.

Nach anschließender Prüfung und Beratung wurden die benannten Positionen weiter konkretisiert. Hier hat die Verwaltung in Abweichung zur bestehenden Mittelfristplanung des Haushaltes 109 Aufwandspositionen mit einem jährlichen Volumen von rund 2,2 bis 3,1 Mio. Euro im Zeitraum von 2027 bis 2030 sowie zehn Ertragspositionen von ca. 440 TEUR p.a. identifiziert. Als Anlage 1 ist dieser Sitzungsvorlage dieser erste - gegenüber der bestehenden Mittelfristplanung – konkrete Konsolidierungsvorschlag beigefügt. Die Verwaltung stellt mit dieser Sitzungsvorlage bereits jetzt diese Positionen zur politischen Beschlussfassung. Im Falle einer politischen Beschlussfassung kann die Kämmerei so schon eine Einplanung bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes vornehmen, welcher zur Sitzung des Rates am 17.12.2026 eingebracht werden soll.

Bereits mit der Sitzungsvorlage FB 01/0128/WP19 zur Sitzung des Rates am 14.10.2026 wurde die Zielvorgabe einer nachhaltigen Konsolidierung von rund 20 Millionen Euro p.a. öffentlich formuliert. Im Falle der Beschlussfassung der heutigen Konsolidierungsliste ergäbe sich ein noch weiter notwendiger jährlicher Konsolidierungsbeitrag von rund 17,5 Millionen Euro. Neben der hier zur Beschlussfassung stehenden ersten Konsolidierungsliste hat die Verwaltung darüber hinaus eine zweite, reine Übersichtsliste erarbeitet. In dieser als

Anlage 2 beigefügten Übersichtsliste sind 168 Aufwandspositionen und 21 Ertragspositionen dargestellt, welche seitens der Politik ebenfalls gesteuert werden können. Gegenüber den konkreten Konsolidierungsvorschlägen der Anlage 1 stellt die als Anlage 2 beigefügte Übersichtsliste dabei lediglich eine aufbereitete Informationsgrundlage für die Politik dar. Konsolidierungsvorschläge der Verwaltung wurden zu dieser Liste nicht formuliert. Die Übersichtsliste soll für die ehrenamtliche Politik eine zusätzliche Informationsgrundlage für die notwendige Haushaltskonsolidierung sein. Die Verwaltung arbeitet darüber hinaus weitere Konsolidierungspotentiale heraus.

Sollten entsprechende politische Beschlussfassungen im Vorfeld der Ratssitzung am 17.12.2026 vorliegen, werden diese bei der Haushaltsaufstellung noch berücksichtigt. Soweit der politische Konsolidierungsprozess die beschlossene Zielvorgabe von 20 Millionen Euro dabei nicht erreicht, so wird eine Steigerung der Ertragspositionen der Anlage 2 unvermeidbar sein.

Auswirkungen

Finanziell:

Die finanziellen Auswirkungen der jeweiligen Maßnahme sind in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt.

Personell:

Personelle Auswirkungen aus diesem Beschlussvorschlag ergeben sich nicht. Parallel zum hier vorliegenden Prozess der Haushaltskonsolidierung der steuerbaren Sachpositionen erarbeitet die Verwaltung derzeit ein Konzept, welches beginnend mit dem Stellenplan 2027 einen Abbau von Stellen vorsieht. Hierbei wird der am 14.10.2026 im Rat beschlossene Grundsatz, dass betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden, berücksichtigt (vgl. öffentliche Sitzungsvorlage FB 01/0128/WP19). Die Verwaltung wird dieses Konzept mit dem Stellenplan 2027 dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Sitzung am 17.12.2026 vorlegen.

Klimarelevant:

Von der deutlich überwiegenden Anzahl der zur Beschlussfassung stehenden Kürzungen der 109 Aufwandspositionen geht keine negative Klimarelevanz aus. Bei den wenigen Kürzungsvorschlägen mit Klimarelevanz (bspw. lfd. Nr. 21, 27, 103 oder 104) werden die Auswirkungen auf die unmittelbare Klimarelevanz als gering bewertet. Von den zur Beschlussfassung stehenden Erhöhungen der 10 Ertragspositionen geht in Gänze keine negative Klimarelevanz aus.

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Kategorien

Haushalt & FinanzenRatsbetrieb

Schlagworte

HaushaltskonsolidierungMittelfristplanung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 25.10.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.10.2026
Technische Details