Sofortmaßnahmen zum Hitzeschutz in Schulen und Kitas - Antrag der Bündnis90/Die Grünen-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 02.07.2026
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Hitzeschutz in Schulen und Kitas wird immer dringlicher. Welche Maßnahmen helfen kurzfristig, um Lern- und Betreuungsräume auch bei extremen Temperaturen nutzbar zu halten?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Maßnahmen weiter voranzutreiben, regelmäßig darüber zu berichten und ergänzende Maßnahmen zum Hitzeschutz für Schulen und Kindertagesstätten in den zuständigen Ausschüssen zur Umsetzung vorzuschlagen.
Erläuterungen
Der Rat hat die Verwaltung mit der Beantwortung des folgenden Ratsantrags der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vom 02.07.2026 beauftragt:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sofortprogramm zum Hitzeschutz für Schulen und Kindertagesstätten vorzulegen, mit dem Ziel, die Umsetzung kurzfristig realisierbarer Maßnahmen während der Sommerferien oder zum kommenden Schuljahr.
Dabei sind insbesondere zu prüfen und priorisiert umzusetzen:
• kurzfristige Verschattungsmaßnahmen wie Sonnensegel, Außenjalousien oder mobile Beschattungselemente
• der Einsatz von Ventilatoren und mobilen Klimageräten in besonders hitzebelasteten Unterrichts- und Gruppenräumen
• die Ausstattung von Schulen mit fest installierten Klimaanlagen dort, wo dies kurzfristig technisch möglich sowie baulich und wirtschaftlich sinnvoll ist
• die Sicherstellung einer ausreichenden Trinkwasserversorgung sowie weitere organisatorische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Unterrichts- und Betreuungsbetriebs.
1. Ausgangslage und Zielsetzung
Der sommerliche Hitzeschutz an Schulen und Kindertagesstätten ist eine zunehmend bedeutsame Aufgabe der Stadt Aachen. Ziel ist es, die gesundheitlichen Belastungen durch hohe Temperaturen zu reduzieren und den Unterrichts- und Betreuungsbetrieb auch während ausgeprägter Hitzeperioden möglichst zuverlässig aufrechtzuerhalten.
Die Stadt Aachen berücksichtigt den sommerlichen Hitzeschutz – über die gesetzlichen Anforderungen hinaus -an Schulen und Kindertagesstätten seit einiger Zeit zunehmend durch bauliche, technische, natürliche, ausstattungsbezogene sowie organisatorische Maßnahmen. Aufgrund der wachsenden Bedeutung des Themas wurden die Aktivitäten zuletzt intensiviert und zunehmend systematisiert.
Die Auswahl geeigneter Maßnahmen erfolgt grundsätzlich einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der tatsächlichen thermischen Belastung, der vorhandenen baulichen Gegebenheiten sowie der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit. Dabei werden vorrangig passive Maßnahmen, insbesondere außenliegende Verschattungssysteme, geprüft, bevor aktive Kühlsysteme zum Einsatz kommen.
2. Kurzfristige Hitzeschutzmaßnahmen
2.1 Verschattungsmaßnahmen
Maßnahmenstand
Die Nachrüstung von Verschattungssystemen stellt einen wesentlichen Bestandteil der kurzfristigen Hitzeschutzmaßnahmen dar. In den vergangenen Jahren wurden bereits verschiedene Kindertagesstätten mit außen- und innenliegenden Sonnenschutzsystemen ausgestattet. Hierzu zählen unter anderem Textilscreens, Raffstoreanlagen, Sonnenschutzfolien, Rollos und Plissees.
Beispielsweise wurden im Jahr 2022 an der Kita Grüntal Textilscreens und an der Kita Königsbergerstraße Raffstoreanlagen installiert. In den Jahren 2023 bis 2025 folgten Maßnahmen unter anderem an den Kitas Alfonsstraße, Auf Überhaaren, Grünenthaler Straße und Benediktusstraße.
Im Jahr 2026 wurde die Umsetzung entsprechender Maßnahmen deutlich ausgeweitet. Folgende Maßnahmen wurden beziehungsweise werden durchgeführt:
Einrichtung | Maßnahme |
Kita Bergstraße | Erneuerung des außenliegenden Sonnenschutzes im 1. OG, ergänzende Sonnenschutzfolierung |
Kita Mariabrunnstraße | Markisentücher, Außenjalousie und Plissees |
Kita Wiesental | Außenliegender Sonnenschutz und Plissees |
Kita Schurzelter Straße | Sonnenschutzfolierung an Dachflächenfenstern |
Kita Alfonsstraße | Sonnenschutzrollo |
Kita Philipp-Neri-Weg | Plissees |
Kita Richtericher Straße | Plissees |
Kita Kronenberg | Plissees und Rollos |
Kita Brunsumstraße | Außenliegende Textilscreens und Plissees |
Kita Jackstraße 7 | Vorbau-Markisen an südorientierten Aufenthaltsräumen |
GGS Walheim | Pflanzung von Fassadenbäumen |
GGS Am Höfling | Entlüftung Dachraum |
Darüber hinaus werden aus den Ausstattungsbudgets des FB54 und FB45 bereits seit Jahren Verschattungsmaßnahmen für Spielflächen und Spielgeräte finanziert, beispielsweise Sonnensegel, Sonnenschirme und Weidenhütten.
Zukünftig priorisierte Maßnahmen
Für einen Teil der laufend ermittelten Bedarfe ist die Umsetzung ab 2027 bereits vorgesehen beziehungsweise finanziell eingeplant. Hierzu zählen insbesondere Außenverschattungsmaßnahmen an der Kita Alfonsstraße, der KGS Hanbruch, der Hauptschule Aretzstraße, der MGS Mataréstraße sowie weitere Maßnahmen an den Kitas Jackstraße und Elsassstraße.
Zusätzliche Maßnahmen sollen über das Förderprogramm „Klimaanpassung Rheinisches Revier“ umgesetzt werden. Ende 2025 wurden Förderanträge für die Gerlachschule, die KGS Feldstraße, die Kita Stolberger Straße und die 4. Gesamtschule eingereicht. Vorgesehen sind insbesondere Außenjalousien und ergänzende natürliche Klimaanpassungsmaßnahmen. Zum Stand 19.10.2026 wurde der Förderantrag für die KGS Feldstraße bewilligt. Die Umsetzung ist für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen.
Weitere Verschattungsbedarfe bestehen unter anderem an den Kitas Weißwasserstraße und Düppelstraße sowie an mehreren Schulen, darunter die Schule am Fischmarkt, die Annaschule, die KGS Auf der Hörn, die Hugo-Junkers-Realschule, das Gymnasium St. Leonhard und das Geschwister-Scholl-Gymnasium. Für diese Maßnahmen besteht derzeit noch keine gesicherte Gegenfinanzierung (vgl. Auswertung aus den „Hitzeschutzbegehungen“ Anlage 1). Auch die GGS Düppelstraße, KGS Forster Linde und Maria-Montessori-Grundschule haben gemeldete – aber noch nicht monetär bewertete und projektierte - Bedarfe.
2.2 Einsatz von Ventilatoren und mobilen Klimageräten
Die Beschaffung von Ventilatoren und mobilen Klimageräten liegt bei den jeweiligen Bedarfsträgern; für den Betrieb sind die Einrichtungen als Nutzer verantwortlich. Das Gebäudemanagement bewertet einen flächendeckenden Einsatz mobiler Klimageräte insbesondere hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirksamkeit und Betriebssicherheit kritisch. Parallel sollten daher bauliche, organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen geprüft werden. Technische Kühllösungen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn passive Maßnahmen keinen ausreichenden Hitzeschutz gewährleisten.
Für besonders hitzebelastete Räume in Kindertagesstätten verfolgt FB54 als kurzfristige Lösung bereits eine konkrete Beschaffungsmaßnahme. Eine ursprünglich für den Sommer 2026 vorgesehene Ausschreibung mobiler Klimageräte konnte mangels Angeboten nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung steht FB54 vor der Vergabe eines Beschaffungsauftrags für 106 mobile Klimageräte für die Schlafräume der U3-Gruppen. Diese sollen im Sommer 2027 zur Verfügung stehen. Dies stellt eine vorrübergehende Entlastung dar. Eine flächendeckende Ausstattung und permanente Kühlung aller Räume ist auf diesem Wege jedoch nicht zu erreichen. Hinsichtlich der Installation von festinstallierten Klimaanlagen für das Kita-Gebäude wird auf die Ausführungen zu 2.3 verwiesen.
2.3 Fest installierte Klimaanlagen
Im Bestand
In 11 Grundschulen und 3 weiterführenden Schulen sind dezentrale Lüftungsgeräte in den Klassenräumen installiert worden. Die Geräte verfügen über eine Wärmerückgewinnung und der Regelstrategie der Nachtauskühlung. Die Temperatur- Messwerte zeigen, dass durch diese Regelstrategie die Raumtemperatur um 2 °C reduziert wird.
Die weitere Ausstattung von Schulen und Kitas mit fest installierten Klimaanlagen können künftig dort geprüft werden, wo passive Hitzeschutzmaßnahmen keinen ausreichenden Hitzeschutz erwarten lassen und der Einbau technisch, baulich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Erfahrung des Gebäudemanagements ist, dass oftmals bereits niederschwellige passive Lösungen (vgl. z.B. 2.1) bei Problemstandorten deutliche Verbesserungen bringen.
Aus Sicht des Gebäudemanagements sollte die Entscheidung für technische Kühlung im Bestand auf einer objektbezogenen Bewertung der thermischen Belastung beruhen. Hierzu muss in einem ersten Schritt sukzessive ein Raumklimamonitoring aufgebaut werden, das sowohl die Auswahl geeigneter Maßnahmen als auch die Bewertung ihrer Wirksamkeit unterstützt.
Im Neubau
Bei den derzeitigen OGS-Erweiterungsbaumaßnahmen KGS Am Römerhof, GGS Richterich, KGS Beeckstraße und KGS Karl-Kuck-Straße ist eine aktive Kühlung über die Lüftungsanlage für die neu geschaffenen Räumlichkeiten vorgesehen. Dabei kommen Wärmepumpen mit Invertertechnologie in Kombination mit Photovoltaikanlagen zum Einsatz.
Für städtische Kitaneubauten existiert bereits ein verbindlicher Planungsleitfaden, der wesentliche Grundlagen zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit vorgibt. Dieser soll im Hinblick auf die Anforderungen an technische Kühlmaßnahmen überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.
Als möglicher Ansatz wird die gezielte Kühlung ausgewählter zentraler Räume im Sinne sogenannter „kühler Inseln“ betrachtet. Hierdurch könnten insbesondere sensible Nutzungsbereiche bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und energetischer Aspekte gekühlt werden.
Bei den Neubauvorhaben der letzten Jahre wurde die Überhitzung von Räumen besonders betrachtet unter anderem durch thermische Simulation zum Hitzeschutz. Aus dem Ergebnis wurden entsprechende bauliche und technische Maßnahmen abgeleitet. Hierzu zählen unter anderem die konstruktive Verschattung, außenliegender Sonnenschutz, Sonnenschutzglas, Nachtauskühlung, Materialwahl und die Begrenzung von Glasflächenanteilen.
2.4 Trinkwasserversorgung und organisatorische Maßnahmen
Neben baulichen und technischen Maßnahmen sind organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen von Bedeutung, um die gesundheitlichen Belastungen während ausgeprägter Hitzeperioden zu reduzieren und den Unterrichts- und Betreuungsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Die städtischen Schulen verfügen vielfach über Trinkwasserspender oder Trinkstationen.
FB54 informiert die Kindertagesstätten bereits vor den Sommermonaten durch FAQ und Hinweise des Gesundheitsamtes (vgl. Anlage 2) über geeignete Verhaltensweisen an Hitzetagen. Darüber hinaus wurden im Sommer 2026 durch FB54 zusätzliche Bedarfe zur Wasserberieselung abgefragt und entsprechende Maßnahmen umgesetzt.
3. Finanzierung und Umsetzungszeiträume
Für dringliche passive Hitzeschutzmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2026 erstmals 250.000 Euro zusätzlich beim Gebäudemanagement bereitgestellt. Die Mittel dienen dazu, akute Überhitzungsprobleme kurzfristiger aufgreifen zu können. Allerdings werden über diese Mittel vielmehr bauliche und natürliche Maßnahmen (insb. Nachrüstung von Verschattungsanlagen) in den Fokus genommen, statt technische Maßnahmen wie aktive Kühlung.
Ergänzend werden für den Ausbau der grünen Infrastruktur (Entsiegelungen, Bäume, Grüne Klassenzimmer, Dach-/ Fassadenbegrünungen) und für bauliche Verschattungsanlagen Fördermöglichkeiten genutzt, zuletzt insbesondere durch das Förderprogramm „Klimaanpassung Rheinisches Revier“. Zur Finanzierung der erforderlichen Eigenanteile haben die Bedarfsträger FB45 und FB54 jeweils 100.000 Euro/ jährlich zum Haushalt angemeldet. Für aktive Hitzeschutzmaßnahmen, wie die Beschaffung fest installierter Kühlgeräte liegen derzeit keine zusätzlichen Budgets vor.
Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 01.07.2026 die Verwaltung beauftragt, geeignete Sofortmaßnahmen für denHitzeschutz an Kitas und Schulen zu erarbeiten sowie Finanzierungsmöglichkeiten über das LuKIFG und potenzielle andere Fördermöglichkeiten zu prüfen und zur Entscheidung vorzulegen (Beschluss FB 01/066 WP 19).
Der Umsetzungsstand lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Zeitraum | Maßnahmen und Finanzierung |
2022–2025 | Bereits umgesetzte Verschattungsmaßnahmen, insb. an verschiedenen Kindertagesstätten |
2025 | Einreichung Förderanträge für Verschattungsmaßnahmen und Ausbau Grüner Infrastruktur Rheinisches Revier (4. Aachener Gesamtschule, GS Feldstraße, Gerlachschule, Kita Stolberger Straße), zusätzliches Förderbudget von 200.000€ bei FB 45 und 54 |
2026 | Ausweitung der Verschattungsmaßnahmen; zusätzliches Hitzeschutzbudget von 250.000 Euro bei E26 |
2027 | Weitere priorisierte Verschattungsmaßnahmen; vorgesehene Bereitstellung von 106 mobilen Klimageräten in Kitas |
2027–2029 | Umsetzung bewilligter Fördermaßnahmen z.B. KGS Feldstraße (Bewilligung weiterer 3 Objekte ausstehend) |
Noch offen: | Weitere festgestellte Bedarfe im Rahmen der Hitzeschutzbegehungen 2025 ohne gesicherte Finanzierung, keine Finanzierung für fest installierte Kühlgeräte sowie ein Raummonitoring |
4. Fazit
Die Stadt Aachen setzt unterschiedliche Maßnahmen zum sommerlichen Hitzeschutz an Schulen und Kindertagesstätten um. Seit 2025 wurden diese Aktivitäten durch zusätzliche Haushaltsmittel intensiviert.
Im Vordergrund stehen kurzfristig realisierbare Verschattungsmaßnahmen sowie einzelfallbezogene natürliche und organisatorische Lösungen. Mit der vorgesehenen Beschaffung von 106 mobilen Klimageräten für Schlafräume der U3-Gruppen wird darüber hinaus auf eine besondere Belastungssituation in Kindertagesstätten reagiert.
Die Verwaltung verfolgt damit einen Ansatz, bei dem akute Überhitzungsprobleme aufgegriffen, geeignete Maßnahmen einzelfallbezogen bewertet und entsprechend der verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen priorisiert umgesetzt werden.
Auswirkungen
Finanziell:ja
-Keine Erläuterungen-
Personell:ja
-Keine Erläuterungen-
Klimarelevant:ja
-Keine Erläuterungen-
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
26 Straßen
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KI-Analyse
Worum geht es?
Hitzeschutz in Schulen und Kitas wird immer dringlicher. Welche Maßnahmen helfen kurzfristig, um Lern- und Betreuungsräume auch bei extremen Temperaturen nutzbar zu halten?
Projekt
Hitzeschutz Schulen und Kitas
Auch: Sofortprogramm Hitzeschutz, Hitzeschutzmaßnahmen Bildungseinrichtungen
Strategien & Programme
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.11.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Dezernat VII
- Geändert
- 1.11.2026
Technische Details
ID: 1013347
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1013347
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1013347