I. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich zwischen der Staatsgrenze Deutschland/ Niederlande und der Avantisalleehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die I. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich zwischen der Staatsgrenze Deutschland/Niederlande und der Avantisallee gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach Erstellung der Vorlage gingen noch 5 Eingaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Diese sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Eingaben nicht zu folgen.
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
1 Bebauungsplan
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Projekt: Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen/Heerlen
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Projekt
Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen/Heerlen
Auch: B-Plan 800, Avantis
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
RichterichModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026