Vorlage·FB 61/0732/WP16-1·24. Oktober 2012

VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 - Stiftstraße/Promenadenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Stiftstraße und Promenadenstraßehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Stiftstraße und Promenadenstraße wird geändert, um die Aufstockung eines Gebäudes am Willy-Brandt-Platz zu ermöglichen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0662/WP16 – Bericht zum Aufstellungsbeschluss

FB61/0732/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Am 10.05.2012 wurden die Planungen erstmalig im Planungsausschuss vorgestellt.Anlass ist der geplante Umbau bzw. die Aufstockung des C & A Geländes am Willy-Brand-Platz. Es ist vorgesehen, den derzeit eingeschossigen Vorbau um drei Geschosse aufzustocken und den hinteren Teil des Gebäudes durch ein zusätzliches Geschoss zu ergänzen.

Eine Änderung des Bebauungsplanes wurde erforderlich, da die Planung nicht den Festsetzungen des derzeitigen Bebauungsplanes entspricht.

Der Architektenbeirat hatte in seiner Sitzung am 12.01.2012 eine positive Beurteilungdes Vorhabens abgegeben.Nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.05.2012 den Empfehlungsbeschluss gefasst hatte,vertagteder Planungsausschusswegen Beratungsbedarfs den Beschluss über die Aufstellung und Offenlage auf die nächste Sitzung.

Am 14.06.2012 beriet der Planungsausschuss erneut über die Vorlage. Er nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschloss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 –Stiftstraße/ Promenadenstraße- in der vorgelegten Fassung.

Während der öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanänderung vom 09.07.2012 bis einschließlich 13.08.2012 wurde eine Eingabe eingereicht; diese Anregung führte nicht zu einer Änderung der Planung.

Parallel wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, von denen keiner eine Anregung zur Planung abgegeben hat, die eine Änderung der Planung begründet hätte.

Am 26.09.2012 sprach die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Rat die Empfehlung aus, die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss hat sich am 04.10.2010 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigt und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 - Stiftstraße/ Promenadenstraße -im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Stiftstraße und Promenadenstraße gemäß § 10 Abs.1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung zu beschließen.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Projekt: Bebauungsplan Stiftstraße/Promenadenstraße

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Worum geht es?

Ein Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Stiftstraße und Promenadenstraße wird geändert, um die Aufstockung eines Gebäudes am Willy-Brandt-Platz zu ermöglichen.

Projekt

Bebauungsplan Stiftstraße/Promenadenstraße

Auch: B-Plan Nr. 555, Bebauungsplan 555

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanGebäudeaufstockungStadtbild

Betroffene Gruppen

Anwohner InnenstadtGewerbetreibendeImmobilienbesitzer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details