Vorlage·E 18/0100/WP16·19. Dezember 2012

Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 01.01.2011hier: 2. Nachtrag

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Änderungen der Friedhofssatzung: Wie wird der Umgang mit Grabstätten, Pflegefristen und gewerblichen Arbeiten geregelt?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den 2. Nachtrag der Friedhofssatzung der Stadt Aachen zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den 2. Nachtrag der Friedhofssatzung der Stadt Aachen

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der letzten Zeit häufen sich die Hinweise u.a. von Bestattern, das Nutzungsberechtigte, die eine Grabstätte zurückgeben wollen, diese privat veräußern wollen und dabei auch Bestatter als „Makler“ in Anspruch nehmen.

Mit der Änderung des § 16 Abs. 8 und Abs. 9 ist eine private Veräußerung an Dritte nunmehr ausgeschlossen.

§ 28 Abs. 5 regelt die Vorgehensweise bei der nicht ordnungsgemäßen Pflege bzw. Herrichtung eines Grabes. Bislang fehlte ein Hinweis auf eine Fristsetzung, die dem Nutzungsberechtigten zur ordnungsgemäßen Pflege gegeben wird, bevor die Grabstätte abgeräumt und die baulichen Anlagen entfernt werden. Mit dem neu eingefügten Zusatz wird dem Nutzungsberechtigten zwei Monate Zeit zur Herrichtung des Grabes gegeben.

§ 7 Abs 3 regelt neu, dass gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof samstags bereits ab 8.00 Uhr (bislang 9.00 Uhr) verrichtet werden dürfen.

Weitere Änderungen in der Friedhofssatzung sind rein redaktioneller Art und werden im laufenden Text gleichfalls in Fettdruck dargestellt.

Bei den technischen Anlagen wird neu unter I, Abs. 2 Buchstabe i) die Neuregelung eingefügt, dass naturnahe anonyme Beisetzungen nur in Verbindung mit einer Kremierung im Krematorium der Stadt Aachen durchgeführt werden.

(der geänderteText wird unterlegt dargestellt)

Buchstabe j wird dahingehend geändert, dass auf ( allen Aachenern ) Friedhöfen historisch wertvolle, oder denkmalgeschützte Großgrabanlagen als Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnenbestattungen angelegt werdenund nicht, wie in der Ursprungsfassung nur auf dem Westfriedhof, Heißberg und Ostfriedhof.

Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.

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Worum geht es?

Änderungen der Friedhofssatzung: Wie wird der Umgang mit Grabstätten, Pflegefristen und gewerblichen Arbeiten geregelt?

Projekt

Friedhofsordnung

Auch: Friedhofssatzung

Kategorien

Gesundheit

Schlagworte

GrabnutzungPflegepflichtGewerbliche NutzungDenkmalschutz

Betroffene Gruppen

NutzungsberechtigteBestatterAngehörige

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
23.2.2026
Technische Details