Marktstandsgebühren·2 VorlagenKI
Vorlage·FB 23/0333/WP16·19. Dezember 2012

Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Gebühren für Marktstände auf städtischen Wochenmärkten steigen deutlich. Warum ist das nötig?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 38 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebührensatzung zu beschließen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 38 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebührensatzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Marktstandsgebühren um 38 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebühren zum 01.04.2013.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskostenbeitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft.

Die letzte Gebührenerhöhung um ca. 9 % erfolgte zum 01.05.2005

Eine Hochrechnung der für 2013 zu erwartenden Ausgaben und der Einnahmen für das laufende Jahr 2012 ergab eine Unterdeckung in Höhe von 40.075,– €. Bezüglich der Berechnung wird auf die Anlage verwiesen.

Die Ursachen liegen in stark gestiegenen Personal- und Verwaltungskosten. In den vergangenen Jahren wurden geringe Unterdeckungen in Abstimmung mit dem FB 20 (Fachbereich Finanzsteuerung) nicht auf die Marktgebühren umgelegt.

Um die Unterdeckung nun auszugleichen, ist eine Erhöhung der Marktstandsgebühren um 38 % erforderlich.

Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandsgebührensatzung vom 22.01.1986 in der derzeit geltenden Fassung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt:

a.)Tarifzone I

1,66 € durch den Betrag 2,29 €/qm Standfläche

b.)Tarifzone II

1,50 € durch den Betrag 2,07 €/qm Standfläche

c.)Tarifzone III

1,30 € durch den Betrag 1,79 €/qm Standfläche

Somit hat beispielsweise ein Marktbeschicker mit einer Standfläche von 20,00 qm in der

Tarifzone II ab 01.01.2013 den Betrag von 41,40 € statt 30,00 € monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer und anteilige Sondernutzung zu zahlen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Es sind Mehreinnahmen in Höhe von 40.470,– € jährlich zu erwarten.

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Projekt: Marktstandsgebühren

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Worum geht es?

Die Gebühren für Marktstände auf städtischen Wochenmärkten steigen deutlich. Warum ist das nötig?

Projekt

Marktstandsgebühren

Auch: Wochenmarktgebühren

Kategorien

WirtschaftHaushalt & Finanzen

Schlagworte

GebührenanpassungKostensteigerungMarktstandbetreiber

Betroffene Gruppen

MarktbeschickerGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details