Ratsantrag 240/16 der SPD-Fraktion des Rates der Stadt Aachen zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung in der Sozialhilfe sowie im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Basis des Gesetzes zur Bildung der StädteRegion Aachen vom 26.02.2008 hat die Stadt Aachen mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 17.12.2007 unter anderem die Aufgaben des Trägers der Grundsicherung nach dem SGB II und die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII auf die StädteRegion übertragen.
Für die mit Ratsantrag 240/16 zur Beschlussfassung formulierten Aufträge an die Verwaltung ist somit die StädteRegion Aachen allein zuständig.
Ein inhaltsgleicher Antrag wurde durch die SPD-Fraktion an den StädteRegionstag gerichtet.
Mit der als Anlage 1 beigefügten Vorlage nimmt die Städteregionsverwaltung Stellung.
Ergänzend ist festzuhalten, dass Herr Sozialdezernent Schabram in der Sitzung des städteregionalen Sozialausschusses am 22.11.12 erklärt hat, dass bei Bewährung der Vereinbarung mit dem Mieterschutzbund diese auf die LeistungsbezieherInnen nach dem SGB XII ausgedehnt wird.
Die Sozialverwaltung der Stadt Aachen begrüßt diese Absicht und hat für den Fall, dass die StädteRegion die Sondermitgliedschaft den SGBXII-BezieherInnen nicht ermöglichen will, für 2013 Mittel in Höhe von 1000 bereit gestellt.
Dokument
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KI-Analyse
Projekt
Kosten der Unterkunft in der Sozialhilfe
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Geändert
- 23.2.2026