Mitteilungen der Verwaltung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Verwaltung informiert über die Wiederherstellung von Bänken, die Kontrolle von Bezirksvertretungsbeschlüssen und die Parkproblematik in einem Wohngebiet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Wiedereinbau von Bänken an der Grünfläche zwischen den Straßen Auf der Kier und
Schleidener Str.
Antrag der SPD-BF vom 04.12.2012
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit:
Von den vorhandenen drei Bänken wurden zwei bereits mit Papierkorb wieder aufgestellt.
Bei der dritten Bank ist beim Ausbau ein Fuß gebrochen und die Bank wurde zur Reparatur durch die beauftragte Firmaeingelagert.
Mit Fertigstellung der Maßnahme wird auch diese Bank wieder aufgestellt.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
2.Beschlusskontrolle zur Überwachung der Durchführung der Beschlüsse der
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim
Antrag der CDU-BF vom 17.06.2012
Als Anlage ist eine tabellarische Übersicht der Beschlüsse der Bezirksvertretung der laufenden Legislaturperiode 2009 2014 beigefügt.
3.Parkproblematik am Hochhausring in Aachen-Walheim
Anfrage von Ratsherrn Bernd Krott, Sprecher der SPD-BF, vom 04.12.2012
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit:
Die in Walheim eingesetzten städtischen Überwachungskräfte haben im Rahmen ihrer
personellen Möglichkeiten die Parksituation im Hochhausring über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen wiederholt inAugenschein genommen. Anhand dieser Kontrollfahrten wurde festgestellt, dass im Bereich Hochhausring lediglichKleintransporter und keine Fahrzeuge über 7,5 t abgestellt waren.
Danach § 12 Abs. 3 a StVO lediglich mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mitKraftfahrzeuganhängem über 2 t zulässiges Gesamtgewicht in reinen und allgemeinen Wohngebieten das regelmäßige
Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist, bestand keine Veranlassung,an den vor Ort vorgefundenen leichteren Kastenwagen gebührenpflichtige Verwarnungen auszustellen. Auchwurden bei den verschiedenen Ortsbesichtigungen die '5 rn-Zonen' an Kreuzungen und Einmündungen eingehalten,
sodass auch hier keine Verwarnungen erteilt wurden.
Die von der SPD-Bezirksfraktion gestellte Frage 'Dürfen diese großen Fahrzeuge an dieser
Stelle parken?" muss ichdeshalb eindeutig bejahen, da sie gegen keine gesetzlichen Vorschriften verstoßen. Es sind auch keinerlei Verkehrsbehinderungenfür die Müllabfuhr oder Rettungseinsätze durch diese Fahrzeuge .gemeldet worden, woraus ein Anlassbestehen könnte, weiter reglementierend vor Ort tätig zu werden. Allein das optische Erscheinungsbild der Kleintransporterin Wohnstraßen stellt keine straßenverkehrsrechtliche Notwendigkeit für Verkehrsbeschränkungen dar.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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Worum geht es?
Die Verwaltung informiert über die Wiederherstellung von Bänken, die Kontrolle von Bezirksvertretungsbeschlüssen und die Parkproblematik in einem Wohngebiet.
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
KenntnisnahmeVerfahrensstand
AbgeschlossenBezirk
Kornelimünster/WalheimModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 23.2.2026