Vorlage·FB 51/0241/WP16·17. April 2013

Neuausrichtung der Arbeit des Euregionalen Medienzentrums - Nebenabrede zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Das Euregionale Medienzentrum soll neu ausgerichtet werden, um den Anforderungen der digitalen Medienbildung gerecht zu werden. Wie sieht die Zukunft der Medienpädagogik aus?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die beigefügte Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums Aachen, vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, zu beschließen und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 30.06.2013 mit Wirkung zum 31.12.2014 zu kündigen.
  3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses und vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, dem damaligen Kreis Aachen (heute StädteRegion Aachen) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens durch die beigefügten Nebenabrede zu ergänzen und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 31.06.2013mit Wirkung zum 31.12.2014 zu kündigen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage:

Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 20.11.2012 mit der Neuausrichtung der inhaltlichen Arbeit des Euregionalen Medienzentrums beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, die öffentlich rechtliche Vereinbarung vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Medienwelt und im Bereich der audio-visuellen Medien den heutigen Gegebenheiten anzupassen.

Der Schulausschuss der StädteRegion hat in seiner Sitzung am 21.11.2012 ebenfalls den Beschluss gefasst, die öffentlich rechtliche Vereinbarung über die Grundlagen für das gemeinsame Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen den aktuellen Entwicklungen anzupassen.

Ein formeller Beschluss des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Gleichwohl besteht auch dort, wie der Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft mitteilte, die Absicht, einer entsprechenden ergänzenden Vereinbarung zuzustimmen.

Die öffentlich rechtliche Vereinbarung kann erst zum 30.06.2013 mit Wirkung zum 31.12.2014 gekündigt werden. Bis dahin soll über eine Nebenabrede die Neukonzeption realisiert werden.

2. Vorschlag zur Umsetzung

Vor dem Hintergrund dieser Beschlüsse wurde unter Einbezug des Fachbereiches Recht und Versicherung die beigefügte Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums Aachen formuliert und entwickelt.

Nach Auskunft des Fachbereiches Recht und Versicherung ist neben der Verabschiedung dieser Ergänzung durch den Rat der Stadt Aachen und den StädteRegionstag, sowie der Zustimmung des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch die entsprechende Genehmigung der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde im Nachhinein erforderlich.

Die Fachverwaltung spricht sich dafür aus, die beigefügte Nebenabrede (siehe Anlage 1) als Ergänzung zur weiterhin bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 10.09.1999, nach vorheriger Empfehlung der beiden Schulausschüsse in Stadt und StädteRegion Aachen als bindend durch den Städteregionstag und den Rat der Stadt verabschieden zu lassen.

Auf das Positionspapier der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, sowie des Landesarbeitskreises kommunaler Medienzentrum NRW aus dem Jahr 2012 mit dem Titel „Medienbildung ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe“, wird Bezug genommen (siehe Anlage 2). Die wesentlichen Inhalte dieses Positionspapiers wurden in der künftigen Aufgabenbeschreibung (vgl. §2 des Entwurfs der Nebenabrede) berücksichtigt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Reduzierung der laufenden Kosten um voraussichtlich 124.000,00 € pro vollem Kalenderjahr (davon Stadt 68.200,00 €, StädteRegion 55.800,00 €) ab Umsetzung.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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Worum geht es?

Das Euregionale Medienzentrum soll neu ausgerichtet werden, um den Anforderungen der digitalen Medienbildung gerecht zu werden. Wie sieht die Zukunft der Medienpädagogik aus?

Projekt

Neuausrichtung Euregionales Medienzentrum

Auch: Medienzentrum Aachen

Kategorien

BildungDigitalisierung

Schlagworte

MedienbildungÖffentlich-rechtliche VereinbarungMedienpädagogik

Betroffene Gruppen

SchülerLehrkräfteBildungseinrichtungen

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details