Vorlage·FB 23/0371/WP16·19. März 2013

Immobilien der Bundesrepublik DeutschlandAktueller Sachstand / Gespräch mit der BImA

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie geht die Stadt mit bundeseigenen Immobilien um? Ein Überblick über mögliche Nutzungen für Kasernenstandorte und studentisches Wohnen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs – und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Februar 2013 führte die Verwaltung ein Gespräch mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, unter anderem wurden folgende Punkte besprochen:

1.Kasernenstandort

Der BIMA liegen keine Informationen zur Aufgabe eines Kasernenstandorts in Aachen vor. Das Bundesministerium für Verteidigung hat den Stationierungsbeschluss im vergangenen Jahr offengelegt. Aachen ist demnach nicht betroffen. Darüber hinausgehende Änderungen sind nicht zu erwarten.

Diese Aussage deckt sich mit der Aussage des Standortältesten. Dieser hatte bereits im Herbst 2012 gegenüber der Verwaltung erklärt, dass der Standort Aachen als Ausbildungsstandort von der Strukturreform der Bundeswehr nicht betroffen sei und Kapazitäten in Aachen nicht abgebaut würden.

Mittelfristig ist daher nicht davon auszugehen, dass zurzeit militärisch genutzte Flächen für andere Nutzungen zur Verfügung stehen, dazu gehört auch die temporäre Nutzung militärisch genutzter Gebäude für das studentische Wohnen.

2.Studentisches Wohnen

Hier liegt eine durch das Bundesministerium der Finanzen, aufgrund einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Herlitzius, zur Verfügung gestellte Immobilienliste vor. Diese Liste enthält sämtliche Liegenschaften der BIMA auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Gegenstand der Anfrage war die Bitte um Prüfung, inwieweit derzeit ungenutzte bundeseigene Immobilien in Universitätsstädten kurzfristig als Studentenwohnungen geeignet seien bzw. welche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen hierfür notwendig wären.

Hierzu erklärte die BIMA, dass der bundeseigene Gebäudebestand in Aachen grundsätzlich in zwei Kategorien zu teilen sei. Entweder seien die Gebäude in Nutzung (viele Mietverträge seien langfristig abgeschlossen worden) oder die Gebäude wären ungenutzt, aber nicht ohne erheblichen finanziellen Aufwand zu Wohnzwecken geeignet. Von den Gebäuden der zweiten Kategorie wolle sich die BIMA mittelfristig trennen. Einige davon stehen aktuell zum Verkauf.

Es wurde vereinbart, dass die BIMA die einzelnen Mietverhältnisse noch einmal kurzfristig prüft. Sollten im Einzelfall Wohneinheiten frei werden, werden diese auch dem studentischen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt.

3.Flächen für temporäres Wohnen

Zu klären war, inwieweit bundeseigene Grundstücke ggf. für temporäres studentisches Wohnen zur Verfügung gestellt werden können. Hierzu wurde im Vorfeld seitens der Verwaltung die unter Punkt 2 angegebene Immobilienliste gründlich geprüft (Bebaubarkeit, Erschließung, etc). Man kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass hier seitens der BImA kein geeignetes Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann (fehlende Möglichkeit der Bebauung, falsche Lage, Altlasten).

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Dokument

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Wie geht die Stadt mit bundeseigenen Immobilien um? Ein Überblick über mögliche Nutzungen für Kasernenstandorte und studentisches Wohnen.

Projekt

Bundesimmobilien Aachen

Auch: BImA, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Kategorien

WohnenStadtentwicklung

Schlagworte

ImmobiliennutzungStudentisches WohnenFlächennutzung

Betroffene Gruppen

StudentenInvestorenAnwohner

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details