III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte ) -hier:- Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Im Gewerbepark Brand wird der Bebauungsplan geändert, um Verkehrsflächen neu zu ordnen. Anwohnerbedenken wurden geprüft, sind aber nicht Gegenstand dieser Planänderung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Außerdem empfiehlt er dem Rat, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
hier:- Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
- Eingaben Anwohnerinitative
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 06.03.2013 wurden von der Anwohnerinitiative zwei Schreiben an die Bezirksvertretung Aachen-Brand und ein Flugblatt an die Bürger des Brander Nordviertels geschickt. Es wurde geprüft, ob diese Schreiben für die beabsichtigte III. Änderung relevant sind.
Die Initiative widerspricht den Darstellungen der Verwaltung und weist darauf hin, dass bereits der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 828 A die Zufahrtsbeschränkung auch für die Zufahrten zum Grundstück der ehem. Tuchfabrik Chmel von der Eckenerstraße aus festsetzt. Sie verweist auf das Ziel des Bebauungsplanes, die angrenzenden Wohnbereiche von Gewerbeverkehren freizuhalten. Damit dieses Ziel erreicht würde, wäre ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Aachen und dem Eigentümer des betroffenen Grundstückes gefasst worden, in dem die Erschließungssituation des Grundstückes geregelt wurde.
Im städtebaulichen Vertrag vom 11.12.2008, der zwischen dem Eigentümer des betreffenden Grundstückes und der Stadt Aachen geschlossen wurde, ist die Erschließung von der Nordstraße und deren Aufgabe nach Herstellung der Erschließungsanlage vom Gewerbepark Brand geregelt. Die zwei Zufahrten von der Eckenerstraße aus sind nicht Gegenstand des städtebaulichen Vertrages.
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt entlang der Eckenerstraße eine Beschränkung der Zufahrten fest. Diese Festsetzung betrifft aber nicht die zwei Zufahrten von der Eckenerstraße aus.
Die Stellungnahmen der Anwohnerinitiative sind nicht relevant für die beabsichtigte III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A, da sich die negativen Einwendungen nicht auf die beabsichtigte Verschiebung der Verkehrsfläche innerhalb des Gewerbeparks Brand beziehen. Die Einwendungen beziehen sich auf einen Bereich, der nicht mehr Gegenstand der III. Änderung ist.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
4 Straßen
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Projekt: Gewerbepark Brand
Zum ProjektDie Stadt Aachen berichtet über den Stand der Vermarktung von Gewerbegrundstücken im Gewerbepark Brand.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Worum geht es?
Im Gewerbepark Brand wird der Bebauungsplan geändert, um Verkehrsflächen neu zu ordnen. Anwohnerbedenken wurden geprüft, sind aber nicht Gegenstand dieser Planänderung.
Projekt
Gewerbepark Brand
Auch: Bebauungsplan 828 A, Camp Pirotte
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
BrandModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026