Gewerbepark Brand·16 VorlagenKI
Vorlage·FB 61/0844/WP16-3·11. April 2013

III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte ) -hier:- Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Inhalt

Beratungsfolge

Verwiesen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Im Gewerbepark Brand wird der Bebauungsplan geändert, um Verkehrsflächen neu zu ordnen. Anwohnerbedenken wurden geprüft, sind aber nicht Gegenstand dieser Planänderung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Außerdem empfiehlt er dem Rat, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Sat­zung zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -

hier:- Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung

- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

  1. Eingaben Anwohnerinitative

Zur Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 06.03.2013 wurden von der Anwohnerinitiative zwei Schreiben an die Bezirksvertretung Aachen-Brand und ein Flugblatt an die Bürger des Brander Nordviertels geschickt. Es wurde geprüft, ob diese Schreiben für die beabsichtigte III. Änderung relevant sind.

Die Initiative widerspricht den Darstellungen der Verwaltung und weist darauf hin, dass bereits der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 828 A die Zufahrtsbeschränkung auch für die Zufahrten zum Grundstück der ehem. Tuchfabrik Chmel von der Eckenerstraße aus festsetzt. Sie verweist auf das Ziel des Bebauungsplanes, die angrenzenden Wohnbereiche von Gewerbeverkehren freizuhalten. Damit dieses Ziel erreicht würde, wäre ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Aachen und dem Eigentümer des betroffenen Grundstückes gefasst worden, in dem die Erschließungssituation des Grundstückes geregelt wurde.

Im städtebaulichen Vertrag vom 11.12.2008, der zwischen dem Eigentümer des betreffenden Grundstückes und der Stadt Aachen geschlossen wurde, ist die Erschließung von der Nordstraße und deren Aufgabe nach Herstellung der Erschließungsanlage vom Gewerbepark Brand geregelt. Die zwei Zufahrten von der Eckenerstraße aus sind nicht Gegenstand des städtebaulichen Vertrages.

Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt entlang der Eckenerstraße eine Beschränkung der Zufahrten fest. Diese Festsetzung betrifft aber nicht die zwei Zufahrten von der Eckenerstraße aus.

Die Stellungnahmen der Anwohnerinitiative sind nicht relevant für die beabsichtigte III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A, da sich die negativen Einwendungen nicht auf die beabsichtigte Verschiebung der Verkehrsfläche innerhalb des Gewerbeparks Brand beziehen. Die Einwendungen beziehen sich auf einen Bereich, der nicht mehr Gegenstand der III. Änderung ist.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

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Projekt: Gewerbepark Brand

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Die Stadt Aachen berichtet über den Stand der Vermarktung von Gewerbegrundstücken im Gewerbepark Brand.

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WirtschaftProblem erkannt26. Apr. 2012 – 28. Aug. 202416 Vorlagen
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Worum geht es?

Im Gewerbepark Brand wird der Bebauungsplan geändert, um Verkehrsflächen neu zu ordnen. Anwohnerbedenken wurden geprüft, sind aber nicht Gegenstand dieser Planänderung.

Projekt

Gewerbepark Brand

Auch: Bebauungsplan 828 A, Camp Pirotte

Kategorien

StadtentwicklungWirtschaft

Schlagworte

BebauungsplanGewerbegebietVerkehrsplanung

Betroffene Gruppen

Anwohner BrandGewerbetreibende

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Brand

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details