Vorlage·FB 52/0061/WP16·13. Juni 2013

Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagenauf städtischen Sportplatzanlagen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Beleuchtung auf zwei Aachener Sportplätzen entspricht nicht mehr den Standards – was wird unternommen?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, dass in diesem Jahr die Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Kunstrasenplatz Romerich erneuert werden soll.

Er spricht sich des Weiteren dafür aus im nächsten Jahr die Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Kunstrasenplatz Hasselholzer Weg zu erneuern. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der entsprechenden Mittelbereitstellung und –freigabe und vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2014 durch den Rat der Stadt Aachen.

In Vertretung

(Rombey)

Stadtdirektor

Erläuterungen

Erläuterungen:

In den letzten Jahren ist im Zusammenhang mit der Umwandlung von Tennenspielfeldern in Kunstrasen auch die jeweilige Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert worden. Dies ist bei den ersten umgewandelten Sportplätzen nicht immer erfolgt.

Durch das Gebäudemanagement wurden die auf den Sportplätzen vorhandenen Trainingsbeleuchtungsanlagen hinsichtlich ihres Zustandes, der notwendigen Ausleuchtung des Spielfeldes, des Alters usw. untersucht.

Nach der Beurteilung des Gebäudemanagements sind vorrangig die Trainingsbeleuchtungsanlagen auf folgenden Sportplätzen erneuerungsbedürftig:

1.Sportplatz Romerich

2.Sportplatz Hasselholzer Weg

Die Sportplätze Romerich und Hasselholzer Weg wurden 2007 bzw. 2006 in Kunstrasen umgewandelt. Damals ist man davon ausgegangen, dass die vorhandenen Trainingsbeleuchtungsanlagen noch nicht erneuerungsbedürftig sind.

Es handelt sich auf beiden Sportplätzen um Trainingsbeleuchtungsanlagen, die vor über 30 Jahren errichtet wurden. Sie bestehen aus jeweils zwei etwa 22 m hohen Masten mit je 4 Strahlern (2.000 Watt). Beleuchtungsmessungen ergaben, dass insbesondere in den Eck- und Randbereichen auf den beiden Kunstrasenplätzen der DIN-Wert von 80 lux erheblich unterschritten ist.

Die Anlagen entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard, der u. a. von einer 6-Mast-Anlage mit insgesamt 8 Strahlern ausgeht, um eine gleichmäßige Ausleuchtung der Spielfläche zu erreichen. Hinzu kommt, dass die Blendung von benachbarten Wohnbebauungen usw. nicht die heute gültigen Vorschriften erfüllt.

Für den Sportplatz Romerich hat es in den vergangenen zwei Jahren verstärkt Klagen des FC Eintracht 1920 Kornelimünster e. V., der Hauptnutzer des Kunstrasenspielfeldes ist, über die Ausleuchtung des Spielfeldes, den häufigen Ausfall von Lampen usw. gegeben. Der Verein führt an, dass der geregelte Trainings- und Wettkampfbetrieb hierdurch beeinträchtigt wird.

Der Verein prüft derzeit, ob er sich durch evtl. von einem Sponsor bereitgestellte Lampen an der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage beteiligen könnte. Das Ergebnis ist jedoch noch offen.

Beim Sportplatz Hasselholzer Weg ist es vor einiger Zeit zu Beschwerden aus dem Bereich der Anwohner über die Blendwirkung der Trainingsbeleuchtungsanlage gekommen. Es konnte durch Gespräche mit dem Beschwerdeführer erreicht werden, dass die Blendwirkung hingenommen wird.

Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass bei erneuten Beschwerden immer wieder solche Lösungen vereinbart werden können. Daher ist auch hier eine Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage erforderlich.

Nach einer groben Kostenermittlung werden die Kosten für die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Kunstrasenplatz Romerich auf rd. 75.000 € und auf dem Kunstrasenspielfeld Hasselholzer Weg auf rd. 100.000 € geschätzt.

Auf dem Sportplatz Hasselholzer Weg ist von einem erhöhten Kostenaufwand auszugehen, da hier neben der Kunststofflaufbahn an einer Längsseite ein Bestand alter, großer Bäume vorhanden ist, was die Kabelverlegung, Fundamentherstellung usw. erschwert und an der gegenüberliegenden Längsseite das Gelände zu einem Hang ansteigt.

2013 und 2014 sind jeweils Mittel in Höhe von 75.000 € für die Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagen veranschlagt. (PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2 / Sachkonto 78310000) Da es sich bei der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlagen um eine sog. Fortführungsmaßnahme handelt, ist die Finanzierung über die Restmittel sowie die jeweiligen Haushaltsansätze gegeben.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

75.000 €

75.000 €

150.000 €

150.000 €

225.000 €

225.000 €

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

Karte wird geladen…

Dokument

PDF-Viewer wird geladen...

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Beleuchtung auf zwei Aachener Sportplätzen entspricht nicht mehr den Standards – was wird unternommen?

Projekt

Erneuerung Sportplatzbeleuchtung

Auch: Trainingsbeleuchtung Sportplätze

Kategorien

Sport

Schlagworte

SportstättenSicherheitInfrastrukturVereinsförderung

Betroffene Gruppen

SportvereineAnwohner

Handlungstyp

Sanierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
23.2.2026
Technische Details