Antrag der SPD-Fraktion vom 19.06.2012Änderung der Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) vom 06.02.2001
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stellplatzsatzung der Stadt wird angepasst – mit neuen Zonen und moderaten Gebührenanpassungen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.
Der Mobilitätsausschussnimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Veranlassung eines Antrages der SPD-Fraktion vom 19.06.2012 hatte der Fachbereich 63 die bestehende Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) vom 06.02.2001 überprüft sowie mit Satzungen anderer Kommunen abgeglichen, die Ergebnisse wurden im Planungsausschuss am 08.11.2012 vorgestellt.
Danach war festzustellen, dass die Aachener Satzung einerseits sehr differenziert aufgestellt ist, zum anderen sind die Ablösebeträge verhältnismäßig günstig im Vergleich zu anderen Städten. Dies ist grundsätzlich investorenfreundlich, die günstigen Tarife gerade für Wohnnutzungen begünstigen gerade das Wohnen in der Innenstadt, andere Sondertarife erleichtern Nutzungsänderungen.
Die mit einer Änderung der Stellplatzsatzung verbundenen Auswirkungen wurden im Rahmen einer interfraktionellen Abstimmung am 13.12.2012 diskutiert. Dabei bestand Einvernehmen, dass sich die Satzung – auch in ihrer differenzierten Struktur – bewährt hat und lediglich moderate Änderungen bzw. Anpassungen erfolgen sollen.
So soll insbesondere die Aufteilung in 4 Zonen sowie die Differenzierung in Wohnen, Sonstige Nutzungen, geförderte bzw. begünstigte Nutzungen, Nutzungsänderungen, Baulücken sowie städtebaulich bedeutsame Vorhaben nach § 3 der Satzung erhalten bleiben.
Die Ablösebeträge für Sonstige Vorhaben (§ 3 b) werden geringfügig um ca. 10 % erhöht:
alt: | neu: | ||||
Gebietszone I | € | 5.250,- | € | 6.000,- | |
Gebietszone II | € | 4.350,- | € | 4.800,- | |
Gebietszone III | € | 2.850,- | € | 3.100,- | |
Gebietszone IV | € | 1.650,- | € | 1.900,- | |
Die Ablösebeträge für Nutzungsänderungen (§ 3 d) werden deutlich angehoben auf dann 50% des Betrages für die Neuerrichtung:
alt: | neu: | ||||
Gebietszone I | € | 875,- | € | 3.000,- | |
Gebietszone II | € | 725,- | € | 2.400,- | |
Gebietszone III | € | 475,- | € | 1.550,- | |
Gebietszone IV | € | 275,- | € | 950,- | |
Die Ablösebeträge für Wohnnutzungen (§ 3 a) sollen hingegen unverändert bleiben:
Gebietszone I | € | 4.375,- |
Gebietszone II | € | 3.625,- |
Gebietszone III | € | 2.375,- |
Gebietszone IV | € | 1.375,- |
Die Aufteilung in 4 Zonen soll grundsätzlich erhalten bleiben, jedoch werden bestimmte Bereiche in Teilen angepasst (s. auch Anlagenkarte mit Eintragung der Änderungen).
das Frankenberger Viertel wird neu der Zone II statt der Zone III zugeordnet,
die Bereiche Campus Melaten und Campus West sind nunmehr insgesamt der Zone III statt (Campus Melaten) der Zone IV zugeordnet,
die Ortslagen Brand, Haaren, Eilendorf, Laurensberg und Richterich sollen im Ortskern jeweils der Zone III zugeordnet werden,
der Bereich zwischen dem Ortskern Brand und der Debyestraße wird gleichfalls der Zone III zugeordnet.
Gleichzeitig wird die Neufassung der Stellplatzsatzung genutzt, zum einen die Straßenliste redaktionell auf den neuesten Stand zu bringen und die in den vergangenen Jahren neu benannten Straßen der Liste hinzuzufügen, zum anderen wird die Zuordnung zu den Gebietszonen in den Randbereichen in § 2 Abs. 2 klargestellt. Schließlich kann die bisherige doppelte Ausweisung mit DM-Beträgen entfallen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
Karte wird geladen…
Dokument
Weitere Dokumente (5)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Projekt: Stellplatzsatzung Aachen
Zum ProjektDie Stadt Aachen passt die Stellplatzsatzung an, um die zumutbare Entfernung für Stellplätze zu erhöhen. Für Wohnbauvorhaben gilt eine maximale Entfernung von 300 Metern, für andere Bauvorhaben 500 Meter.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stellplatzsatzung der Stadt wird angepasst – mit neuen Zonen und moderaten Gebührenanpassungen.
Projekt
Stellplatzsatzung Aachen
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 23.2.2026