Vorlage·FB 61/0915/WP16·11. Juli 2013

Rolandstraße;hier: VerkehrsberuhigungSPD-Antrag vom 07.09.2010 und vom 22.01.2013

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie lässt sich der Verkehr in der Rolandstraße beruhigen? Anwohner fordern seit Jahren Maßnahmen für mehr Sicherheit in einer Wohnstraße mit hohem Radverkehrsaufkommen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstand:

In den Anträgen der SPD-Fraktion vom 07.09.2010 und 22.01.2013 wird im Bereich der Einmündung Rolandstraße in die Magratenstraße (südwestliches Ende) ein Rückbau der Fahrbahn mittels beidseitiger Anlegung von Grünflächen beantragt.

Die Roland- wie auch die Magratenstraße sind Wohnstraßen und liegen in einer 30 km/h-Zone. Die Rolandstraße ist im Bereich der Einmündung Magratenstraße in Richtung Passstraße mit dem StVO Z. 267 (Verbot der Einfahrt) mit dem Zusatz StVO Z. 1022-10 (Radfahrer frei) ausgeschildert. Dieser Straßenabschnitt ist eine „unechte Einbahnstraße“ und für Zweirichtungsverkehr befahrbar.

Beide Straßen befinden sich in der laut Prioritätenliste (Beschluss 2011) für 2013 zur Voruntersuchung vorgesehenen Bewohnerparkzone „E“ (Elsa-Brandström-Straße).

Seitens der Verwaltung war beabsichtigt, den Ratsantrag im Zusammenhang mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ zu behandeln, da zum Zeitpunkt des Ratsantrages noch die im Jahr 2006 beschlossene Prioritätenliste Gültigkeit hatte. Hiernach wäre die Zone „E“ direkt nach der Zone „T“ (Thomashofstraße/Einrichtung 2012) voruntersucht worden.

Die Verkehrserhebung und auch die Geschwindigkeitsmessungen konnten bzw. können aufgrund personeller Engpässe nur mit Verzögerungen durchgeführt werden. Die Geschwindigkeitsmessungen sind für Herbst 2013 terminiert.

Verkehrserhebung

Am 06.06.2013 wurde im Knoten Magratenstraße/Rolandstraße in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr eine Verkehrszählung durchgeführt.

Es wurden im gesamten Zeitraum 149 Fahrzeuge erfasst, die verbotswidrig in die Rolandstraße Richtung Passstraße fuhren. Die 149 Fahrzeuge teilten sich auf in

20 Fahrzeuge davon 1 Zweirad aus der Magratenstraße aus Richtung Krefelder Straße,

10 Fahrzeuge davon 6 Zweiräder aus der Magratenstraße aus Richtung Stadtpark,

119 Fahrzeuge davon 73 Zweiräder aus der Rolandstraße aus Richtung Rolandplatz

kommend.

Eine Differenzierung der Zweiräder zwischen Fahrräder und Motorräder konnte bis zur Vorlagenerstellung nicht ermittelt werden. Hierüber wird in der Sitzung mündlich berichtet.

Während der gesamten Zählzeit fuhren 356 Kfz aus Richtung Passstraße kommend in den Knoten (siehe Anlage 2).

Fazit

Die Zahlen belegen ein sehr geringes Verkehrsaufkommen in der Rolandstraße. Die Erhebung belegt ebenfalls, dass das Einfahrverbot missachtet wird. Die im Beobachtungszeitraum festgestellten 69 PKW´s zeigen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt.

Bei dem geringen Verkehrsaufkommen aus Richtung Passstraße wäre ein beidseitiges Vorziehen der Gehwege im Einmündungsbereich in die Magratenstraße mit einer Restfahrbahnbreite von 3,50 m allerdings nicht effektiv. Ein verbotswidriges Einfahren könnte damit nicht unterbunden werden.

Vor einer Festlegung möglicher Maßnahmen sollten zunächst die Ergebnisse der Geschwindigkeitserhebungen abgewartet werden. Im Anschluss wird die Verwaltung erneut berichten.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

5 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie lässt sich der Verkehr in der Rolandstraße beruhigen? Anwohner fordern seit Jahren Maßnahmen für mehr Sicherheit in einer Wohnstraße mit hohem Radverkehrsaufkommen.

Projekt

Verkehrsberuhigung Rolandstraße

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

VerkehrssicherheitRadverkehrTempo-30-ZoneWohnumfeld

Betroffene Gruppen

AnwohnerRadfahrerFußgänger

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details