III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A- Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -hier:- Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet in Brand wird angepasst, um eine Verkehrsfläche zu verschieben und die Erschließung eines Grundstücks zu verbessern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig. Aufgrund der in absehbarer Zeit geänderten Erschließungssituation und dem Wunsch eines Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. Die III. Änderung umfasste zwei Bereiche im Bebauungsplan Nr. 828 A. Zum Einen sollte die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche im neuen Gewerbepark Brand, die der Erschließung des Grundstückes der ehemaligen Tuchfabrik Chmel vom Gewerbepark aus dient, nach Süden hin, um ca. 6,0m verschoben werden. Zum Anderen sollte die Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik Chmel von der Eckener Straße aus auf bestimmte Verkehre beschränkt werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand und der Planungsausschuss hatten in ihren Sitzungen am 14.und 15.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch an der III. Änderung zu beteiligen.
- Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung
Von der geplanten Verschiebung der Verkehrsfläche im Gewerbepark Brand ist nur der Eigentümer, der diesen Wunsch selbst an die Verwaltung herangetragen hat, betroffen. Daher konnte auf eine Beteiligung verzichtet werden.
Das Thema „Änderung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik der Fa. Chmel“ ist nicht mehr Gegenstand des Verfahrens, da eine Beschränkung der Zufahrten für Fahrzeuge über 3,5 t ab dem 01.01.2014 im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen wird. Daher erübrigt sich die ursprünglich angedachte Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Zufahrten. Eine Abwägung hierüber ist nicht erforderlich.
3.Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung
Auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange konnte verzichtet werden, da keine Betroffenheit durch diese Änderung vorliegt.
4.Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Da die Zufahrtssituation an der Eckener Straße auf anderem Wege geregelt wird, schlägt die Verwaltung vor, den Planbereich der III. Änderung zu verkleinern und das Verfahren nur für den verkleinerten Bereich mit der Verschiebung der Verkehrsfläche weiterzuführen. Außerdem schlägt die Verwaltung vor, die III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand - in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
5.Finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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Projekt: Gewerbepark Brand
Zum ProjektDie Stadt Aachen berichtet über den Stand der Vermarktung von Gewerbegrundstücken im Gewerbepark Brand.
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Worum geht es?
Ein Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet in Brand wird angepasst, um eine Verkehrsfläche zu verschieben und die Erschließung eines Grundstücks zu verbessern.
Projekt
Gewerbepark Brand
Auch: Bebauungsplan Nr. 828 A
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
BrandModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026