Sicherung der Kreuzung Brander-Feld-Weg/Vennbahnweg;Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 09.06.2013
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Soll der Brander-Feld-Weg sicherer für Fußgänger werden? Die Verwaltung prüft Maßnahmen zur Verkehrsregelung an der Kreuzung mit dem Vennbahnweg.
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach auf dem Vennbahnweg keine geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen in Höhe der Kreuzung Brander-Feld-Weg erfolgen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Brander-Feld-Weg ist ein in wassergebundener Decke gestalteter und zur dortigen Grünanlage gehörender Weg, der die Schagenstraße mit der Wilhelm-Ziemons-Straße bzw. der Schwimmhalle verbindet. In der Kreuzung mit dem Vennbahnweg ist die Gestaltung so gewählt, dass der asphaltierte Vennbahnweg durchgezogen ist und der geschotterte Brander-Feld-Weg aus beiden Richtungen daran endet. Da der Brander-Feld-Weg nicht gewidmet ist, sondern nur eine Städtische Grünanlage darstellt, ist eine „Vorfahrtsregelung“ wie bei 2 gleichberechtigten und niveaugleich aufmündenden Fahrbahnkörpern an dieser Stelle nicht erforderlich. Die Fußgänger dürfen den Vennbahnweg nur innerhalb geeigneter Verkehrslücken überqueren bzw. auf ihn einbiegen.
Seit Ausbau des Vennbahnweges bis zur Grenze Raeren und darüber hinaus bis nach Luxemburg bestehen immer wieder Wünsche, den Vennbahnweg als Premiumradweg aufzuwerten und ihn an Kreuzungen mit gering befahrenen Gemeindestraßen vielleicht sogar zu bevorrechtigen, um den Radfahrkomfort für die touristischen Benutzer des Vennbahnradweges weiter zu verbessern. Zu diesem Ziel wäre eine antragsgemäße Beeinträchtigung der Fahrradfahrer absolut kontraproduktiv.
Die im Antrag als Vergleich herangezogene Gestaltung des Vennbahnradweges in Höhe der Kreuzung Halfenstraße ist erfolgt, um die Radfahrer beim Überqueren der durchgehenden Halfenstraße mit landwirtschaftlichem Verkehr und zugelassenem Radverkehr auf ihre untergeordnete verkehrsrechtliche Position und Wartepflicht hinzuweisen. An der Kreuzung Brander-Feld-Weg ist der Vennbahnweg bevorrechtigt, was eine Geschwindigkeitsdrosselung weder fahrtechnisch komfortabel noch verkehrsrechtlich notwendig macht. Sollten die Fußgänger und möglicherweise auch den Brander-Feld-Weg nutzende Fahrradfahrer an dieser Stelle ihre Unterordnung missachten, bestände die Möglichkeit, über Fußgängerversatzgitter den Brander-Feld-Weg abzuriegeln und somit eine rücksichtsvolle Querung des Vennbahnradweges zu erzwingen. Weiterhin wird die zwischenzeitlich auch wieder erfolgte Grünpflege der angrenzenden Hecke die Sicht aus Richtung Schagenstraße nach rechts für Fußgänger und in Schrittgeschwindigkeit ankommende Radfahrer verbessern. Der Stadtbetrieb wäre notfalls auch bereit, diese Heckensträucher dauerhaft zu entfernen und das Sichtdreieck so weit wie örtlich möglich aufzuweiten.
Da nach Mitteilung der Polizei in diesem Bereich in den letzten 6 Jahren seit 2008 kein einziger Verkehrsunfall aufgenommen werden musste, sieht die Verwaltung derzeit keine Notwendigkeit, Durchlaufbremsen in den Brander-Feld-Weg einzubauen. Sollte die Bezirksvertretung dies jedoch trotz der damit für Rollstuhlfahrer und Fahrräder mit Anhängern verbundenen Behinderungen beschließen, bestehen auch keine Bedenken gegen zwei Versatzgitter im Splittweg. Im Verlaufe des Vennbahnradweges als bevorrechtigter Wegeverbindung lehnt die Verwaltung jedoch bauliche Umgestaltungen oder Geschwindigkeitsbremsen jeglicher Art ab.
Betroffene Straßen
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5 Straßen
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Worum geht es?
Soll der Brander-Feld-Weg sicherer für Fußgänger werden? Die Verwaltung prüft Maßnahmen zur Verkehrsregelung an der Kreuzung mit dem Vennbahnweg.
Projekt
Verkehrssicherung Brander-Feld-Weg
Auch: Vennbahnweg Kreuzung, Brander-Feld-Weg
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RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
BrandModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026