Vorlage·B 03/0102/WP16·19. September 2013

ViktoriaalleeAbrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Neuausbau der Viktoriaallee führt zu Beitragspflichten für Anlieger. Die Stadt erhebt Ausbaubeiträge für die verbesserte Straßeninfrastruktur.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Viktoriaallee“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Straße Viktoriaallee wurde in den Jahren 2010 / 2011 neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, weil sich die jeweiligen Teileinrichtungen in einem sehr schlechten technischen Zustand befanden. Weitere Instandsetzungsarbeiten waren im Hinblick auf das Ausmaß der Schäden wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten.

Die Viktoriaallee wurde bereits vor dem Krieg erstmalig hergestellt. In Anbetracht des Alters der Erschließungsanlage sowie der nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen entsprechenden Bauweise kam lediglich ein kompletter Neuausbau in Betracht. Dies wurde auch zum Anlass genommen, die jeweiligen Teileinrichtungen in ihrer räumlichen Ausdehnung umzugestalten, um die Verkehrsflüsse zu verbessern und Unfallrisiken zu minimieren. Dabei wurden die eingegangenen Bürgereingaben soweit wie möglich berücksichtigt.

Die Fahrbahnwurde bei ihrer erstmaligen Herstellung in Natursteingroßpflaster angelegt und im Laufe der Jahre mit großflächigen Asphaltflicken überzogen. Im Zuge der o.a. Baumaßnahme erhielt sie einen Komplettausbau aus Splittmastixasphalt, einer Binderschicht, einer asphaltgebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht.

Vor dem Ausbau war das Parken innerhalb der Fahrbahn, im Bereich der Kirchenumfahrt auch auf den Gehwegen erlaubt. Durch den Neuausbau wurden erstmalig selbstständige Parkstreifen baulich angelegt. Hierbei wurde das Großpflaster verwendet, das zuvor im Fahrbahnbereich aufgenommen worden war. Die Bettung erfolgte auf Brechsand-Splittgemisch, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht.

Die Gehwege wurden in Betonsteinplatten im Diagonalverband und Bischofsmützen hergestellt. Der Unterbau besteht aus Brechsand-Splittgemisch, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht. Der Randabschluss entlang der Fassaden erhielt einen Natursteinpflasterstreifen. Zur Vorderseite wurden die Gehwege durch Naturbordsteine eingefasst.

Die Beleuchtungseinrichtungen waren veraltet und entsprachen nicht mehr dem heutigen Standard. Sie wurde im Rahmen der Baumaßnahme durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt, sodass sich die Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert hat.

Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungenentsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Es wurde eine neue Entwässerungsrinne in Form einer 3-zeiligen Natursteinpflasterrinne angelegt sowie neueDIN-gerechte Straßenabläufeeingebaut. Diese gewährleisten nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers.


Die Ausbaumaßnahme stellt eine nachmalige Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteilefür die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Die Einstufung der Straße „Viktoriaallee“ erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5Buchstabe b)SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwandergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrerGröße undAusnutzbarkeit.Unter Zugrundelegung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS ergeben sich zwei unterschiedliche Beitragssätze. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu

verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil derAbrechnung ist.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.000

1.600.000

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Maßnahmebezogene Einnahmen

292.221,31 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Worum geht es?

Der Neuausbau der Viktoriaallee führt zu Beitragspflichten für Anlieger. Die Stadt erhebt Ausbaubeiträge für die verbesserte Straßeninfrastruktur.

Projekt

Neuausbau Viktoriaallee

Kategorien

Haushalt & FinanzenStadtentwicklung

Schlagworte

ErschließungsbeitragStraßensanierungVerkehrsführung

Betroffene Gruppen

GrundstückseigentümerAnwohner Kornelimünster/Walheim

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details