II. Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 – Krefelder Straße/ Emmastraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Krefelder Straße, ehemaliger Alemannia-Zufahrt, Alemannia-Trainingsplatz, Emmastraße und Merowingerstraßehier:Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Anpassungen im Bebauungsplan ermöglichen den Neubau eines Unternehmens und passen Wohngebietsfestsetzungen an.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur II. Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 zur Kenntnis.
Er weist nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.
Weiterhin beschließt er die II. Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 – Krefelder Straße/ Emmastraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Krefelder Straße, ehemaliger Alemannia-Zufahrt, Alemannia-Trainingsplatz, Emmastraße und Merowingerstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0918/WP16 – Offenlagebeschluss und
FB61/0936/WP16 – Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Am 26.01.2011 wurde der Bebauungsplan Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße – vom Rat der Stadt Aachen als Satzung beschlossen.
Im Jahr 2012 wurde ein Änderungsverfahren eingeleitet, da es sich im Rahmen der Ausführungsplanung für den Straßenbau als günstiger herausstellte, die geplanten Straßen um ca. einen halben Meter höher anzulegen als geplant. Die I. Änderung erlangte am 07.02.2013 Rechtskraft.
Durch die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße - soll das bestehende Planungsrecht so verändert werden, dass der Neubau der Firma Saint-Gobain in der vom Unternehmen beabsichtigten Form ermöglicht wird. Darüber hinaus sollen für den Bereich des Wohngebiets einige Festsetzungen gemäß den Erfahrungen aus den bereits laufenden bzw. abgeschlossenen Genehmigungsverfahren angepasst werden.
Da durch die geplanten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, konnte die Änderung unter Anwendung des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen.
Der Planungsausschuss hat für diese II. Änderung in seiner Sitzung am 18.07.2013 den Änderungs- und Offenlagebeschluss gefasst. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte hierzu aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplan Nr. 900 findet in der Zeit vom 31.07.2013 bis einschließlich 02.09.2013 statt.
Die Belange von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind durch die Änderung nicht betroffen, daher war eine Beteiligung nicht erforderlich.
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 12.09.2013 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung befassen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 04.09.2013 darüber beraten.
Über das Ergebnis dieser Beratungen wird in der Ratssitzung berichtet.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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Projekt: Bebauungsplan Krefelder Straße/Emmastraße
Zum ProjektWeitere Vorlagen in diesem Projekt
- III. Änderung Bebauungsplan Nr. 900 - Krefelder Straße / Emmastraße -hier: Beschluss zur Änderung und öffentlichen AuslegungFB 61/0039/WP17 · 25. Sept. 2014
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Worum geht es?
Anpassungen im Bebauungsplan ermöglichen den Neubau eines Unternehmens und passen Wohngebietsfestsetzungen an.
Projekt
Bebauungsplan Krefelder Straße/Emmastraße
Auch: B-Plan 900, Änderung Krefelder Straße
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026