Verkehrliche Maßnahmen in der SoersGemeinsamer Antrag der CDU-Ratsfraktion und SPD-Ratsfraktion vom 16.07.2013
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Anwohner des Soerser Wegs wünschen sich weniger Verkehr und mehr Sicherheit. Die Verwaltung prüft verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Parkregelungen und Beschilderung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach über die bestehende wechselseitige Parkordnung hinaus keine weiteren verkehrsbeschränkenden oder verkehrslenkenden Maßnahmen im unteren Soerser Weg ergriffen werden. Er empfiehlt den Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg ebenfalls die Kenntnisnahme.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mittenimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach über die bestehende wechselseitige Parkordnung hinaus keine weiteren verkehrsbeschränkenden oder verkehrslenkenden Maßnahmen im unteren Soerser Weg ergriffen werden. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensbergnimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach über die bestehende wechselseitige Parkordnung hinaus keine weiteren verkehrsbeschränkenden oder verkehrslenkenden Maßnahmen im unteren Soerser Weg ergriffen werden. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zu den vorgeschlagenen verkehrsreduzierenden und geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
- Unechte Einbahnstraße mit Zusätzen:
Der Vorschlag, den Soerser Weg in Fahrtrichtung Innenstadt nach Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) und Zusatz „Anwohner und Busse frei“ zu sperren, ist verkehrsrechtlich problematisch.
Von Zeichen 267 StVO wird bislang nur in sehr beschränktem Maß der ÖPNV sowie der Radverkehr freigestellt. In diesen Fällen ist der Berechtigtenkreis auch für Außenstehende eindeutig erkennbar und lässt weder bei den Nutzern der Freigabe noch bei den angrenzenden Nachbarn Unklarheiten über die jeweilige Berechtigung aufkommen.
Der Anwohnerbegriff ist verkehrsrechtlich nicht definiert und im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Beschilderung auch nicht räumlich eingegrenzt. Sowohl die Unklarheit der Ausdehnung des Anwohnerbegriffs (bis einschließlich Merowingerstraße, bis in den Bereich Bastei oder noch darüber hinaus?) als auch der Umstand, dass mittlerweile ausgezogene Kinder der Anwohner oder Besucher/Freunde der Anwohner natürlich nicht als Anwohner durchfahrberechtigt sein werden, lassen diese Beschilderung nicht zweckmäßig erscheinen. Außerdem sagt die hierzu befragte Polizei ausdrücklich, dass sie wegen der rechtlichen Unbestimmtheit und dem damit verbundenen Zeitaufwand eventuell geforderte Überwachungen nicht zu leisten in der Lage sein wird. Im Zusammenhang mit einer Sperrbeschilderung scheidet diese Variante somit aus.
Eine Beschilderung nach Zeichen 260 (Verkehrsverbote für Kraftwagen und Krafträder) in Verbindung mit „Anlieger frei“ würde nicht den gewünschten Erfolg bringen und ist ebenfalls personell nicht zu überwachen.
Hierdurch entfällt auch das Hinweisschild „Sackgasse 500 m“.
- Alternierendes und eventuell Fahrbahnradparken
Anfang Juli 2013 ist die Beschilderung und Markierung des beidseitigen alternierenden Parkens am Fahrbahnrand sowie gegenüber und der Mitbenutzung der Nebenanlagen ausgeschildert und markiert worden. Nach einigen Beschwerden aus der Bevölkerung wurde aus Richtung Berensberg hinter der Einmündung Soerser Winkel der Beginn des erlaubten Fahrbahnrandparkens nachträglich durch einen Markierungswinkel verdeutlicht, wie er auch im oberen Soerser Weg in den vergangenen Jahren erfolgreich aufgetragen wurde. Im weitern Straßenverlauf nutzen die Anwohner die Fahrrandparkmöglichkeiten auch ohne zusätzliche Markierung, weil die markierten Radwegeverschwenkungen ihnen ein subjektives Sicherheitsgefühl zum Fahrbahnrandparken geben. Zusätzliche Markierungen sind somit nicht erforderlich. Sollten einzelne Autofahrer dennoch zügiger als mit den erlaubten 30km den unteren Soerser Weg befahren, liegt dies zum einen an der recht geringen Zahl geparkter Fahrzeuge mit entsprechendem freiem Straßenbild und andererseits am geringen Begegnungsverkehr, weswegen Geschwindigkeitsreduzierungen beim aneinander vorbeifahren recht selten sind.
Dies sind auch zwangsläufige Auswirkungen aus den Bemühungen der Anwohner um Verkehrsreduzierungen.
- Hinweisschilder auf den Kinderspielplatz
Der Spielplatz befindet sich seit Jahrzehnten an dieser Stelle und hat Ausgänge zum Soerser Weg sowie zur Merowingerstraße. Selbst zu Zeiten, als der Soerser Weg noch als klassifizierte Landesstraße (L 244) mit 50km und deutlich höherem Verkehrsaufkommen befahren wurde, sind nie Beschwerden aus der Anwohnerschaft auf Gefahrensituationen am Spielplatzausgang geäußert worden. Der Ausgang des Spielplatzes liegt in einem Teilstück mit erlaubten Gehwegparken, so dass die vom Spielplatz herauskommenden Kinder durch die geparkten Fahrzeug vom unmittelbaren Betreten der Fahrbahn gestalterisch abgehalten werden.
Da Gefahrzeichen in Tempo 30 Zonen grundsätzlich entbehrlich sind und die Verkehrssituation im Bereich der beiden Spielplatzausgänge bisher zu keinen Gefahren und Problemen geführt hat, sieht die Verwaltung keine Veranlassung für diese zusätzlichen kostenpflichtigen Beschilderungsmaßnahmen.
Auswirkungen
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
4 Straßen
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Projekt: Verkehrsberuhigung Soerser Weg
Zum ProjektWeitere Vorlagen in diesem Projekt
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KI-Analyse
Worum geht es?
Anwohner des Soerser Wegs wünschen sich weniger Verkehr und mehr Sicherheit. Die Verwaltung prüft verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Parkregelungen und Beschilderung.
Projekt
Verkehrsberuhigung Soerser Weg
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
LaurensbergModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Ratsantrag
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026