Vorlage·FB 11/0203/WP16·18. September 2013

Ratsantrag der Fraktion der GRÜNEN vom 15.07.2013 hinsichtlich der Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung beim Einsatz von Küchenkräften in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Menschen mit Behinderung sollen bei der Besetzung von Küchenstellen in städtischen Kindertageseinrichtungen bevorzugt berücksichtigt werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.

(Dr. Barth)

Beigeordneter

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion der GRÜNEN beantragt mit Schreiben vom 15.07.2013 im Rat der Stadt Aachen den Beschluss zu fassen, Menschen mit Behinderung beim Einsatz von Küchenkräften in den städtischen Tageseinrichtungen vorrangig zu berücksichtigen.

Sachstand:

Bei der Besetzung der ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 neu eingerichteten Stellen der Küchenkräfte in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wurde zunächst gemäß der städtischen Regularien bei Stellenbesetzungsverfahren („Standards in Auswahlverfahren“) geprüft, ob bzw. inwieweit diese Stellen aus dem vorhanden städtischen Personalkörper intern besetzt werden können. Eine entsprechende interne Stellenausschreibung wurde Anfang August 2013 veröffentlicht. Es zeichnet sich aber bereits jetzt ab, dass eine Besetzung aller Stellen alleine mit internen Kräften nicht möglich sein wird, so dass auf externe Bewerber/innen zurückgegriffen werden muss.

Im Hinblick auf die Pressemitteilungen der letzten Monate, in denen immer wieder der Einsatz von städtischen Küchenkräften angekündigt wurde, ist eine Vielzahl von Initiativbewerbungen beim Fachbereich Personal und Organisation eingegangen. Zwecks zeitnaher Besetzung der vakanten Stellen ist beabsichtigt, auf diesen Bewerberpool zurückzugreifen und das Auswahlverfahren zügig in die Wege zu leiten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches- Neuntes Buch (SGB IX) werden dabei schwerbehinderte Bewerber/innen bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Hierauf wird bei jeder Stellenausschreibung der Stadt Aachen auch nochmals gesondert hingewiesen.

Aufgrund des Ratsantrag der Fraktion der GRÜNEN ist darüber hinaus geplant, aktiv auf Hilfeeinrichtungen, die sich auf die Integration von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben befassen (z.B. „LEWAC Unterstützte Beschäftigung“) zuzugehen und zu prüfen, inwieweit eine Besetzung der o.g. Stellen der Küchenkräfte in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder unter Berücksichtigung der hiermit verbundenen Anforderungen realisiert werden kann.

Über den Fortgang des Besetzungsverfahren wird in der nächsten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses berichtet.

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Menschen mit Behinderung sollen bei der Besetzung von Küchenstellen in städtischen Kindertageseinrichtungen bevorzugt berücksichtigt werden.

Projekt

Inklusion Küchenkräfte

Auch: Integration Küchenpersonal

Kategorien

Soziales & IntegrationBildung

Schlagworte

InklusionArbeitsmarktintegrationBarrierefreiheitSozialgesetzgebung

Betroffene Gruppen

Menschen mit BehinderungElternKinder

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Technische Details