Vorlage·B 03/0104/WP16·19. September 2013

Abteistraße von Viehhofstraße bis AbteiplatzAbrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Erneuerung des Kanals in der Abteistraße führt zu Beitragspflichten für Anlieger. Die Stadt erhebt Ausbaubeiträge für die verbesserte Erschließung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Abteistraße“ von Viehofstraße bis Abteiplatz zumZwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der aus dem Jahr 1908 stammende Mischwasserkanal in der Abteistraße wurde im Bereich zwischen Viehhofstraße und Abteiplatz in den Jahren 2009 / 2010erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt,die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerungder Erschließungsanlagebezieht.

Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Die Einstufung der „Abteistraße“von Viehhofstraße bis Abteiplatz erfolgt als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwandergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 1 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrerGröße undAusnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zuverteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil derAbrechnung ist.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.000

1.600.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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0

0

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Personal-/

Sachaufwand

0

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Maßnahmebezogene Einnahmen

25.045,06 €Beiträge gem. § 8 KAG NW

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Worum geht es?

Die Erneuerung des Kanals in der Abteistraße führt zu Beitragspflichten für Anlieger. Die Stadt erhebt Ausbaubeiträge für die verbesserte Erschließung.

Projekt

Kanalerneuerung Abteistraße

Kategorien

Haushalt & FinanzenStadtentwicklung

Schlagworte

ErschließungsbeitragKanalbauGrundstücksentwässerung

Betroffene Gruppen

GrundstückseigentümerAnwohner Kornelimünster/Walheim

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details