Antrag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutzhier: Bericht über den Sachstand zum Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit a) im öffentlichen Rettungsdienstb) im Katastrophenschutz und bei der Krisenbewältigung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Aachen und seine Nachbarregionen stärken die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst und Katastrophenschutz durch neue Vereinbarungen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst
Die Stadt Aachen, die Kreise Heinsberg und Aachen und der Gemeentelijke GezonheidsDienst Zuid-Limburg haben am 01.03.2002 in Vaals eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst abgeschlossen, welche zum 01.04.2002 in Kraft getreten ist und im Grundsatz als zeitlich begrenztes Pilotprojekt vorgesehen war. Die grenzüberschreitende Notfallrettung nach dem Prinzip der schnellstmöglichen qualifizierten notfallmedizinischen Hilfe am Notfallort wird seitdem sehr erfolgreich praktiziert.
Die Vereinbarung, die für die Dauer von einem Jahr getroffen und seitdem laufend stillschweigend verlängert wurde, wird jetzt durch eine dauerhafte, inhaltlich überwiegend gleichlautende Vereinbarung ersetzt. Vertragspartner sind die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen und der Kreis Heinsberg sowie der Geneeskundige GezondheidsDienst Zuid Limburg (GGD Zuid Limbug).
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Katastrophenschutz
Auf der Basis der vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW erstellten Muster-Kooperationsvereinbarung zur Kooperation grenznaher Kreise und der niederländischen Sicherheitsregionen im Bereich Katastrophenschutz und Krisenbewältigung ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen und der Sicherheitsregion Zuid-Limburg vorgesehen. Ziel ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zum Zwecke der Katastrophenschutzvorbeugung und der Katastrophenabwehr durch gegenseitige Hilfeleistung.
Die Vertragsunterzeichnung beider Vereinbarungen erfolgt am 29.11.2013 in Maastricht.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen: Rettungsdienst: keine, die Einsätze werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes mit den Gebührenpflichtigen bzw. deren Krankenkassen abgerechnet Katastrophenschutz: Es gelten die Regelungen der Art. 9 und 10 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schwerer Unglücksfälle vom 07.06.1988: Danach erfolgt auf beiden Seiten keine Erstattung der für erbrachte Hilfeleistungen entstandenen Kosten. |
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KI-Analyse
Worum geht es?
Aachen und seine Nachbarregionen stärken die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst und Katastrophenschutz durch neue Vereinbarungen.
Projekt
Grenzüberschreitende Rettungskooperation
Auch: Rettungsdienst-Vereinbarung, Katastrophenschutz-Kooperation
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Geändert
- 23.2.2026