Vorlage·FB 61/1039/WP16·29. Januar 2014

Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt will durch ein Vorkaufsrecht die Entwicklung eines Übergangsbereichs zwischen Wohnen und Gewerbe steuern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Plan­bereich Breslauer Straße / Elsassstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße

Für einen Teil des Bereichs wurde im Jahr 2004 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebau­ungsplan gefasst. Grundlage war die im Zuge der Stadterneuerung Aachen-Ost erstellte Rahmenplanung. Wesentliche Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 166 – Stolberger Straße / Elsassstraße – wurden bereits erreicht. Für den Bereich des Begegnungszentrums des türkisch-islamischen Kulturvereins wurde ein separates Bebauungsplanverfahren durchge­führt. Die gegenüber liegenden Flächen sollen gemäß dem Ergebnis des Realisierungswett­bewerbes durch die gewoge bebaut werden.

Für den Bereich nordwestlich der Kreuzung Stolberger Straße / Elsasstraße wurde das Ziel festgelegt, einen definierten Übergang zwischen Wohn- und Gewerbebereich zu schaffen. Da anders als beim Begegnungszentrum damals noch keine Bauabsichten der betroffenen Eigentümer bekannt waren, war 2004 von einer eher mittel- bis langfristigen Umsetzung ausgegangen worden. Die Fläche war als Ideenteil in den Wettbewerb für Wohnungsneubau einbezogen worden. Weitere Planungen wurden nicht durchgeführt.

Inzwischen sind mehrere Grundstücke in diesem sowie dem Richtung Breslauer Straße an­grenzenden Bereich verfügbar und sollen veräußert sowie gegebenenfalls umgenutzt wer­den. Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegen­schaftlicher Seite steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung zusätzlich den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Worum geht es?

Die Stadt will durch ein Vorkaufsrecht die Entwicklung eines Übergangsbereichs zwischen Wohnen und Gewerbe steuern.

Projekt

Vorkaufsrecht Breslauer Straße / Elsassstraße

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

BebauungsplanGrundstücksveräußerungLiegenschaftspolitik

Betroffene Gruppen

GrundstückseigentümerAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details