Vorlage·FB 61/1050/WP16·5. Februar 2014

Aufgeschultertes Parken in der Hermann-Löns-Straße im Bereich der evangelischen Kirche;Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 04.11.2013

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Darf in der Hermann-Löns-Straße auf Gehwegen geparkt werden? Die Diskussion dreht sich um Platzmangel, Fußgängerfreundlichkeit und Alternativen für Besucher der evangelischen Kirche.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Breite der Gehwege zum Erlauben des aufgeschulterten Parkens nicht ausreicht und insofern das Fahrbahnrandparken weiterhin als Parkordnung verbleibt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Hermann-Löns-Straße hat im Bereich der evangelischen Kirche eine 5,oom breite Fahrbahn sowie auf der Kirchenseite einen 2,20 Meter breiten und gegenüber einen 2,50 Meter breiten Gehweg. Bei Gewährleistung einer 3,00 Meter breiten mittigen Fahrgasse für den Anliegerverkehr und beidseitigem aufgeschulterten Parken mit je 1,00 Meter Fahrbahnanteil müssen die geparkten Fahrzeuge 1m auf den Gehwegen stehen (siehe beiliegende Systemskizze). In der aktuellen Verkehrsplanung werden Gehwegmindestbreiten von 2,00 Metern zugrunde gelegt, damit Fußgänger mit Kinderwagen oder Mobilitätsbeeinträchtigte einander begegnen können, ohne in die Fahrbahn bzw. zwischen geparkte Fahrzeuge ausweichen zu müssen. Bei den oben erwähnten Gehwegbreiten von 2,20 Meter bzw. 2,50 Meter und je 1m aufgeschultertem Parken verbleiben Restgehwegbreiten von 1,20 bzw. 1,50 Metern, die dem besonders zu Gottesdienstzeiten oder bei dortigen Saalveranstaltungen entstehenden Fußgängeraufkommen mit älteren und gebrechlichen Personen in keiner Weise gerecht werden.

Im Verlauf der Woche reicht das Angebot mit einseitigem Fahrbahnrandparken für die Anwohner aus.

Sicherlich kann nicht jeder Anwohner der Hermann-Löns-Straße erwarten, dass er sein Fahrzeug unmittelbar vor seinem Wohnhaus parken kann; in drei bis fünf Fußwegminuten ist jedoch immer ein Parkplatz zu finden. Bei Veranstaltungen in der Kirche liegen auch die Parkmöglichkeiten an der Erlöserkirche in der Richard-Wagner-Straße oder Nordstraße in einer zumutbaren Entfernung für die Besucher.

Eine Freigabe des Parkens und damit Inanspruchnahme des Gehweges würde außerdem ganzjährig die Nutzung des Gehweges einschränken, obwohl in der evangelischen Kirche nur vereinzelte publikumsintensive Veranstaltungen angeboten werden. Insofern wäre eine dauerhafte Verschlechterung für die Fußgänger zu Gunsten einzelner Veranstaltungstage erzielt.

Die Verkehrsfläche in der Ellerstraße ist im Vergleich zur Hermann-Löns-Straße spürbar breiter und in der Donatusstraße oder Dr.-Josef-Lamby-Straße würde beim Straßenneuausbau sicherlich nur noch einseitiges Parken angeboten werden.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

6 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Darf in der Hermann-Löns-Straße auf Gehwegen geparkt werden? Die Diskussion dreht sich um Platzmangel, Fußgängerfreundlichkeit und Alternativen für Besucher der evangelischen Kirche.

Projekt

Parkraumkonzept Hermann-Löns-Straße

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ParkraummanagementGehwegbreitenVerkehrsplanungBarrierefreiheit

Betroffene Gruppen

Anwohner BrandKirchenbesucherFußgängerSeniorenEltern mit Kinderwagen

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Brand

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details