Vorlage·FB 61/1070/WP16·6. März 2014

Bebauungsplan - Peterstraße / Blondelstraße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Peterstraße, Blondelstraße und Adalbertstraße hier:Aufstellungsbeschluss

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bebauungsplan soll die Ansiedlung von Wettbüros und Spielhallen in der Peterstraße begrenzen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Peterstraße / Blondelstraße - zwischen Peterstraße, Blondelstraße und Adalbertstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Peterstraße / Blondelstraße - zwischen Peterstraße, Blondelstraße und Adalbertstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen. Aktuell liegt ein Bauantrag für die Umnutzung eines Ladenlokals zu einem Wettbüro in der Peterstraße vor. Im Bereich Peterstraße sind im Bereich zwischen Blondelstraße und Hansemannplatz schon mehrere Vergnügungsstätten – insbesondere Spielhallen – vorhanden. Hier wurde auf Grundlage des Spielhallen- und Vergnügungsstättenkonzeptes von 1988 ein Erlaubnisbereich festgelegt. Es besteht aber die Gefahr, dass dieser Bereich sich in Richtung der Haupteinkaufslagen (Adalbertstraße) weiter ausdehnt. Eine weitere Zunahme von Spielhallen und Wettbüros ist zum Schutz der vorhandenen Geschäftsbereiche jedoch nicht gewünscht. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtungen sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen. Dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen.

Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur in diesem Bereich zu erhalten mit der bisherigen Mischung aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, zur Steuerung von Vergnügungsstätten – insbesondre von Wettbüros und Spielhallen – einen Bebauungsplan für den o.g. Planbereich aufzustellen

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

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Projekt: Bebauungsplan Peterstraße/Blondelstraße

Zum Projekt
StadtentwicklungUmsetzung beschlossen6. März 2014 – 3. Sept. 20143 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Bebauungsplan soll die Ansiedlung von Wettbüros und Spielhallen in der Peterstraße begrenzen.

Projekt

Bebauungsplan Peterstraße/Blondelstraße

Auch: B-Plan Peterstraße

Kategorien

StadtentwicklungWirtschaft

Schlagworte

NutzungssteuerungVergnügungsstättenStadtbildEinzelhandel

Betroffene Gruppen

Anwohner InnenstadtGewerbetreibendeBesucher Einkaufslagen

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details