Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße -
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Neuordnung der Grundstücke in Kornelimünster: Warum ist eine Umlegung für das Baugebiet Oberforstbacher Straße notwendig?
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße -die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 812
- Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße -
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2013 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen. Er hat dem Rat empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Der Planungsausschuss hat gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung und gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - beschlossen. Er hat darüber hinaus dem Rat der Stadt Aachen empfohlen die Umlegung gem. § 45 ff BauGB für den v.g. Planbereich nach § 46 BauGB anzuordnen.
Die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes erfordern eine Neuordnung der Grundstücke im Plangebiet. Hierbei müssen nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung entsprechend der Planvorgabe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Der Bebauungsplan selbst ändert rechtlich den vorhandenen Grundstücksbestand nicht. Hierzu ist der Planvollzug durch eine Neuordnung notwendig. Die Neuordnung ist zweckmäßig nach den §§ 45 – 79 BauGB durch ein öffentlich rechtliches Umlegungsverfahren zu erreichen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
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Worum geht es?
Neuordnung der Grundstücke in Kornelimünster: Warum ist eine Umlegung für das Baugebiet Oberforstbacher Straße notwendig?
Projekt
Bebauungsplan 812 Kornelimünster West
Auch: B-Plan 812, Umlegung Kornelimünster
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
Kornelimünster/WalheimModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 23.2.2026