Vorlage·FB 62/0052/WP16·7. Mai 2014

Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße -

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Neuordnung der Grundstücke in Kornelimünster: Warum ist eine Umlegung für das Baugebiet Oberforstbacher Straße notwendig?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße -die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 812

- Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße -

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2013 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen. Er hat dem Rat empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Der Planungsausschuss hat gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung und gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - beschlossen. Er hat darüber hinaus dem Rat der Stadt Aachen empfohlen die Umlegung gem. § 45 ff BauGB für den v.g. Planbereich nach § 46 BauGB anzuordnen.

Die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes erfordern eine Neuordnung der Grundstücke im Plangebiet. Hierbei müssen nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung entsprechend der Planvorgabe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Der Bebauungsplan selbst ändert rechtlich den vorhandenen Grundstücksbestand nicht. Hierzu ist der Planvollzug durch eine Neuordnung notwendig. Die Neuordnung ist zweckmäßig nach den §§ 45 – 79 BauGB durch ein öffentlich rechtliches Umlegungsverfahren zu erreichen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Worum geht es?

Neuordnung der Grundstücke in Kornelimünster: Warum ist eine Umlegung für das Baugebiet Oberforstbacher Straße notwendig?

Projekt

Bebauungsplan 812 Kornelimünster West

Auch: B-Plan 812, Umlegung Kornelimünster

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanGrundstücksneuordnungUmlegungsverfahren

Betroffene Gruppen

GrundstückseigentümerAnwohner Kornelimünster

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
23.2.2026
Technische Details