Vorlage·FB 61/1118/WP16·15. Mai 2014

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erdehier: Aufstellungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bebauungsplan soll verhindern, dass sich Wettbüros und Spielhallen im Aachener Ostviertel ausbreiten und die Nutzungsvielfalt am Adalbertsteinweg erhalten bleiben.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten,die Aufstellung des Bebauungsplanes - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen insbesondere im Aachener Ostviertel. Im Bereich Adalbertsteinweg und Elsassstraße sind bereits mehrere Wettbüros vorhanden. Ein weiteres Wettbüro wurde aktuell beantragt.

Es besteht die Gefahr, dass sich der Charakter des Adalbertsteinwegs mit seiner vielfältigen Nutzungsstruktur zunehmend wandelt. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtung sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen; dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen.

Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur im Bereich Adalbertsteinweg zu erhalten, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, zur Steuerung von Vergnügungsstätten - insbesondere von Wettbüros und Spielhallen - einen Bebauungsplan für den Bereich Adalbertsteinweg / Bismarckstraße aufzustellen.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Bebauungsplan soll verhindern, dass sich Wettbüros und Spielhallen im Aachener Ostviertel ausbreiten und die Nutzungsvielfalt am Adalbertsteinweg erhalten bleiben.

Projekt

Bebauungsplan Adalbertsteinweg/Bismarckstraße

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

VergnügungsstättenNutzungsmischungStadtbild

Betroffene Gruppen

Anwohner OstviertelGewerbetreibendeFußgänger

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details