Vorlage·FB 36/0250/WP16·14. Mai 2014

Windkraft im Aachener NordenAntrag der SPD-BF vom 10.02.2014, lfd. Nr. 91

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Windkraftanlagen im Aachener Norden: Wo stehen die Genehmigungsverfahren und welche Konflikte gibt es bei der Planung?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterichnimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach Inkrafttreten des geänderten Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen im Juli 2013, in dem Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen (WEA) u.a. auch im Aachener Norden ausgewiesen wurden, war die planungsrechtliche Grundlage gelegt für Anträge von Investoren auf Errichtung und Betrieb von WEA auf diesen Flächen.

Bereits im Juli 2013 gingen zwei Anträge auf Erteilung von Vorbescheiden bei der zuständigen Unteren Immissionsbehörde (UIB) ein. Die Standorte waren auf der nördlichen Konzentrationsfläche, der Fläche 2, gewählt.

Nach intensiven Vorgesprächen seit Anfang 2013 wurden im September 2013 von einem anderen Antragsteller vier Vollanträge zur Errichtung und zum Betrieb von WEA eingereicht, zwei der Anlagen waren für die südliche Konzentrationsfläche (Fläche 1) vorgesehen (Nabenhöhe: 139 m, Rotor: 60 m, Gesamthöhe: 199 m) und zwei für die Fläche 2 (Nabenhöhe: 94 m, Rotor: 56 m, Gesamthöhe: 150 m). Die grundsätzliche Vollständigkeit der Anträge wurde noch im September behördlicherseits festgestellt.

Da jeweils zwei WEA für die Fläche 2 sich gegenseitig beeinflussten und deshalb möglicherweise genehmigungsrechtlich ausschlossen, wurde den Antragstellern empfohlen, sich im Hinblick auf die Standorte zu einigen. Durch geschickte Änderung der Aufstellungsorte wären dann sogar 3 Anlagen, möglicherweise mit reduzierten Betriebszeiten, genehmigungsfähig gewesen. Eine Einigung kam jedoch nicht zustande.

Da der Prüfungsgegenstand für die Vorbescheide von Seiten des Antragstellers zulässigerweise beschränkt worden war, konnten diese Anträge bereits März 2014 beschieden werden. Sie wurden von UIB in Abstimmung mit dem Rechtsamt abgelehnt. Dagegen hat der Antragsteller Klage erhoben, die noch anhängig ist. Einen darüber hinaus gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Verwaltungsgericht abgelehnt.

Das Beteiligungsverfahren für die vier Vollanträge ist noch nicht abgeschlossen. Im Verfahren

  1. wurden diverse Bedenken geäußert. Diese Bedenken muss der Antragsteller mit den Eingabegebern ausräumen. In langwierigen Gesprächen konnten mittlerweile beispielsweise die Bedenken der Flugsicherung und des Betreibers der geplanten Avantisline ausgeräumt werden.
  2. wurden Antragsunterlagen nachgefordert, die der Antragsteller in Abstimmung mit den Eingabegebern nachliefern muss. Die nachgeforderten Unterlagen beispielsweise der Bauordnung (u.a. Baugrundgutachten und Nachweis der Erdbebensicherheit) und der Unteren Landschaftsbehörde (u.a. Natur-, Landschafts- und Artenschutzgutachten mit Landschaftspflegerischem Gutachten) werden derzeit zusammengestellt. Danach müssen die Behörden die Unterlagen erneut prüfen und bewerten sowie darauf basierend eine neue Stellungnahme abgeben.
  3. wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert. Das UVP-Screening, das erst durchgeführt werden kann, wenn alle Unterlagen dazu auch vorliegen (siehe auch 1. und 2.), ist beauftragt. Nach derzeitiger Einschätzung der UIB ist keine UVP erforderlich. Das Ergebnis des Screening muss jedoch abgewartet werden.
  4. wurden keine Bedenken geäußert bzw. nur Nebenbestimmungen formuliert für die Genehmigung oder Hinweise gegeben, wie z.B. Stellungnahmen der Infastrukturbetreiber und bezüglich Richtfunkstrecken. Diese werden nach behördlicher Abwägung in der Regel in den Bescheid aufgenommen.
  5. werden abschließend die immissionsschutzrechtlichen Belange geprüft wie die Schattenwurf- oder Lärm-Gutachten, die Unterlagen zur optischen Bedrängung oder die erforderlichen Einvernehmenserklärungen wie zur Zuwegung oder zur Kabeltrasse.

Nach derzeitiger Einschätzung geht die UIB von einer Genehmigungsfähigkeit der vier Anlagen aus. Da aber noch nicht alle Prüfungsergebnisse, d.h. abschließende Stellungnahmen und Unterlagen vorliegen, kann noch keine Aussage zum voraussichtlichen Genehmigungszeitpunkt getroffen werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Keine

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Windkraftanlagen im Aachener Norden: Wo stehen die Genehmigungsverfahren und welche Konflikte gibt es bei der Planung?

Projekt

Windkraft Aachen-Nord

Auch: Windenergie Aachen, WEA Aachen-Nord

Kategorien

Energie & KlimaUmwelt & Natur

Schlagworte

Erneuerbare EnergienFlächennutzungImmissionsschutzArtenschutz

Betroffene Gruppen

Anwohner Aachener NordenUmweltinitiativenEnergieunternehmen

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Technische Details