Vorlage·FB 01/0264/WP16·18. Juni 2014

Bestellung einer Schriftführerin/eines Schriftführers und einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wer protokolliert die Beschlüsse des Stadtrats? Die Stadt bestellt eine Schriftführerin und eine Stellvertreterin für die Niederschriften.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt bestellt

Frau Renée Schulz

zur Schriftführerin und

Frau Wilma Sander

zur stellvertretenden Schriftführerin.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Über die im Rat der Stadt gefassten Beschlüsse ist nach § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Oberbürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird. Der Oberbürgermeister schlägt vor,

Frau Renée Schulz

zur Schriftführerin und

Frau Wilma Sander

zur stellvertretenden Schriftführerin

zu bestellen.

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wer protokolliert die Beschlüsse des Stadtrats? Die Stadt bestellt eine Schriftführerin und eine Stellvertreterin für die Niederschriften.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

NiederschriftGemeindeordnungVerwaltungsverfahren

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Technische Details