Bestellung einer Schriftführerin/eines Schriftführers und einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wer protokolliert die Beschlüsse des Stadtrats? Die Stadt bestellt eine Schriftführerin und eine Stellvertreterin für die Niederschriften.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt bestellt
Frau Renée Schulz
zur Schriftführerin und
Frau Wilma Sander
zur stellvertretenden Schriftführerin.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Über die im Rat der Stadt gefassten Beschlüsse ist nach § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Oberbürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird. Der Oberbürgermeister schlägt vor,
Frau Renée Schulz
zur Schriftführerin und
Frau Wilma Sander
zur stellvertretenden Schriftführerin
zu bestellen.
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Wer protokolliert die Beschlüsse des Stadtrats? Die Stadt bestellt eine Schriftführerin und eine Stellvertreterin für die Niederschriften.
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 23.2.2026