Vorlage·FB 01/0266/WP16·18. Juni 2014

Festlegung der Zahl der zu wählenden ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie viele Stellvertreter soll der Oberbürgermeister haben? Der Stadtrat entscheidet über die Anzahl der ehrenamtlichen Vertreter.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, ____ ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach § 67 der GO NW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Sie vertreten den Oberbürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.

Zunächst ist es erforderlich, dass die Zahl der Stellvertreter durch den Rat festgelegt wird.

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Worum geht es?

Wie viele Stellvertreter soll der Oberbürgermeister haben? Der Stadtrat entscheidet über die Anzahl der ehrenamtlichen Vertreter.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

StellvertreterGemeindeordnungRatsorganisation

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Technische Details